Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (30)
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Anpassungen der AnlV
Aktiv vom 24.05.2024 bis 16.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 24.05.2024
- Beschreibung: Die Einordnung von Kreditfonds ist misslungen. Weiterhin gibt es keine eigene Quote für Infrastruktur. Die Beteiligungsquoten und Regelungen zum Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen müssen modifiziert werden. Der Zugang zu Nicht-EU-Fonds ist nur sehr bedingt möglich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fassung der AnlV bzw. der PFAV sind Anteile an solchen..., ... 1 Nr. 14 Bs. c) AnlV / PFAV nur Anteile an inländischen..., ...Anpassung der AnlV / der PFAV ist somit erforderlich...., ...Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV). Dies erscheint auf den..., ...nach § 17 Abs. 1 Nr. 17 PFAV) auf ein vorsichtiges Maß..., ...beschränken (§ 18 Abs. 1 Satz 2 PFAV). Im Hinblick auf die Zielsetzung..., ...korrespondierend in § 17 PFAV die vorgenannten Änderungsvorschläge...
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Maßnahmen zur Investition von Investmentfonds in EEG-Anlagen und Infrastruktur
Aktiv vom 24.05.2024 bis 16.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 24.05.2024
- Beschreibung: Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen. Ein besonders wichtiger Faktor für private Investitionen sind Fonds. Nach der Investmentfondsstatistik der Deutschen Bundesbank waren im Januar 2024 rund 2 Billionen Euro in deutsche Spezialfonds, ca. 660 Milliarden Euro in inländische Publikumsfonds und 66 Milliarden Euro in geschlossene inländische Investmentfonds investiert. Diese erheblichen Kapitalmittel müssen in stärkerem Umfang für Infrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fassung der AnlV bzw. der PFAV sind Anteile an solchen..., .... 1 Nr. 4 Bs. c) AnlV / PFAV nur Anteile an inländischen..., ...Anpassung der Anlv / der PFAV ist somit erforderlich....
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 17.04.2025
- Beschreibung: Die Wertpapieraufsicht innerhalb der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat einen öffentlichen Konsultationsprozess angestoßen, in dem Stakeholder ihre Ansichten zu dem Entwurf eines Merkblatts zum Umfang der aufsichtsrechtlich zulässigen Einflussnahme von Anlegern in Investmentvermögen Stellung nehmen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Anleger / VAG und AnlV/PFAV andererseits angemessen...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Übermittlung eines Maßnahmenpakets mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau in der betrieblichen Altersversorgung. Gegenstand sind insbesondere die Vereinfachung steuerlicher Verfahren, u.a. Kapitalertragsteuer, Förder- und Dotierungsgrenzen, die Beseitigung rechtlicher Unklarheiten, die Vereinheitlichung und Aktualisierung von Grenzwerten sowie die Reduzierung von Melde-, Berichts- und Prüfpflichten.Weitere Schwerpunkte betreffen die Förderung digitaler Verfahren, insbesondere Ersatz der Schriftform durch Textform, verbesserter Datenaustausch, Nutzung digitaler Informationssysteme, sowie Effizienzsteigerungen im aufsichtsrechtlichen Kontext. Ziel ist die Reduzierung administrativer Belastungen, die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Stärkung der Verbreitung der bAV.
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- EStG [alle RV hierzu]
- KStG 1977 [alle RV hierzu]
- KStDV 1977 [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- BetrAVG [alle RV hierzu]
- NachwG [alle RV hierzu]
- SvEV [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- VersAusglG [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- BEEG [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SGB 10 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bestehenden Regelung In § 25 PFAV sind die Solvabilitätskapitalanforderungen..., ...Pensionsfonds auf § 25 Abs. 1 Nr. 3 PFAV zu begrenzen. aba-Vorschläge..., ...Unterlagen zum Jahresabschluss (PFAV, BerVersV) - Begleitschreiben...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 10.07.2024
- Beschreibung: Das aktuelle Kapitalmarktumfeld mit einem deutlich höheren Zinsniveau als in den letzten Jahren, die langfristigen volkswirtschaftlichen Prognosen und die Inflationsentwicklung rechtfertigen die Anhebung des Höchstrechnungszinses für Neuzusagen bei Direktversicherungen, Pensionskassen und versicherungsförmigen Pensionsfonds von derzeit 0,25% auf 1,0 % zum 1. Januar 2025. Umfangreiche Analysen und belastbare Modellrechnungen der Deutschen Aktuarvereinigung stützen diese Einschätzung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Sechste Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Rollen der einzelnen Säulen der Altersversorgung zu definieren. Die zentralen Fragen gehen weit über das Aufsichtsrecht hinaus: kollektive/individuelle Ausgestaltung, Rolle von Sozialpartnern und Arbeitgebern, Altersversorgungseinrichtungen und andere Anbieter, Garantien (DB/hybrid/DC), Ausgestaltung