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Gefundene Regelungsvorhaben (28.492)

    • Angegeben von: PAUL HARTMANN AG am 21.07.2025
    • Beschreibung: Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: DENEFF EDL_HUB am 21.07.2025
    • Beschreibung: Sowohl EuGH als auch BGH haben sich zuletzt mit der Auslegung der Kundenanlage befasst und gravierende Eingrenzungen vorgenommen. Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht erforderlich, dass im Zuge der Novelle klarstellt wird, ob und in welcher Weise die gesetzliche Regelung zur Kundenanlage nach Vorliegen des BGH-Urteils und seiner Begründung noch einmal überprüft oder angepasst werden muss. Dies dürfte aus unserer Sicht nicht der Fall sein. Wir empfehlen mindestens eine Einordnung in der Gesetzesbegründung, um Planungssicherheit und eine rechtssichere Ausgestaltung entsprechender Modelle zu gewährleisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: DENEFF EDL_HUB am 21.07.2025
    • Beschreibung: Eine Allianz aus 20 Stakeholdern appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, in den Haushalten 2025 und 2026 ausreichend Mittel für Wärmenetze und damit für die sichere und bezahlbare Wärmewende zur Verfügung zu stellen. Wärmenetze sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, insbesondere in urbanen Gebieten. Die BEW ist das zentrale Instrument hierfür. Die Bundesregierung hat das erkannt. Sie will die BEW mit dem aktuellen Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 stärken. Doch die vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro bis 2030 reichen bei weitem nicht aus, um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden. Aus Sicht der Unterzeichner sollte der Hochlauf der BEW auf mindestens 3,5 Mrd. Euro pro Jahr bereits jetzt im Haushalt 2025 festgeschrieben werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: CHEP Deutschland GmbH am 21.07.2025
    • Beschreibung: Mit Inkrafttreten der PPWR ist die nationale Gesetzgebung anzupassen. Ziel sollte es sein, die effiziente und störungsfreie Funktion bestehender Mehrweg- und Kreislaufsysteme in Deutschland dauerhaft sicherzustellen. In diesem Zusammenhang setzt sich CHEP Deutschland für eine Stärkung gemanagter, geschlossener Poolsysteme, die Sicherstellung einer effizienten Rückführung sowie ambitionierte Mehrwegquoten für Transportverpackungen zum Schutz von Klima und Ressourcen ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
    • Beschreibung: Es handelt sich um ein Gesetzgebungsverfahren des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), das im Bereich des Luftverkehrsrechts eine Überarbeitung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), der Luftpersonalverordnung (LuftPersV), der FSDurchführungsverordnung, der BADV Anlage 5 sowie des LBA- und BAF-Gesetzes vorsieht. Für die Fraport AG steht hierbei das LuftVG im Mittelpunkt. Das Interesse der Fraport AG konzentriert sich auf die geplante Änderung des § 19b LuftVG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
    • Beschreibung: Die Bestimmungen der VO (EU) 139/2014 sowie weiterer einschlägiger Rechtsakte der EU bzw. der Europäischen Agentur für Flugsicherheit sind in Deutschland anzuwenden. Die Umsetzung durch die zuständigen Behörden und die Fraport AG als Flughafenbetreiber ist dabei effizient zu gestalten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
    • Beschreibung: Die Fraport AG nimmt Stellung zur Verantwortung der verschiedenen Systempartner im Luftverkehr im Hinblick auf die Drohnendetektion. Dabei werden sowohl ICAO- als auch EU-/EASA-Regelwerke sowie nationale Gesetze – insbesondere § 45 LuftVZO – mit Bezug auf die Drohnendetektion analysiert. Die Fraport AG macht deutlich, dass Flughäfen bei der Wahrnehmung von Drohnensichtungen Mitwirkungspflichten zur Aufrechterhaltung eines sicheren Flughafenbetriebs haben. Allerdings ergibt sich weder aus internationalen noch aus nationalen Regelungen eine Verpflichtung der Flughäfen zur aktiven Detektion von Drohnen. Infolgedessen besteht für Flughäfen mangels rechtlicher Verpflichtung auch keine Pflicht zur Kostentragung im Zusammenhang mit der Drohnendetektion.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
    • Beschreibung: Das Ziel besteht darin, die Strafvorschriften für das unbefugte Betreten des Sicherheitsbereichs von Flughäfen zu verschärfen. Die Fraport AG unterstützt den im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Durch die Einführung eines neuen Straftatbestands in § 19 LuftSiG soll das vorsätzliche, unerlaubte Eindringen auf die Luftseite eines Flughafens künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Hierzu zählt auch das Ankleben auf dem Rollfeld oder auf Start- und Landebahnen sowie der Versuch solcher Handlungen. Zudem sollten keine zusätzlichen Anforderungen zur Identitätsüberprüfung von Reisenden beim Boarding aufgenommen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13350 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
    • Beschreibung: Die EU-Kommission plant derzeit eine Überarbeitung der EU-Richtlinie über Flughafenentgelte (Richtlinie 2009/12/EG). Diese wird zukünftig auch Auswirkungen auf die nationale Umsetzung (§19b LuftVG) haben. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission vom 25.04.2024 bis zum 06.06.2024 eine Sondierung durchgeführt, an der sich die Fraport AG beteiligt hat. Die Fraport AG spricht sich gegen eine Überarbeitung der EU-Richtlinie über Flughafenentgelte und für die Beibehaltung der derzeitigen Regelungen aus. Konkret lehnt die Fraport AG eine verpflichtende Anreizregulierung, die Einführung eines Single-Till-Systems sowie eine zentrale Regulierungsbehörde ab und setzt sich für den Erhalt der Zuständigkeit der Genehmigungsbehörden der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
    • Beschreibung: Die Refuel Aviation Verordnung verfolgt das Ziel, den Einsatz und die Produktion von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) zu fördern. Es wurde vereinbart, dass die Refuel Aviation nach ihrer Einführung im Jahr 2024 gegebenenfalls überarbeitet und an die tatsächliche Verfügbarkeit von SAF angepasst wird. Die Fraport AG wird sich im Rahmen dieser Überarbeitungen dafür einsetzen, dass die Quoten und Bereitstellungspflichten so ausgestaltet werden, dass für die deutschen Flughäfen keine Wettbewerbsnachteile entstehen und Carbon Leakage – also das Ausweichen auf Flughäfen außerhalb Europas, um SAF-Quoten zu umgehen, beispielsweise im Nahen Osten – vermieden wird.
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