Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (8)
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Die Einführung einer Vorhaltevergütung im Krankenhausbereich darf wirtschaftliches Handeln nicht einschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Abkürzungsverzeichnis aDRG DRG ohne Pflegepersonalkosten..., ...Krankenversicherung rDRG Reduktion der aDRG auf eine Rest-DRG durch..., ...Vergütung. Die bisherige aDRG (DRG ohne Pflegepersonalkosten..., ...Pflegebudget, 4.000 Euro sind die aDRG. Das Krankenhaus behandelt..., ...50.000 50.000 100.000 20% aDRG 200.000 200.000 400.000..., ...40.000 50.000 90.000 20% aDRG 160.000 200.000 360.000..., ... ist eine Reduktion der aDRG auf eine Rest-DRG (rDRG..., ...5.000 Pflegebudget 1.000 aDRG 4.000 Pflegebudget 20%..., ...100.000 200.000 20,00% aDRG 200000 200000 400.000 80,00%..., ...100.000 190.000 20,00% aDRG 160.000 200.000 360.000..., ...5.000 Pflegebudget 1.000 aDRG 4.000 Pflegebudget 20%..., ...100.000 200.000 20,00% aDRG 80000 0 80.000 80,00% 320.000..., ...100.000 190.000 20,00% aDRG 40.000 0 40.000 80,00% ...
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KHVVG: Qualitätsgesicherte und tragfähige Krankenhausreform ermöglichen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Interessen der Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und die Privatversicherten müssen bei der Reform des Krankenhaussektors berücksichtigt werden. Die Einführung einer Vorhaltevergütung darf wirtschaftliches Handeln nicht einschränken. Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist staatliche Aufgabe.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Abkürzungsverzeichnis aDRG DRG ohne Pflegepersonalkosten..., ...Krankenversicherung rDRG Reduktion der aDRG auf eine Rest-DRG durch..., ...Vergütung. Die bisherige aDRG (DRG ohne Pflegepersonalkosten..., ...Pflegebudget, 4.000 Euro sind die aDRG. Das Krankenhaus behandelt..., ...50.000 50.000 100.000 20% aDRG 200.000 200.000 400.000..., ...40.000 50.000 90.000 20% aDRG 160.000 200.000 360.000..., ... ist eine Reduktion der aDRG auf eine Rest-DRG (rDRG..., ...5.000 Pflegebudget 1.000 aDRG 4.000 Pflegebudget 20%..., ...100.000 200.000 20,00% aDRG 200000 200000 400.000 80,00%..., ...100.000 190.000 20,00% aDRG 160.000 200.000 360.000..., ...5.000 Pflegebudget 1.000 aDRG 4.000 Pflegebudget 20%..., ...100.000 200.000 20,00% aDRG 80000 0 80.000 80,00% 320.000..., ...100.000 190.000 20,00% aDRG 40.000 0 40.000 80,00% ...
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- Angegeben von: Pathways Public Health GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Das Potenzial der Ambulantisierung soll voll ausgeschöpft werden, in dem das Konstrukt der Hybrid DRG angemessen auf die Kosten-Logiken in den jeweiligen Sektoren (ambulant / stationär) ausgerichtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...-15% auf die klassische aDRG-Pauschale hilft nur teilweise...
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- Angegeben von: GP JOULE GmbH am 04.11.2024
- Beschreibung: Den Transport zwischen Elektrolyse und Tankstelle CO2-neutral gestalten. Die ADR wird alle zwei Jahre an den Stand der Technik angepasst – für 2025: Wasserstoff aufzunehmen und auch die anderen Fahrzeugtypen einschließen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Chemiehandel (VCH) am 10.06.2025
- Beschreibung: Änderungen im ADR/Strassentransport zur Weiterentwicklung des Gefahrgutrechts. Mitglied im AG Beförderung des AGGB beim BMV.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 28.03.2025
- Beschreibung: Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (10):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Personaleinsparungen im aDRG-Bereich vermieden werden...
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 14.07.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist das Regelungsvorhaben der Bundesregierung zur weitgehenden Umsetzung der Empfehlungen der FinanzKommission im Krankenhausbereich. Betroffen sind insbesondere vorgesehene Kürzungsmaßnahmen in der Krankenhausfinanzierung mit Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Kliniken, die Sicherstellung der Patientenversorgung, die Beschäftigten in den Krankenhäusern sowie freigemeinnützige Krankenhausträger. Ziel der Interessenvertretung ist es, diese Kürzungsmaßnahmen zu verhindern beziehungsweise abzumildern, auf eine realitätsgerechte Folgenabschätzung hinzuwirken & gesetzliche Regelungen zu erreichen, die die tatsächliche finanzielle Lage der Krankenhäuser sowie die Erfordernisse einer verlässlichen medizinischen Versorgung angemessen berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Tarifrefinanzierung im aDRG- und PEPP-Bereich mit...
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 08.05.2026
- Beschreibung: Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Beitragssatzstabilität der GKV durch ausgabenseitige und einnahmenseitige Maßnahmen, die sich prinzipiell an der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und am evidenzbasierten Nutzen ausrichten. Daneben erfolgen weitere Schritte, um die Einnahmeseite zu stärken. Ein signifikanter Beitrag der Beitragszahler zu Haushaltskonsolidierung ist ebenfalls vorgesehen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abrechnungsmöglich-keiten (aDRG-Fallpauschale, Hybrid-DRG...