Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (22)
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- Angegeben von: Distressed Ladies Women in Restructuring e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: StaRUG-Evaluation
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Aktiv vom 28.05.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...41 II. Änderungen des StaRUG (Art. 38) 42 1. § 45 ..., .... 2 Satz 2 und Abs. 3a StaRUG-E (Erörterungs- und Abstimmungstermin..., ... 2. § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E (Besondere Bestimmungen..., ...Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Die grundsätzliche..., ...Änderungen der InsO und des StaRUG entsteht für die Wirtschaft..., ...die in § 85 Abs. 2 Nr. 5 StaRUG-E bereits für das Restrukturierungsverfahren..., ... Zu § 85 Abs. 2 Nr. 5 StaRUG-E führt die Entwurfsbegründung..., ... II. Änderungen des StaRUG (Art. 38) Die Änderungen..., ...restrukturierungsgesetzes (StaRUG) dienen in ihrer Mehrzahl..., .... 2 Satz 2 und Abs. 3a StaRUG-E (Erörterungs- und Abstimmungstermin..., ...nach § 45 Absatz 3 Satz 2 StaRUG erforderliche Beifügung..., ...Gehör nach § 45 Absatz 3 StaRUG gewährt worden ist. Der..., ... 2. § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E (Besondere Bestimmungen..., ...sieht § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E für den Fall, dass die...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... daher an, analog § 54 StaRuG in Artikel 23 RLV um folgenden...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.05.2025
- Beschreibung: Das Vorhaben betrifft die Auslegung und Anwendung steuerlicher Vorschriften bei Restrukturierungen und Sanierungen in Unternehmenskrisen. Der VID setzt sich dafür ein, praktikable Nachweis- und Anwendungskriterien sowie eine sachgerechte Berücksichtigung kleinerer Unternehmen zu gewährleisten, um Sanierungshindernisse zu vermeiden und Investitionsentscheidungen zu fördern.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Restrukturierungs verfahren nach dem StaRUG oder ein Insolvenzverfahren..., ...Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) gelten. Das könnte durch..., ...rukturierungsplan nach dem StaRUG (vgl. §§ 5 ff. StaRUG)...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt das Ziel etwaig bestehenden oder durch zukünftige Krisen entstehenden systemischen Risiken durch Schaffung eines leistungsfähigen Abwicklungsrahmens zu begegnen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgesehenen Regelungen des SAGV zu Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen. Der DAV kritisiert insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen teilweise unklar konturiert sind, der Vergleichsmaßstab für eine Schlechterstellung der Beteiligten durch Abwicklungsmaßnahmen im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren präzisiert werden sollte und die Haftung von Insolvenzverwalter/innen in den Fällen, in denen Weisungen der Abwicklungsbehörde erfolgen, entsprechend der Haftung von Beamt/innen der Abwicklungsbehörde beschränkt werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2025 1 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsbranche nach § 30 Abs. 2 StaRUG i.V.m. § 1 Abs. 19 Nr...., ...restrukturierungsgesetz (StaRUG) verwehrt ist. Allerdings...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 16.05.2025
- Beschreibung: Das IDW hat zum Entwurf des BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG Stellung genommen. Die Vorschrift des § 8c Abs. 1a KStG verfolgt den Zweck, den Eintritt von Neugesellschaftern in einer Krise zu erleichtern und einen Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 KStG in Sanierungsfällen zu verhindern. Das IDW begrüßt, dass mit dem BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden sollen. Im Rahmen der Stellungnahme regt das IDW an, im finalen BMF-Schreiben einige Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG GZ: IV C 2 - S 2745-a/00040/001/157, DOK: COO.7005.100.2.11583070
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Restrukturierungspläne auf Grundlage des StaRUG ebenfalls als Nachweiserleichterung..., ...Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (“StaRUG“) vorliegen. Dies sollte...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 22.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 22.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 23.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...