Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (373)
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 19.02.2025
- Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ... werden würden. Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.02.2025
- Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...Interne Informationen Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.02.2025
- Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...Interne Informationen Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 20.04.2026
- Beschreibung: Die Reformagenda der BReg erfordert: Steuerentlastungen durch degressive AfA, erweiterten Verlustrücktrag, Abbau der Mindestbesteuerung, verbesserte Thesaurierungsregelung, vorgezogene Körperschaftsteuersenkung und Wahrung des Schutzes von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Beim Bürokratieabbau muss die Wirtschaft über Genehmigungsfiktionen, Praxis-Checks und eine sofortige Beschränkung der LkSG-Verpflichteten entsprechend des Omnibus I entlastet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf unter 40 Prozent zu deckeln. Bei den Energiepreisen braucht es eine Wettbewerbsstrategie, auch durch Anpassung des Emissionshandels. Auf EU-Ebene sind über ESRS-Vereinfachung und EUDR-Novelle, bei der Arbeitnehmerentsendung und durch das „One in, two out"-Prinzip Entlastungen voranzutreiben.
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), endlich entschlossen ..., ...einigen können sollte, das LkSG tatsächlich abzuschaffen..., ...Deutschen Bundestag beratene LkSG-Änderungsgesetz bietet ...
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- Angegeben von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 10.06.2025
- Beschreibung: Erhöhung der Mittel für Messeförderprogramme (BMWK/BMEL); Übernahme der Reisekosten für Auskunftspersonen auf deutschen Gemeinschaftsständen im Ausland; Digitalisierung, Erleichterung und Beschleunigung der Visa-Verfahren für Messeteilnehmende; Aussetzung des LkSG und Überarbeitung der EU-Lieferkettenrichtlinie, bürokratiearme Umsetzung von EU-Rechtsakten und Reduktion des Berichtsumfangs für KMU; Begrenzung der Lohnnebenkosten und der Gesamtsteuerlast für Unternehmen, Senkung der Energiepreise und der MwSt. auf Bewirtungsleistungen; Verbesserung der Mobilitätsinfrastruktur, Abschaffung der Luftverkehrssteuer und Senkung der Flugsicherungsgebühren; Abschluss von Freihandelsabkommen; Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen und Erleichterung des Anwerbens internationaler Fachkräfte.
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- LkSG [alle RV hierzu]
- ArbZG [alle RV hierzu]
- GewStG [alle RV hierzu]
- KStG 1977 [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- StromNEV [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SGB 11 [alle RV hierzu]
- SGB 3 [alle RV hierzu]
- GasNEV [alle RV hierzu]
- LuftVStG [alle RV hierzu]
- FlusAAGV [alle RV hierzu]
- BQFG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 29.12.2025
- Angegeben von: Plan International Deutschland e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Wichtige Aspekte, für die wir im Rahmen des deutschen Gesetztes sowie der EU-Richtlinie geworben haben: der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, der Schutz vor Landraub, der Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Recht auf faire Löhne, das Recht, Gewerkschaften zu bilden, der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen. Nach Ratifizierung des Gesetzes lag unser Fokus auf der Umsetzung und auf Änderungsvorschlägen. Aufgrund der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2024/1760 (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) ist eine Anpassung des LkSG erforderlich, um die erweiterten und harmonisierten Anforderungen der EU umzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10062
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Deutsche Unternehmen entlasten - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen
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BT-Drs. 20/10062
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßt der BNW einen Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Hierbei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem soll der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Es muss sichergestellt..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch die Einführung der..., ...deutlichen Rückverweis auf das LkSG im Referentenentwurf. Die..., ...und Berichtsinhalte des LkSG, insbesondere jene, die..., ... des Berichts nach § 10 LkSG Gebrauch, hat der Nachhaltigkeitsbericht..., ...auch die Anforderung des LkSG in vollem Umfang zu erfüllen..., ...wird. Die Integration des LkSG in die CSRD muss gewährleistet..., ...Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) • Öffnung des Prüfmarktes..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Es muss sichergestellt..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch die Einführung der..., ...klarer Rückverweis auf das LkSG, dessen Berichtspflichten..., ... des Berichts nach § 10 LkSG Gebrauch, hat der Nachhaltigkeitsbericht..., ...auch die Anforderung des LkSG in vollem Umfang zu erfüllen...
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Transparency setzt sich für Nachbesserungen am Hinweisgeberschutzgesetz ein. Dazu gehört die Erweiterung des sachl. Anwendungsbereichs auf jegl. Rechtsverstöße und Fehlverhalten, dessen Offenlegung im öff. Interesse liegt. Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot sollen eingeschränkt und ein Bundestransparenzbeauftragter eingeführt werden für einen differenzierteren Umgang mit Verschlusssachen und Verstößen im Bereich der nat. Sicherheit. Außerdem fodert Transparency die verpfl. Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen, Anpassung der Konzernlösung an unionsrechtl. Vorgaben, Übernahme der Unterstützungsmögl. für meldende Person aus der Richtlinie (EU) 2019/1937, Einrichtung externer Meldestellen bei der Staatsanwaltschaft sowie Anpassung der Anforderungen des LkSG und des HinSchG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden -
BT-Drs. 20/5992
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 25.09.2025
- Beschreibung: Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Men- schenrechtsverletzungen in Lieferketten ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Zudem ist auf europäischer Ebene am 25. Juli 2024 die Richtlinie der Europäischen Union (EU) über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit in Kraft getreten und die Frist zur Umsetzung in nationales Recht durch die sogenannte „Stop-the-clock-Richtlinie“ um ein Jahr bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht verlängert worden. Die CSDDD enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten und lehnt sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche LkSG angepasst, um administrative Lasten für Unter- nehmen zu begrenzen und die Anwendungs- und Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 422/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
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BR-Drs. 422/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entschieden ab. Die geplante..., ...voreilige Schwächung des LkSG vor Umsetzung der CSDDD..., ...nach § 10 Absatz 2 bis 4 LkSG ist ein fataler Fehler...., ...kontraproduktiv Die Begründung, das LkSG solle bis zur Umsetzung..., ...vorübergehende Schwächung des LkSG läuft den europäischen ..., ...untergraben die Wirksamkeit des LkSG und senden ein fatales ...
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- Angegeben von: FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk, Sektion der Bundesrepublik Deutschland (FIAN Deutschland) am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Finanzsektor soll vom Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht ausgeschlossen werden. Dazu soll die Handreichung des BAFA zum Kredit- und Versicherungswirtschaft geändert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):