Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29.308)
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Auslegung und Anpassung der 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Betreiber von Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung müssen ihre Anlagen vor Cyberangriffen schützen. Die zuständigen Behörden prüfen die Einhaltung dieser Pflichten, unterstützt von qualifizierten Sachverständigen (SV). Laut 41. BImSchV werden 18 Fachgebiete für Sachverständige definiert, ein Bereich für Cybersicherheit fehlt. Auch erschweren die geplanten Regelungen eine schnelle, flächendeckende Verfügbarkeit entsprechender Sachverständiger. Der TÜV-Verband fordert daher die Anerkennung der Fachkunde „Prozessleittechnik – CyberSecurity (IT/OT)” ohne anlagenbezogene Fachkunde, eine Übergangsfrist von 36 Monaten für die Zulassung dieser SV und vereinfachte Regelungen für die ressortübergreifende Behandlung von Cybersicherheit zur Förderung von Synergien in behördlichen Verfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 615/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Bekanntgabeverordnung
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BR-Drs. 615/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auslegung und Anpassung des NIS2UmsuCG im Sinne des Verbraucherschutzes und der Prüfstellen
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Das NIS2UmsuCG (NIS2-Umsetzungsgesetz) dient der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 in nationales Recht. Ziel ist es, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern. Das Gesetz erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für Unternehmen und Behörden. Es legt verbindliche Sicherheitsstandards fest und stärkt die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Dies soll helfen, Cyberangriffe besser zu erkennen, abzuwehren und deren Auswirkungen zu minimieren. Der TÜV-Verband setzt sich hier im Sinne der Cyber-Resilienz für ein möglichst hohes Sicherheitsniveau und eine praktikable Umsetzung für die Prüfstellen ein.
- Zu Regelungsentwurf:
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Umsetzung und Ausgestaltung Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale Auslegung und Umsetzung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes bzw. nachgelagerter und verwandter Rechtsakte sowie deutscher und EU-Initiativen im Bereich beruflicher Weiterbildung (z.B. Nationale Weiterbildungsstrategie, Europäische Qualitätsstandards, EU-2030-Strategie) im Sinne der Stärkung der Weiterbildungskultur in Deutschland und der Verbesserung der Rahmenbedingungen beruflicher Weiterbildungsförderung. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung und zukunftsfesten weiteren Ausgestaltung sensibilisiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 285/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung -
BR-Drs. 138/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
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BR-Drs. 285/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Auslegung und Umsetzung des Cyber Resilience Acts im Sinne der Prüfstellen
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (CRA) zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für solche Produkte innerhalb des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten. Sie strebt an, die Cybersicherheitsrisiken zu minimieren, indem sie verbindliche Anforderungen und Standards für Hersteller und Anbieter digitaler Produkte festlegt. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen aus dem CRA bzw. der ihm nachgelagerten Rechtsakte im Sinne des Systems der unabhängigen Drittprüfung und des Verbraucherschutzes. Außerdem sollen Politik und Verwaltung für relevante Themen und die Herausforderungen bei der Umsetzung des CRA sensibilisiert werden.
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Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an die EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die neue EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (COM(2022) 71 final) muss in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland existiert mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits eine ähnliche Gesetzgebung. Diese muss entsprechend angepasst werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der europäischen Sorgfaltspflichten-Richtlinie und dabei insb. die Rolle unabhängiger Prüforganisationen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichten-Richtline sensibilisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auslegung und Umsetzung des Cyber Resilience Acts im Sinne der Prüfstellen
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (CRA) zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für solche Produkte innerhalb des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten. Sie strebt an, die Cybersicherheitsrisiken zu minimieren, indem sie verbindliche Anforderungen und Standards für Hersteller und Anbieter digitaler Produkte festlegt. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen aus dem CRA bzw. der ihm nachgelagerten Rechtsakte im Sinne des Systems der unabhängigen Drittprüfung und des Verbraucherschutzes. Außerdem sollen Politik und Verwaltung für relevante Themen und die Herausforderungen bei der Umsetzung des CRA sensibilisiert werden.
