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Gefundene Regelungsvorhaben (28.659)

  • Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

    Aktiv vom 08.07.2025 bis 12.02.2026

    • Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 08.07.2025
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Ziele der Bundesregierung, die betriebliche Altersversorgung zu stärken, deren Verbreitung auszuweiten und die Förderung von Geringverdienern zu verbessern. Aus Sicht der Allianz kann dies nur gemeinsam mit den bestehenden Durchführungswegen und Versorgungswerken gelingen. Es ist daher wichtig, dass diese im Interesse der Anwärter und Rentner sowie der die Versorgung zusagenden Arbeitgeber weiterhin gleichberechtigt gefördert werden. Wir setzen uns zudem für die grundsätzlich freiwillige bAV ein. Die angekündigte Digitalisierung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung sind positiv und können deren Attraktivität noch steigern.
    • Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 08.07.2025
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Frühstart-Rente und die Ziele einer besseren Finanzbildung und einer Stärkung des Bewusstseins für privaten Vorsorgebedarf. Positiv sind die geplante freiwillige und privatwirtschaftliche Organisation. Für die Attraktivität der Frühstart-Rente sind eine unbürokratische, einfache und digitale Gestaltung wichtig. Da der diskutierte staatliche Zuschuss allein nicht ausreicht, um eine Altersvorsorge aufzubauen, sollten ergänzende private Einzahlungen und eine Fortführung nach dem 18. Lebensjahr in Form einer privaten Altersvorsorge möglich sein. Die Auszahlung sollte als lebenslange Rente erfolgen, um eine dauerhafte Absicherung des Lebensstandards und Förderzwecks zu gewährleisten. Die Frühstart-Rente kann Reformen in der 2. und 3. Säule der Alterssicherung nicht ersetzen.
    • Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 08.07.2025
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Beteiligung Deutschlands an der europäischen Initiative für ein Finance Europe Label. Das Ziel, Investitionen von Privatkunden in die Transformation der europäischen Wirtschaft zu fördern, hat große Bedeutung. Ein Label, das auf nationalen Rahmenbedingungen aufbaut, ist ein erfolgsversprechender Ansatz. Für den Erfolg der Initiative sind langfristige Investitionen in Infrastruktur, Private Equity und andere alternative Anlagen mit regelmäßig langer Haltedauer entscheidend. Altersvorsorgeprodukte mit sehr langen Anspar- und Rentenphasen bieten dafür optimale Rahmenbedingungen. Um den vielfältigen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden, sollte eine breite Produktvielfalt ermöglicht werden.
    • Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 08.07.2025
    • Beschreibung: Die EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Insurance Recovery & Resolution Directive – IRRD) ist bis zum 29. Januar 2027 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen und anzuwenden. Die Allianz Lebensversicherungs-AG setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung möglichst bürokratiearm unter Berücksichtigung bestehender Rahmenbedingungen erfolgt. Dieser Rahmen hat zusammen mit dem in Deutschland für die Lebensversicherungswirtschaft bestehenden Sicherungssystem erfolgreich zur Wahrung der Finanzstabilität beigetragen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen - (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 08.07.2025
    • Beschreibung: Wir setzen uns für eine europarechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ein. Die im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelte 7-tägige Wartefrist in der Restkreditversicherung ist aus unserer Sicht mit den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie unvereinbar. Bei der Regelung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten ist eine evidenzbasierte Ausgestaltung der Fristen wichtig. Nur so kann ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Versichertengemeinschaft und den Interessen ehemaliger Krebspatienten gelingen.
    • Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 08.07.2025
    • Beschreibung: Die Initiative verfolgt das Ziel, dass sich die Bundesregierung bei Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einsetzt, dass die Erhöhung der zulässigen Gewichte von Lkw im Straßengüterverkehr abgelehnt wird. Andernfalls ist zu befürchten, dass die angestrebte und weitere Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene erheblich beeinträchtigt wird.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
    • Beschreibung: Durch die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung, im Wesentlichen mit Wärmepumpen und Fernwärme, wird der Bedarf an Gasverteilernetzen in Zukunft erheblich sinken. Mit KANU 2.0 hat der geordnete, kaufmännische Rückzug begonnen – den es konsequent fortzusetzen gilt. Der gesetzliche sowie regulatorische Ordnungsrahmen muss hinsichtlich des Umgangs mit Kosten für Betrieb und Instandhaltung bei einer sinkenden Anzahl an Anschlussnehmern und -nutzern, mit Konzessionsausschreibungen und mit der perspektivischen Stilllegung zeitnah unter Beteiligung der Stakeholder festgelegt werden. Eine Stilllegung soll in der Regel keinen Rückbau des Gasnetzes zur Folge haben. Sofern erforderlich, sollte eine Freistellung der Netzbetreiber von Rückbaukosten kurzfristig gesetzlich geregelt werden.
    • Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
    • Beschreibung: Der Rechtsrahmen und die Berechnung der Fernwärmepreise müssen sich an den aktuellen energie- und klimapolitischen Zielen ausrichten. Es braucht Verlässlichkeit für Wärmeversorger und mehr Transparenz für Wärmekunden, um letztlich auch die Akzeptanz zu stärken. Eine Reform der AVBFernwärmeV ist dringend geboten. Die Kopplung über ein Marktelement in der Preisklausel an den allgemeinen Wärmemarkt ist nicht mehr tragfähig. Für einen wachsenden Anteil der Fernwärmeerzeugung gibt es keine geeignete Preisreferenz, weder als Großhandelspreis noch als Index des Statistischen Bundesamtes. In der Vergangenheit führte das Element insbesondere in Zeiten volatiler Energiepreise zu Unklarheiten, Missverständnissen und barg die Gefahr von Übergewinnen oder -verlusten beim Wärmeversorger.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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