Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29.021)
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- Angegeben von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 20.06.2025
- Beschreibung: Die Datenverordnung (Data Act) ist eine Verordnung der Europäischen Union, welche darauf abzielt, den Austausch und die Nutzung von Daten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu erleichtern und zu fördern. Der Rechtsakt wurde am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet. Jetzt liegt die Umsetzung in nationales Recht an.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. am 20.06.2025
- Beschreibung: Im Rahmen der Spezifizierung der Vorgaben des Online Zugangsgesetzes (OZG) setzt sich der DBSV für einheitliche uns standartisierte Vorgaben zur digitalen barrierefreiheit ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. am 20.06.2025
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 geänderten Fassung (nachfolgend: eIDAS-VO 2.0) vorgelegt. Durch das Gesetz soll u.a. das Vertrauensdienstegesetz geändert und an die neuen Regelungen der eIDAS-VO 2.0 angepasst werden. Der DBSV setzt sich für effiziente und rechtssichere Regelungen zur Barrierefreiheit im Bereich der Vertrauensdienste ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Gesetz zur Durchführung der eIDAS 2.0
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- Angegeben von: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. am 20.06.2025
- Beschreibung: In o. g. Angelegenheit nahm der DBSV Stellung zu den Fragen der Bundesregierung: Wie schätzt ihre Organisation den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der Bundesrepublik Deutschland ein? Was hat sich aus der Sicht Ihrer Organisation in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Erscheinen des ersten EU-Berichts 2021 verändert? Wie kann man aus Ihrer Sicht die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig verbessern?
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- Angegeben von: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. am 20.06.2025
- Beschreibung: Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) verursachen massive Probleme für blinde und sehbehinderte Menschen. Der DBSV setzt sich dafür ein, dass Das Abstellchaos auf Gehwegen durch straßenverkehrsrechtliche Vorgaben mit verbindlichen Abstellflächen beendet wird, eine verschuldensunabhängige Halterhaftung bei Schadensereignissen eingeführt wird, eine Angleichung der Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge an diejenigen für Radfahrende unterbleibt und abschreckende Bußgeldvorschriften bei Verstößen eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
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- Angegeben von: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. am 20.06.2025
- Beschreibung: Im Rahmen der Verabschiedung der nationalen Fußverkehrsstrategie hat sich der DBSV für eine verbindliche Beachtung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Verankerung von Barrierefreiheit eingesetzt.
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- Angegeben von: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. am 20.06.2025
- Beschreibung: Der DBSV hat die Arbeitsgruppenmitglieder (Arbeit und Soziales“ sowie „Gesundheit“ angeschrieben, die für die verhandlung des aktuellen Koalitionsvertrages verantwortlich zeichneten. Themen waren die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit.
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- Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 20.06.2025
- Beschreibung: Die als "Investitions-Booster" bezeichnete AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird im Gebäudesektor nur in eingeschränktem Maße wirken, da diese Regelung für viele Teile der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht oder nur begrenzt anwendbar ist. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. Um die Maßnahmen wirklich effektiv zu gestalten, wäre es sachgerecht, die gesamte TGA durch die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 20.06.2025
- Beschreibung: Die als "Investitions-Booster" bezeichnete AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird im Gebäudesektor nur in eingeschränktem Maße wirken, da diese Regelung für viele Teile der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht oder nur begrenzt anwendbar ist. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. Um die Maßnahmen wirklich effektiv zu gestalten, wäre es sachgerecht, die gesamte TGA durch die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 20.06.2025
- Beschreibung: Die als "Investitions-Booster" bezeichnete AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird im Gebäudesektor nur in eingeschränktem Maße wirken, da diese Regelung für viele Teile der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht oder nur begrenzt anwendbar ist. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. Um die Maßnahmen wirklich effektiv zu gestalten, wäre es sachgerecht, die gesamte TGA durch die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):