Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29.007)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass auf nationaler wie europäischer Ebene keine Digitalsteuer oder vergleichbare Abgabenmodelle eingeführt werden. Derartige Maßnahmen führen nachweislich zu einer Kostenweitergabe durch große Digitalkonzerne an Startups und Scaleups und schwächen deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Folge wären Innovationshemmnisse, Standortnachteile und eine Verlangsamung der Digitalisierung. Statt zusätzlicher Belastungen fordert der Verband die gezielte Förderung europäischer Digitalunternehmen und den Ausbau digitaler Infrastrukturen zur Stärkung der technologischen Souveränität Europas.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass die Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) nicht im Rahmen bilateraler Handelsgespräche zwischen der EU und den USA abgeschwächt oder verzögert wird. Der DMA ist ein zentrales Instrument für faire Wettbewerbsbedingungen und Innovationschancen im europäischen Digitalmarkt. Seine selektive Aussetzung würde das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit der EU und die Integrität des Binnenmarkts untergraben.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund der Deutschen Landjugend e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Appell bei der Planung und Mittelverwendung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität wie auch beim Länderanteil aus dem Sondervermögen das Ziel der Bundesregierung von gleichwertigen Lebensverhältnissen besonders zu berücksichtigen und die ländliche Infrastruktur als Förderbereich ausdrücklich zu adressieren. Investitionsmaßnahmen von Bund, Länder und Kommunen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben (GAK und GRW) nach Artikel 91a des Grundgesetzes ausdrücklich zuzulassen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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§ 114a Absatz 1 Satz 2 SGB XI ändern - Ankündigung von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen 2 Tage vorher
Aktiv vom 30.06.2025 bis 14.09.2026
- Angegeben von: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: § 114a Absatz 1 Satz 2 SGB XI sieht eine Ankündigung von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen am Vortag vor. Zukünftig soll eine Ankündigung 2 Tage vor der Prüfung erfolgen, so wie es im wissenschaftlichen Abschlussbericht vorgesehen wurde, der das neue Prüfsystem für die ambulante Pflege entwickelt hat. Die Gesetzesänderung soll insofern lediglich die Umsetzung der Empfehlung der Wissenschaft ermöglichen, ohne dass der veraltete Gesetzestext, der sich auf das alte Prüfsystem bezog, dem entgegensteht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Bislang orientiert sich die Verdienstgrenze geringfügig Beschäftigter ("Minijobber") am allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und wird entsprechend dessen Erhöhungen ebenfalls angehoben. Zukünftig sollen Erhöhungen der Pflegemindestlöhne gemäß der jeweiligen Pflegearbeitsbedingungsverordnung ebenfalls eine Erhöhung der o.g. Verdienstgrenze zur Folge haben, jedoch nur für diejenigen Arbeitskräfte, die unter die Pflege-Mindestlöhne fallen. So soll verhindert werden, dass Pflegekräfte ihre Arbeitsstunden verringern müssen, um die Verdienstgrenze weiterhin einzuhalten, wenn die Pflegemindestlöhne steigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Der angespannten finanziellen Lage der Sozialen Pflegeversicherung soll Rechnung getragen werden, indem sie entlastet wird. Hierzu sollen ihr pandemiebedingte Kosten, die sie während der Corona-Pandemie zu tragen hatte, aus Mitteln des Bundeshaushalts erstattet werden: Ferner sollen Kosten für Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige dauerhaft aus Mitteln des Bundeshaushalts und nicht mehr aus Mitteln der Sozialen Pflegeversicherung bestritten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Zur Abmilderung der Härten langer Bearbeitungszeiten für Antragsverfahren auf Gewährung von "Hilfe zur Pflege" nach § 63 SGB XII, sollen Sozialämter gesetzlich verpflichtet werden, kurz nach Vorliegen aller Antragsunterlagen eine vorläufige Kostendeckungszusage an die leistungserbringenden Pflegeeinrichtungen zu erteilen, wenn eine unverzügliche Bearbeitung und Bescheidung des Antrags innerhalb von 3 Wochen nicht möglich ist, um die angemessene Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, ohne wirtschaftliche Risiken beim Leistungserbringer zu verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Analog der Begrenzung pflegebedingter Eigenanteile, wie es das SGB XI in der stationären Pflege vorsieht, soll die Soziale Pflegeversicherung auch In der ambulanten pflegerischen Versorgung eine Entlastung der Versicherten einführen, so dass ambulante Versorgungs-Settings (z.B. in ambulant betreuten Senioren-WGs) zukünftig nicht mehr wirtschaftlich unattraktiver sein können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Bis Ende 2025 sollen Standards/ Leitfäden für die Digitalisierung entwickelt werden. Bis Anfang 2026 muss die Digitalisierung in der Pflege messbar verbessert werden, mit einem klaren nationalen Strategieplan. Neue Berufsfelder an der Schnittstelle von Pflege & Technik sind zu schaffen, Digitalkompetenzen in der Aus- und Weiterbildung verbindlich zu verankern. Die Refinanzierung gesetzlicher Regelungen muss sowohl Investitionen als auch Betriebskosten und IT-Ressourcen abdecken. Die gezielten Einsparungen durch Digitalisierung müssen den Pflegeeinrichtungen zugutekommen. Investitionen in Infrastruktur und Innovation müssen durch einen eigenen Fonds für Digitalisierung und Innovation in der Pflege ermöglicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Die gemäß Postrechtsmodernisierungsgesetz eingeführte Regelung, dass Briefe erst nach 3 bis 4 Werktagen den Empfänger erreichen, muss eine Änderung von § 6 der Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege zur Folge haben und die Frist für die Einreichung von Verordnungen häuslicher Krankenpflege entsprechend verlängern, die bislang einen Zugang innerhalb von 3 Tagen vorsieht..