der Auszahlphase, steuerlicher und sozialabgabenrechtlicher Rahmen. Der Vorschlag der EU-Kommission zielt in Richtung einer EU-Vollharmonisierung und birgt das Risiko der Zerstörung bestehender Strukturen von EbAV . Die Zuständigkeit für Rentenübersichten (pension tracking systems) liegt bei den Mitgliedstaaten. Versuche, über die EbAV II-RL einen EU-Standard für die säulenübergreifende Renteninformationen in der EU zu schaffen, lehnen wir ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: In einer EU-Mindestharmonisierung-RL passen u.a. folgende Regelungen überhaupt nicht und sind daher zu löschen: a) Ermächtigungen von EU-Kommission zu delegierten Rechtsakten und von EIOPA zu Leitlinien), b) Viele neue Aufgaben für Aufsichtsbehörden und massive Ausweitung an Berichtspflichten für EbAV, c) Systematische und regelmäßig undifferenzierte Übertragung der Versicherungsregulierung auf EbAV, d) Bestandsübertragungen im Inland (Art. 12a).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die zusätzlichen Anforderungen bei den zu veröffentlichenden Angaben zu den Grundsätzen der Anlagepolitik (Art. 30; SIPP) sind höchsten für individuelle DC Alterssicherungssysteme und private Produkte angemessen – hier müssen angemessene Differenzierungen erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: In Deutschland sind bei EbAV u.a. Prognoserechnungen, Stresstests und die ERB als Instrumente des Risikomanagements im Einsatz. Beim vorgeschlagenen Art. 18a geht es jedoch erneut – nach verschiedenen erfolglosen Versuchen – um eine SII-ähnliche Solvenzregulierung für DB EbAV. Die hier vorgeschlagene Regulierung mag für EbAV, die vor wenigen Jahren von französischen Versicherungsunternehmen gegründet wurden und die auch private Produkte anbieten, angemessen sein – nicht aber für deutsche EbAV bzw. deren Trägerunternehmen, die hinter den in Deutschland gegebenen Leistungszusagen stehen und in Zeiten der Niedrigzinsphase auch für ihre Erfüllung gesorgt haben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Ein regelmäßiger aufsichtlicher Dialog (Art. 49 Abs. 1b und Art. 49a) mit den Einrichtungen ist sinnvoll, doch die Themen und Frequenz sollten nicht in der überarbeiteten EbAV-II Richtlinie vorgegeben werden. Insbesondere sollten die nationalen Aufsichtsbehörden nicht die Aufgaben der EbAV und ihrer Stakeholder übernehmen und/oder für das von der EU-Kommission angestrebte Scaling up zu sorgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Dieser Ansatz muss beibehalten werden, damit die Mitgliedstaaten und die nationalen Aufsichtsbehörden bei der aufsichtlichen Regulierung dem in der bAV wichtigen nationalen Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht Rechnung tragen können. Wir lehnen daher den Vorschlag der EU-Kommission ab, für EbAV über delegierte Rechtsakte und EIOPA-Leitlinien (Level-II- und III-Regulierungen) eine EU-Vollharmonisierung einzuführen. Diese nimmt den Mitgliedstaaten und nationalen Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, die Vielfalt der EbAV und Altersversorgungssystemen angemessen zu regulieren. Ferner halten wir es nicht für angemessen, betriebliche Altersversorgungssysteme, v.a. wenn sie durch Sozialpartner und/oder Trägerunternehmen kollektiv ausgestaltet sind, wie individuelle Finanzprodukte zu regulieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Beim vorgeschlagenen Verbot für die Mitgliedstaaten, bei DB-Altersversorgungssystemen ergänzende quantitative Kapitalanlagevorgaben zu machen, (Art. 19 Abs. 6) geht es nicht um die Schaffung größerer Anlagemöglichkeiten für EbAV. Zusammen mit den Änderungen in Art. 17, 18, Art. 18a geht es um eine weder sinnvolle noch notwendige Übertragung der Versicherungsregulierung auf EbAV. Im Rahmen einer EU-Mindestharmonisierungs-RL sollten künftig nicht nur für DC-Systeme quantitative Kapitalanlagevorgaben möglich sein
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die vorgeschlagenen Regelungen in Art. 44a bis 44d scheinen aus der Finanzmarktregulierung zu kommen, die Verbraucher vor schlechten Produkten schützen wollen. Diese Welt passt u.E. nicht zu kollektiven Altersversorgungssystemen mit Sozialpartnern und Trägerunternehmen als wichtige Stakeholder und insbesondere nicht zu DB-Zusagen eines haftenden Arbeitgebers. Die hier vorgesehenen Regelungen sollten zumindest auf individuelle DC-Systeme beschränkt werden, in denen der einzelne Versorgungsberechtigte den Anbieter und das Produkt auswählt und allein das Risiko trägt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die in Art. 21 Abs. 10 vorgesehene Ausweitung von BaFin-Befugnissen lehnen wir ab. Wir sehen generell mit Sorge, dass in zentrale Kompetenzen einer EbAV eingegriffen werden soll, die bisher ausschließlich dem Vorstand und seinen Stakeholdern vorbehalten waren. So sind die Vorgaben zur Auswahl der Mitglieder des Leitungs- oder Aufsichtsorgans (Art. 21 Abs. 8 und 9) und die Vorgaben für Kostenaufschlüsselungen bei Outsouring (Art. 31 Abs. 5) weder ein Beitrag zur SIU noch zum Bürokratieabbau. Der