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68 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"NAV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (68)

    • Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
    • Beschreibung: Gemäß § 10 Abs. 1 EEG dürfen Anlagenbetreiber den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. Unklar ist, welche Fachkunde und welche Nachweise darüber vorliegen müssen, oder ob die Fachkunde ggf. nur dann vorliegt, wenn die anschließende Person für ein Unternehmen handelt, das in einem Installateurverzeichnis gem. § 13 Abs. 2 NAV eingetragen ist. Hier sollte regulatorisch eine eindeutige Festlegung erfolgen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 14.03.2024
    • Beschreibung: Die bei der Arbeit der Clearingstelle EEG|KWKG gewonnen Erkenntnisse werden anlassbezogen genutzt zur neutralen Beratung der zuständigen Ministerien und sonstigen Behörden mit Bezug zum Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, ggf. auch zur Kommunikation mit z.B. Bundestagsabgeordneten und anderen relevanten Stellen. Dies betrifft zuvörderst die jeweils aktuellen Fassungen von EEG, KWKG und ggf. MsbG, nachrangig auch Vorschriften des weiteren Energierechts wie z.B. EnWG, NAV, NELEV u.ä. Regelungen bzw. darauf bezogene Novellierungsvorhaben. Das konkrete Ziel der Beratung ist die Schaffung von Rechts- und Investitionssicherheit für alle Akteure der Energiewende.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsebene mit §6 und §19 NAV durch den Bundesverband...
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.07.2025
    • Beschreibung: Der BEE begrüßt, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit zur zügigen Transformation des Stromsystems, zur Einführung des Energy Sharing und zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) anerkennt. Bei der konkreten Ausgestaltung hinsichtlich des Bürokratieabbaus, der praktischen Umsetzbarkeit und der Steigerung der Akzeptanz für die Energiewende sieht der BEE noch erheblichen Ergänzungs- und Korrekturbedarf. Der BEE fordert u.a.: 1) Die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I und des Biomassepakets. 2) Die Umsetzung der Ergebnisse des Branchendialogs zur Beschleunigung von Netzanschlüssen. 3) Die Ausschöpfen der vollen Potenziale des Energy Sharing für die Systemdienlichkeit und die Steigerung von Akzeptanz für die Energiewende.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... nach § 13 Abs. 1 Satz 1 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung..., ...Netzanschlussverfahrens (NaV) zurück, welche im Rahmen..., ...wesentliche Beschleunigung des NaV, die im nun vorgelegten..., ...Plattform für die Abwicklung des NaV nun rasch gesetzlich zu..., ...digitale Bearbeitung des NaV zwingend notwendig und ..., ...beim Netzanschluss und im NaV nur durch eine echte Reform..., ...Bearbeitungsvarianten des NaV vereinen muss, ist nur ..., ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt. Dennoch scheint..., ...Klarstellung der Anwendung der NAV in § 10 Abs. 1 EEG ist ..., ...vermeiden. Insbesondere beim NaV besteht in der Praxis immer..., ...verschiedenster Prozesse im NaV selbst stellen alle Beteiligte..., ...gemachten Fortschritte im NaV aus Drucksache 20/14199...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
    • Beschreibung: Das IDW weist in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...In beiden Fällen wird der NAV durch einen Faktor angepasst..., ...lediglich ein modifizierter NAV ermittelt wird. Diese Differenzie..., ...die für die Ermittlung des NAV zugrunde zu legen sind,..., ...Verkehrswert (prozentuale Anteil am NAV) für die Definition zugrunde..., ...(einmal im modifizierten NAV und durch die Gebühr). ..., ... KAGB-RefE zwar über den NAV informiert wird, ihm aber...
    • Angegeben von: AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. am 20.03.2025
    • Beschreibung: Das BMF hat ein Schreiben zum Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, dem BZSt und den Arbeitgebern entworfen. Die entsprechenden Regelungen zum Verfahren, das zum 01.01.2026 startet, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen und mit dem Jahressteuergesetz 2022 konkretisiert. Die AWV hat dieses Thema in ihren Fachgremien intensiv diskutiert und bereits 2017 ein Konzeptpapier „Datenaustausch Private Krankenversicherungsunternehmen und Arbeitgeber über das Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ veröffentlicht. Die AWV begrüßt, das mit dem BMF-Schreiben bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Es wird angeregt, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...den KV/PV-Werten des neuen NAV im Zusammenhang mit dem..., ...Zeit vor dem Stichtag des NAV umzugehen ist. Im Idealfall...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und dem Energiewirtschaftsgesetz..., ...Leistungspunkte nach der NAV angeben. Aufgrund dieser..., ...Leistungspunkte nach der NAV, beinhalten. Eine unverzügliche...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 17.08.2025
    • Beschreibung: Häufig kommt es zu langen Verzögerungen beim Stromanschluss neuer Mobilfunkstandorte, wodurch eine schnelle und flächendeckende Mobilfunkversorgung behindert wird. Zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus braucht es klare und straffe Fristen bei der Angebotserstellung für Stromanschlüsse, eine unverzügliche Realisierung sowie eine gesetzliche Priorisierung der Stromanbindung von Mobilfunkstandorten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und dem Energiewirtschaftsgesetz..., ...Anschlussbetriebsmittel nach NAV vom VNB zu beschaffen und..., ...Leistungspunkte nach der NAV angeben. Bei neu zu erschließenden..., ...rechtlichen Vorgaben nach EnWG und NAV entsprechen oder unvollständig...
    • Angegeben von: German Datacenter Association e. V. am 28.04.2026
    • Beschreibung: In den letzten Jahren hat sich eine hohe und stetig steigende Anzahl von Großbatterie-Projekten in Deutschland entwickelt. In der Summe übersteigt das Volumen der Anträge für den Anschluss von Stromspeichern die Projektionen der Netzentwicklungsplanung für die nächsten zwanzig Jahre um ein Vielfaches. Der Entwurf soll im oben dargestellten Kontext Rechtsunsicherheiten beseitigen. Er stellt klar, dass Großbatteriespeicher nicht in den Anwendungsbereich der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) fallen. Ohne die Klarstellung wären die ursprünglich für eine relativ kleine Zahl von Großkraftwerken konzipierten Verfahrensregelungen der KraftNAV auf eine signifikant höhere Zahl von Speicheranlagen anzuwenden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anschlussvorrangs kommen, da nach Kraft-NAV jenen Anfragen eine Zusage..., ...Ergänzungsvorschlag der Kraft-NAV zügig gelöst werden. ...
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