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Anpassung der nationalen Produktsicherheitsgesetzgebung (ProdSG) an die neue EU-Spielzeugverordnung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die neue EU-SpielzeugVO (COM(2023)462) muss zwar nicht in nationales Recht umgesetzt werden, erfordert aber ggf. eine Anpassung der bisherigen nationalen Umsetzung der gelten EU-Spielzeugrichtlinie. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der europäischen Spielzeugverordnung bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Sicherheit von Verbraucher:innen, eines funktionierenden BInnenmarktes und dem System der unabhänigen Drittprüfung (Benannten Stellen). Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der Europäischen Spielzeugverordnung sensibilisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Auslegung und Umsetzung der Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU im Sinne der Benannten Stellen
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU regelt die grundlegenden Anforderungen an Funkanlagen für das Inverkehrbringen im EU-Binnenmarkt. Begleitend dazu werden in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 konkrete Kategorien von Funkanlagen definiert, für die die in Artikel 3 Absatz 3 gestellten Anforderungen, insbesondere zur Cybersicherheit, gelten. Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen aus der Funkanlagen-Richtlinie im Sinne des Systems der unabhängigen Drittprüfung und des Verbraucherschutzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Anpassung der ProdSG an die neue GPSR ((EU) 2023/988) - Anforderungen für GS-Stellen anpassen
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die neue Verordnung ((EU) 2023/988) über die allgemeine Produktsicherheit, sowie ihre künftigen Umsetzungs- und delegierten Rechtsakte müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, erfordern aber ggf. eine Anpassung des bisherigen nationalen Produktsicherheitsrechts (ProdSG). Ziel der Interessenvertretung: praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der Allgemeinen ProduktsicherheitsVO bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Sicherheit von Verbraucher:innen, eines funktionierenden Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung (GS-Stellen). Focus sind die Anforderungen in: Artikel 21 Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle -Artikel 24 (2) – Pflichten des Herstellers und des Einführers -Artikel 29 – Bußgeldvorschriften
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 231/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 231/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Auslegung und Umsetzung des Rechts auf Reparatur im Sinne unabhängiger Prüfdienstleister
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Recht auf Reparatur (COM(2023) 155 final) sollen Reparaturen erleichtert und Produkte länger im Kreislauf gehalten werden. Hersteller müssen künftig rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucherschaft über ihr Recht auf Reparatur informieren. Bei der Umsetzung in nationales Recht setzen wir uns für die Einbindung unabhängiger Prüfdienstleister ein. Sie können mit entsprechenden Zertifizierungen ("Ready to repair") und bei der Qualitätssicherung von unabhängigen Reparaturwerkstätten eine wichtige Rolle spielen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Anwendung des Energieeffizienzgesetzes im Sinne unabhängiger Prüfstellen
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren entsprechend der EU-Vorgaben (Energieeffizienz-Richtlinie EED III) ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, um mehr Energie einzusparen. Für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden soll künftig die Pflicht gelten, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ihre Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Für Rechenzentren soll es zukünftig Energieeffizienzstandards geben. Der TÜV-Verband hat sich im laufenden Verfahren für die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen eingesetzt und begleitet die Anwendung im Sinne unabhängiger Prüfstellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6872
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes -
BT-Drs. 20/7632
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6872 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes -
BT-Drs. 20/7635
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6872, 20/7632 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
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BT-Drs. 20/6872
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Umsetzung und Anwendung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie/RED II im Sinne unabhängiger Dritter
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Europäische Union hat mit der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive = RED III) einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft unternommen. Mit der novellierten Richtlinie soll der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch signifikant erhöht werden. Für den TÜV-Verband spielt insbesondere die Anwendung der Anforderungen an flüssige und gasförmige erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr (RFNBO) eine zentrale Rolle. Hier setzen wir uns für eine praktikable Umsetzung im Sinne der unabhängigen Prüfstellen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort -
BT-Drs. 20/12785
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
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BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Anwendung des Critical Raw Materials Act im Sinne unabhängiger Prüfdienstleister
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Mit dem EU Critical Raw Materials Act sollen Veredelung, Verarbeitung und Recycling von kritischen Rohstoffen in Europa erheblich verbessert werden. Rohstoffe sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Schlüsseltechnologien wie Windkrafterzeugung, Wasserstoffspeicherung oder Batterien zu entwickeln, die für den grünen und den digitalen Wandel benötigt werden. Der TÜV-Verband, dass die Verordnung eine wichtige Rolle für unabhängige Dritte bei der Bewertung der Einhaltung sozialer und ökologischer Verpflichtungen für kritische Rohstoffe vorsieht. Unabhängige Bewertungen durch Dritte können das notwendige Vertrauen in die Aussagen der Lieferanten im Lebenszyklus kritischer Rohstoffe schaffen.
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Bürokratieabbau und Vereinfachung der Antragstellung zur CO2-Preis-Kompensation nach SPK-Richtlinie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Zur Kompensation von CO2-Kosten für energieintensive Industrien können Unternehmen Beihilfen nach der Strompreiskompensation-Richtlinie (SPK) beantragen. Der komplexe Antragsprozess stellt Organisationen und Prüfunternehmen vor erhebliche bürokratische Hürden. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine effiziente und praktikable Umsetzung unter Beteiligung aller interessierten Kreise zu ermöglichen.
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Bürokratieabbau und Vereinfachung der Antragstellung zur CO2-Preis-Kompensation nach BECV-Verordnung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 02.10.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Zur Kompensation von CO2-Kosten für energieintensive Industrien können Unternehmen Beihilfen nach der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beantragen. Der komplexe Antragsprozess stellt Organisationen und Prüfunternehmen vor erhebliche bürokratische Hürden. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine effiziente und praktikable Umsetzung unter Beteiligung aller interessierten Kreise zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung (BGBl. 2023 I Nr. 148 vom 13.06.2023) Änderung der Regelungen bezüglich der praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung in der Logopädie
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 19.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 19.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen;Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.04.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Transition Finance Positionierung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 19.11.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Ein eigenständiges, prinzipiengeleitetes EU-Rahmenwerk für Transition Finance schaffen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Aktiv vom 19.06.2024 bis 12.07.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- KapMuG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Vermeidung einer Doppelregulierung im Rahmen der nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 09.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Anregung einer Anpassung der Definition der Betreiber kritischer Anlagen zur Vermeidung von doppelten Anforderungen und Meldepflichten für Finanzunternehmen, für die DORA als lex specialis bereits gilt..
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Aktiv vom 19.06.2024 bis 15.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):