in Art. 45, 45a und 48 vorgesehene Ausbau an Aufgaben und Ressourcen für Aufsichtsbehörden ist u.E. nicht notwendig. Wir regen dringend eine Kosten-Nutzen-Analyse an, auch vor dem Hintergrund des angestrebten Bürokratieabbaus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Der EU-Kommission soll die Befugnis übertragen werden, basierend auf EIOPA-Entwürfen technische Durchführungsstandards für die Verfahren, Formate und Vorlagen zu erlassen. Offensichtlich geht es hier EIOPA auch darum, ihr EbAV-Kostenberichtswesen (EIOPA Opinion vom Okt. 2021) in allen Mitgliedstaaten durchzusetzen. Die deutsche Aufsichtsbehörde hatte sich – nach einer Untersuchung bei den EbAV – bewusst gegen die Umsetzung dieser EIOPA-Stellungnahme entschieden. Die von der EU-Kommission angestrebte Ausweitung des EU-Berichtswesens wäre das Gegenteil von Bürokratieabbau, zumal weder EU-Kommission noch EIOPA ein Interesse an für EbAV angemessene Berichtsanforderungen haben. Wir lehnen dieses Vorgehen strikt ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die Überwachung der von der EbAV ausgelagerten Funktionen und Tätigkeiten (Art. 50a) muss sich darauf beschränken, was für die EbAV wichtig und kritisch ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die Idee der Schaffung einer öffentlicher Website durch die nationalen Aufsichtsbehörde zu allen von EbAV betriebenen Altersversorgungssystemen (Art. 51 Abs. 4) stammt vermutlich aus dem Bereich der privaten Vorsorge, bei der ein Verbraucher einen Anbieter und ein Produkt wählt, und daher ein Marktüberblick hilfreich sein kann. Dies ist aber in der bAV gerade nicht der Fall. Warum sollten Angaben einer Unternehmens-EbAV, die nur für die Altersversorgung des Trägerunternehmens sorgt, veröffentlicht werden? Angesichts der Vielfalt der Systeme und der hier vorgesehenen Angaben haben wir höchste Zweifel, dass so ein sinnvolles und nutzbares Tool entsteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die zu schaffenden Kooperationsplattformen (Art. 55a) scheinen v.a. der angestrebten Stärkung von EIOPA zu dienen. Da uns keine Probleme im Zusammenhang mit dem revidierten Budapester Protokoll bekannt sind, sehen wir keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Aktiv vom 03.07.2024 bis 12.02.2026
- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Das IVS unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung weiter zu erhöhen und begleitet daher die Novellierung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aus aktuarieller Sicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Aktiv vom 03.07.2024 bis 12.02.2026
- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Die DAV unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung weiter zu erhöhen und begleitet daher die Novellierung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aus aktuarieller Sicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
- Beschreibung: Im Auftrag des Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) haben wir einen Kommentar zum Referentenentwurf mit-erstellt und eingereicht. Dieser setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 02.07.2025
- Beschreibung: Ein erstes positives Zeichen könnte gesetzt werden, in dem das bereits abgestimmte Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz aus der vergangenen Legislaturperiode erneut eingebracht und in der letzten Version umgesetzt würde. Ohne den Ergebnissen der Rentenkommission vorgreifen zu wollen, würde vieles, was hier vorgesehen war, die Rahmenbedingungen für die bAV (bereits) tatsächlich verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (12):
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (12):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 17.11.2025
- Beschreibung: Ziel ist, digitale, kosteneffiziente und transparente Strukturen in der bAV zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Themen Kostentransparenz, Übertragbarkeit von Anwartschaften, Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht tarifgebundene Unternehmen sowie die Nutzung technologischer Lösungen zur Vereinfachung der Verwaltung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- BetrAVG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- PFAV [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- VVGEG [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- SGB 10 [alle RV hierzu]
- SGB9uaÄndG [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SvEV [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die zielgerichtete Fortentwicklung und Verbreitung der weiterhin grundsätzlich freiwilligen betrieblichen Altersversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- BetrAVG [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- PFAV [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- VVGEG [alle RV hierzu]
- HZvG 2002 [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SvEV [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SGB9uaÄndG [alle RV hierzu]
- SGB 10/Kap3 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):