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Gefundene Regelungsvorhaben (26.812)

    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die preiswerte Vermietung sowie Modernisierungsmaßnahmen sollten nicht länger bestraft, sondern steuerlich wirksam gefördert werden. Dies würde durch die vollständige Abschaffung der Werbungskosten-Kürzung erreicht – und zwar für jede Vermietung unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete durch vermietende Privatpersonen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Um eine sachgerechte und überprüfbare Bemessungsgrundlage zu schaffen, müssen nach Auffassung von Haus & Grund künftig Datengrundlage, Auswahlverfahren und Berechnungsmethode vollständig offengelegt und die maßgeblichen Interessenverbände der Vermieter und Mieter verpflichtend beteiligt werden. Die Vergleichsmiete muss künftig zudem an reale Bau-, Modernisierungs- und Finanzierungskosten gekoppelt werden. Gekappte oder staatlich regulierte Mieten dürfen nicht in die Berechnungsgrundlage einfließen, da sie den Referenzwert künstlich verzerren. Nur eine marktorientierte, methodisch belastbare und rechtssicher ermittelte Vergleichsmiete kann ihrer Funktion als objektiver Maßstab für Mieterhöhungen und Mietpreisbegrenzungen gerecht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die derzeitige Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung bildet die tatsächlichen Kostensteigerungen im Bau- und Sanierungssektor nicht mehr ab. Wenn schon keine Streichung, dann sollte eine Anpassung an den Baupreis- und Instandhaltungsindex vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass energetische und werterhaltende Investitionen weiterhin wirtschaftlich vertretbar bleiben. Ohne diese Kopplung drohen Investitionsrückgänge, insbesondere bei vermietenden Privatpersonen, und eine schleichende Substanzgefährdung des Bestands.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Missbrauch sollte gesetzlich klargestellt werden, dass eine Mietminderung ausschließlich auf die Nettokaltmiete zu beziehen ist. Betriebskosten sind Vorauszahlungen auf Verbrauch und keine Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache. Eine Minderung der Warmmiete widerspricht daher der Systematik des Mietrechts und führt in der Praxis zu ungerechtfertigten finanziellen Belastungen vermietender Privatpersonen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die starre Begrenzung der Mieterhöhungen wird den regionalen und wirtschaftlichen Unterschieden des Wohnungsmarkts nicht gerecht. Eine dynamische Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung (Bau-, Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Energiekosten) ist erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Differenzierung nach Vermietergröße erfolgen, da vermietende Privatpersonen durch Kostensteigerungen in weit höherem Maße betroffen sind als institutionelle Anbieter mit Skaleneffekten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Haus & Grund lehnt die Einführung eines an die Mietpreisbremse anknüpfenden Bußgeldtatbestandes grundsätzlich ab. Sollte dies politisch jedoch angestrebt werden, müssen konkrete ordnungsrechtliche und formalen Anforderungen für einen zivilrechtlichen Bußgeldtatbestand gelten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten sollten Untervermietungen stärker in bestehende Melde- und Verwaltungsverfahren integriert werden. Künftig sollte bei der Anmeldung eines Untermieters die Zustimmung des vermietenden Eigentümers oder seiner bevollmächtigten Vertretung verpflichtend vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann im Rahmen der Anmeldung zudem ohne nennenswerten Mehraufwand prüfen, ob für die betreffende Wohnung bereits eine Person gemeldet ist und damit ein mögliches Untermietverhältnis vorliegt. Auch bei der Gewährung staatlicher Leistungen, insbesondere Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sollte grundsätzlich überprüft werden, ob für das angegebene Untermietverhältnis eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder seines Vertreters vorliegt.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Aus Sicht von Haus & Grund Ziel einer Reform sein, die Abwicklung von Mietverhältnissen nach dem sollte Tod eines Mieters deutlich zu beschleunigen, Rechtssicherheit für Vermieter zu schaffen und zu vermeiden, dass Wohnungen über längere Zeit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Gleichzeitig sollten die wirtschaftlichen Risiken für Vermieter reduziert werden, ohne die berechtigten Interessen der Erben zu beeinträchtigen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Nach der derzeitigen Rechtslage ist es für Vermieter äußerst schwierig, ein Mietverhältnis wegen Fehlverhaltens des Mieters zu beenden. Damit besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Auch bei dauerhaft gestörtem oder vollständig zerstörtem Vertrauensverhältnis bleibt das Mietverhältnis regelmäßig fortbestehen, weil die gesetzlichen Kündigungstatbestände zu eng gefasst sind und in der gerichtlichen Anwendung nur selten greifen. Zur Wiederherstellung eines ausgewogenen Interessenausgleichs sollte daher ein eigenständiger Zerrüttungskündigungstatbestand geschaffen werden. Er muss Vermietern ermöglichen, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig und objektiv nachvollziehbar zerstört ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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