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7 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (7)

    • Angegeben von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 20.08.2025
    • Beschreibung: Die Regelung sieht eine nachträgliche Mauterhebung. Dort heißt es, dass pauschal eine Strecke von 500 KM auf Mautstrecken angenommen wird, wenn die tatsächliche Strecke nicht ermittelt werden kann. Für Fahrzeuge der Paketdienste, die Transporter oder kleine Lkw zwischen 3,5 t bis 7,5 t einsetzen, wäre das eine unverhältnismäßige Regelung, denn im Nahverkehr, den die Paketdienste regelmäßig bedienen, werden solche Strecken nicht zurückgelegt. Angemessen wäre höchstens eine pauschale Berechnung von 100 km.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften..., ...Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Beschreibung: Der ZDH regt an, eine Optimierung der jetzigen Ausnahme in § 1 (2) Nr. 10 Bundesfernstraßenmautgesetz zu prüfen, ob im Sinne des Grundsatzes der Gleichbehandlung und zur Wahrung des Rechtsfriedens auch „mit dem Handwerk vergleichbare Tätigkeiten“ in die Ausnahmebestimmung aufgenommen werden können. Zudem regt der ZDH zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten für Behörden und Betroffene an, noch kleinere Klarstellungen im 2. Teil der Handwerkerausnahme (Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern) vorzunehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1861 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
    • Beschreibung: Der BDI bewertet den Änderungsvorschlag kritisch. Im Sinne eines technologieoffenen Regulierungsansatzes sollten Lkw mit Wasserstoff-Verbrennungsmotoren weiterhin von der Maut befreit werden. Anstelle einer ersatz-losen Streichung der Passage sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass für die deutsche Lkw-Maut die Definition emissionsfreier Fahrzeuge in der durch Verordnung (EU) 2024/1610 geänderten Verordnung (EU) 2019/1242 zur Anwendung kommt. Diese Definition sieht ausdrücklich vor, dass ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und Emissionen von nicht mehr als 3 g CO2/tkm als emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug gilt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1861 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften...
  • Wasserstoffmotor im Bundesfernstraßenmautgesetz

    Aktiv vom 18.08.2025 bis 13.10.2025

    • Angegeben von: MAHLE International GmbH am 18.08.2025
    • Beschreibung: Im Bundesfernstraßenmautgesetz sollte klar gestellt werden, dass der Wasserstoffmotor eine emissionsfreie Technologie (analog batterieelektrisch und brennstoffzellenelektrisch) ist. Hierfür bietet sich die aktuelle Definition emissionsfreier Fahrzeuge aus der EU CO2-Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge (EU-Verordnung 2024/1610) an. Diese Definition sieht ausdrücklich vor, dass auch ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und Emissionen von nicht mehr als 3g CO2/tkm unter die Definition des emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugs fällt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Wasserstoffmotor im Bundesfernstraßenmautgesetz

    Aktiv vom 18.08.2025 bis 13.10.2025

    • Angegeben von: MAHLE GmbH am 18.08.2025
    • Beschreibung: Im Bundesfernstraßenmautgesetz sollte klar gestellt werden, dass der Wasserstoffmotor eine emissionsfreie Technologie (analog batterieelektrisch und brennstoffzellenelektrisch) ist. Hierfür bietet sich die aktuelle Definition emissionsfreier Fahrzeuge aus der EU CO2-Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge (EU-Verordnung 2024/1610) an. Diese Definition sieht ausdrücklich vor, dass auch ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und Emissionen von nicht mehr als 3g CO2/tkm unter die Definition des emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugs fällt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
    • Beschreibung: Die vorgeschlagene Regelung zur Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sollte auf die EU-Verordnung 2024/1610 verweisen und damit auch Wasserstoff-Verbennungsmotoren mit einschließen. Geschieht dies nicht, würden diese ihre vorgesehen Befreiung von der CO2-Maut verlieren, was den Hochlauf dieser Technologie abrupt aufhalten würde. Der DWV setzt sich daher für eine 1:1-Übernahme der EU-Definition ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 443/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
    • Beschreibung: Im laufenden „Vierten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ wird, zusätzlich zu technischen Anpassungen (App-Einbuchung, Datenübermittlungen, turnusmäßige Reklassifizierung von CO2-Emissionsklassen), die Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge (Batterie- und Wasserstoff-Lkw) bis zum 30. Juni 2031 fortgeführt. en2x setzt sich für eine technologie-neutrale Ausgestaltung der Mautregelung ein, die erneuerbare bzw. CO2-neutrale Kraftstoffen als Option zur Senkung der Emissionen im Straßenverkehr berücksichtigt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1861 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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