Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.038)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. am 02.07.2026
- Beschreibung: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, der jährliche Erhöhungen der Tabaksteuer vorsieht. Der BDTA setzt sich in Anknüpfung an die bewährten, planbaren Tabaksteuermodelle der Vorjahre für maßvolle, an der Entwicklung der durchschnittlichen Kleinverkaufspreise orientierte Anpassungsschritte ein, die eine Abwanderung in unregulierte Kanäle vermeiden und risikoreduzierte Produkte angemessen behandeln.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FE-Netz e.V. - Deutsche Vereinigung von Familien nach Eizell- und Embryonenspende am 02.07.2026
- Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft das Gesetzgebungsvorhaben zur Modernisierung des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG). Das konkrete Ziel der Einflussnahme ist die Verankerung einer expliziten gesetzlichen Bereichsausnahme für Eizell- und Embryonenspenderinnen und -spender im Rahmen des neu zu regelnden Umgangsrechts des leiblichen, nicht rechtlichen Elternteils (§ 1691 BGB-E), um unkalkulierbare Umgangsansprüche gegenüber den bestehenden Familien auszuschließen. Zudem wird die gesetzliche Anerkennung eines eigenen, rechtssicheren Status für die Drittpartei-Reproduktion im BGB sowie die Schaffung staatlich regulierter Registerlösungen zur Absicherung des Rechts des Kindes auf Herkunftskenntnis bezweckt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Sonova Retail Deutschland GmbH am 02.07.2026
- Beschreibung: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist das aktuelle Reformpaket der Bundesregierung. Es zielt darauf ab, Finanzdefizite der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen und Beiträge zu stabilisieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 02.07.2026
- Beschreibung: Es handelt sich nicht um eine Interessenvertretung. Abgefragt wurde durch Forum Systemstabilität - BMWE eine fachliche Einschätzung. Diese technische Einschätzung kann die neutrale Technologie-Organisation VDE leisten. VDE FNN begrüßt den überarbeiteten Entwurf der NC RfG 2.0 mit neuer Struktur, erweitertem Compliance- sowie Zertifizierungskonzept und unterstützt eine zügige Verabschiedung. Technisch orientiert sich der Entwurf an ACER (2023), wurde aber praxisnah weiterentwickelt. Zu Artikel 29 wird eine redaktionelle Korrektur vorgeschlagen: Die Absätze 4 und 5 sollten Unterpunkte von Absatz 3 sein. VDE DKE befürwortet zudem die stärkere Berücksichtigung von Grid-Forming-Fähigkeiten und eine enge Normenabstimmung.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 02.07.2026
- Beschreibung: Das SML sollte europarechtskonform und minimalinvasiv umgesetzt werden. Dementsprechend sollte klargestellt werden, dass Bergbau- und Rohstoffgewinnungsflächen nicht von der Umsetzung des SML erfasst werden. Zumindest sollten die Besonderheiten der Rohstoffgewinnung durch geeignete Regelungen berücksichtigt werden (u.a. kein Monitoring auf Rohstoffgewinnungsflächen; keine materiell-rechtlichen Neuregelungen zum Umgang mit kontaminierten Standorten; Bekräftigung der Subsidiaritätsklausel im BBodSchG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MigräneLiga e.V. Deutschland am 02.07.2026
- Beschreibung: Die vorgesehene Änderung des § 130 e SGB V betrifft die Versorgung von Migräne-Patienten mit Medikamenten aus dem Bereich der CGRP Antikörper oder Antagonisten. Die MigräneLiga setzt sich dafür ein, dass trotz Kostenersparnis die Versorgung der Patienten nicht erschwert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Seda Germany GmbH am 02.07.2026
- Beschreibung: EWKFG: kein Goldplating - enge Auslegung der SUPD (Beschränkung auf für Unterwegsverzehr vorgesehende Einwegkunststoffe)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 02.07.2026
- Beschreibung: Als forschendes Pharmaunternehmen ist GSK von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Verordnungssteuerung sowie weitere Mechanismen der Arzneimittelpreisbildung und -erstattung. GSK setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. am 02.07.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 05. Juni 2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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- Angegeben von: Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. am 02.07.2026
- Beschreibung: Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden. Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):