Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.130)
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Sinne von Art 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird..., ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.02.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert für die 21. Legislaturperiode eine nachhaltige Ausgestaltung der Wasserpolitik. Der Verband setzt sich für die Umsetzung des Vorsorge- und Verursacherprinzips, die Berücksichtigung der Klimawandelfolgen sowie für eine zügige nationale Umsetzung der Herstellerverantwortung in der Kommunalen Abwasserrichtlinie ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Grundlage des Art. 84 Abs. 2 GG zur Sicherstellung einer..., ...Verwaltungsvorschrift nach Art. 84 Abs. 2 GG verankern Einführung der...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Aktiv vom 24.06.2024 bis 29.05.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Sinne von Art 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird..., ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Aktiv vom 19.06.2024 bis 01.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Sinne von Art 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird..., ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Aktiv vom 17.06.2024 bis 01.06.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Sinne von Art 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird..., ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 30.09.2024
- Beschreibung: Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (10):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...klarer Verstoß gegen Art. 14 GG. Ich würde mich sehr freuen...
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Aufrechterhaltung von wettbewerbs- und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen TKG-Änderungsgesetz
- Angegeben von: Vodafone GmbH am 29.09.2025
- Beschreibung: Befürwortung für die Beibehaltung wettbewerbs- und innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen unter der Sicherstellung des beschleunigten Ausbaus die von Gigabitinfrastrukturen, des Abbaus bürokratischer Hemmnisse zwecks Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung und keiner weiteren Verschärfungen im Bereich des Kundenschutzes
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...liegt mit Blick auf Art. 32 GG und die Umsetzung des Seerechtsübereinkommens..., ...betroffen, so dass auch Art. 30 GG nicht greifen kann. Die...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Der vzbv fordert, dass keine Netzgebühren für Inhalteanbieter eingeführt werden. Dies würde dem Wettbewerb schaden und die Netzneutralität unterwandern. Die Netzneutralität muss weiter gesichert bleiben.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... basic law (Grundgesetz, GG) and Art. 14 (1) sentence 1 GG) are also the reason why...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Aktiv vom 25.06.2024 bis 29.05.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Sinne von Art 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird..., ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 10.12.2025
- Beschreibung: Der Gesetzgeber sollte gesetzliche Grundlagen schaffen, die es Kommunen ermöglichen, ein gutes Leben im Alter vor Ort zu gestalten und Altenhilfe und Pflege mit Prävention und Gesundheitsförderung zu verzahnen. Dazu sollte im § 71 SGB XII ergänzt werden, dass die Ausgestaltung der Altenhilfe durch Landesrecht näher zu bestimmen ist. Es sollten verbindliche Regelungen auf Bundesebene geschaffen werden, die die Bereitstellung und Nutzung kleinräumlicher Daten zu Planungszwecken ermöglichen. Beratungsansprüche nach SGB XI (§§ 7a, 7c, 45 SGB XI) sollten novelliert werden, um die Beratung in der Pflege einfacher und flexibler zu gestalten und damit die Umsetzung einer ganzheitlichen Beratungs- und ggf. auch Angebotsstruktur zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gemeinschaften“ (Art. 28 GG) eine besondere Bedeutung...