Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (404)
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Option zur Erstellung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses gesetzlich im HGB verankern, um Angleichung von Einzel- und Konzernabschluss zu ermöglichen und europäisches Level-Playing Field zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ebene, z. B. Anpassung KWG, HGB, etc. bzw. Aufsichtshandeln..., ... Größenklassen im KWG an HGB-Regelungen anpassen Hintergrund..., ...eines Unternehmens (§§267 f. HGB) relevant sind, inflationsbereinigt..., ...Konzernrechnungslegungspflicht (§293 HGB) angehoben. Faktisch bedeutete..., ...2013. Nationale Umsetzung (HGB) durch „Zweites Gesetz ..., ...einen Einzelabschluss nach HGB zu erstellen. Dieses bedeutet..., ...EStG-Regelungen an die Regelungen des HGB unter Berücksichtigung ...
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- Angegeben von: ICC Germany e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, mit dem Erlass einer Rahmen-VO gem. §516 III HGB zu den Einzelheiten elektronischer Handelsdokumente, Rechtssicherheit für die Teilnehmer des Exportökosystems dahingehend zu schaffen, dass in der Rahmenverordnung die Kriterien einer funktionalen Äquivalenz zwischen elektronischen Dokumenten und Dokumenten im Papierformat festgelegt werden. Mit der Umsetzung der RVO gem. §516III HGB würden künftig Exporttransaktionen weniger anfällig für Fehler, Unstimmigkeiten und Betrug, die Abwicklung wäre deutlich effizienter, weniger zeitaufwändig und kostengünstiger und auch ökologisch nachhaltiger.
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Die betriebliche Altersversorgung ist wesentlicher Teil des deutschen Alterssicherungssystems. Für Direktzusagen müssen Unternehmen Pensionsrückstellungen bilden, die oftmals einen erheblichen Teil der Bilanzsumme ausmachen. Das Handelsrecht regelt, mit welchem Zins diese Pensionsrückstellungen zu bewerten sind. Das IVS sieht grundlegenden und nachhaltigen Reformbedarf an dieser Zinsfestlegungsmethodik und hat daher einen Vorschlag für die Festlegung eines sachgerechten Diskontzinses unterbreitet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der ad-hoc Arbeitsgruppe HGB-Zins des Fachausschusses..., ...Vorschlag zur Änderung von HGB und EG-HGB. Verabschiedung..., ...Ansätze für einen konstanten HGB-Zins 10 3.1. Renditen ..., ...Vorschlag zur Änderung des HGB und EGHGB) 21 1. ..., ...dem damaligen § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit..., ...nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre..., ...die ad-hoc Arbeitsgruppe HGB-Zins gegründet, die sich..., ... von Zinsschwankungen im HGB zugelassen werden, wäre..., ...gilt nach wie vor, dass die HGB-Rechnungslegung einfach..., ...Ansätze für einen festen HGB-Zins daraufhin unter-sucht..., ...Frage, dass ein konstanter HGB-Zins für die Unternehmen..., ... dem allgemeinen Ansatz HGB-Zins = Inflationsziel der..., ...Band-breite für einen festen HGB-Rechnungszins von 3,0 %..., ...nicht darauf abzielt, den HGB-Rechnungszins jedes Jahr..., ... der HGB-Rechnungslegung an anderen..., ...dem Vorsichtsprinzip des HGB Rechnung getragen. ..., ...folgenden Änderungen von HGB und EGHGB zur Diskussion..., ... von § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB (Einfügungen unterstrichen..., ... von § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB (Einfügungen unterstrichen..., ... von § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i.d.F. des [EINFÜGEN: Name...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Reduzierung bürokratischer Anforderungen im nationalen Recht der finanziellen Rechnungslegung. Angestrebt werden insbesondere verfahrensrechtliche Anpassungen zur Nutzung und elektronischen Rückübermittlung von E-Bilanz-Daten durch die Finanzverwaltung. Weiterhin sollen die Schwellenwerte des § 241a HGB angehoben werden. Zudem wird eine stärkere Harmonisierung von Handels- und Steuerbilanz angestrebt, u. a. durch Annäherung der Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften im Anlagevermögen, Vereinheitlichung der Vorratsbewertung nach § 256 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG, Angleichung von Ansatz und Bewertung von Rückstellungen (§ 249 HGB, § 5 Abs. 4a EStG, § 6a EStG) sowie Reduzierung von Aktivierungs- und Ansatzunterschieden (§§ 248, 250 HGB, § 5 EStG).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schwellenwerte des § 241a HGB Für Einzelkaufleute ermöglicht § 241a HGB bereits die Befreiung von..., ...Gewinngrenzen des § 241a HGB Entlastungswirkung • ..., ...GoB-Systematik (§§ 255, 252 HGB) und Aufgabe der starren..., ...Nutzungsdauern nach § 253 Abs. 3 HGB Entlastungswirkung • ..., ...handelsrechtlichen Methoden nach § 256 HGB (FIFO, Gruppenbewertung..., ...Drohverlustrückstellungen (§ 249 Abs. 1 HGB) auch im Steuerrecht (§..., ... nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB. • Aufgabe des starren..., ...Systematik nach § 253 Abs. 2 HGB • Übernahme des handelsrechtlichen..., ...Erfüllungsbetrags nach § 253 Abs. 1 HGB in das Steuerrecht Entlastungswirkung..., ... 248 Abs. 2 / § 5 Abs. 2 HGB). • Übernahme des handelsrechtlichen..., ...für Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB) in das Steuerrecht (§ ..., ...1 S. 1 Alt. 1 und Alt. 2 HGB) im Steuerrecht (bisheriges...
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Verordnung zur Regelung der Einzelheiten elektronischer Fracht- und Lagerdokumente
Aktiv vom 11.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Dr. David Saive LL.M. am 11.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Einzelheiten der Verordnungsermächtigung in § 516 Abs. 3 HGB und den Schwestervorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. David Saive LL.M.
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- Angegeben von: TKM Consulting GmbH am 08.09.2024
- Beschreibung: Auch ein genossenschaftlich organisierter Unternehmens-Verbund sollte in den Anwendungsbereich der §§ 289b Absatz 2 HGB-E und 315b Absatz 2 HGB-E einbezogen werden. Hierdurch würde ein zentraler Nachhaltigkeitsbericht ermöglicht, der die Berichtspflichten ohne Informationsverlust bündelt. Übermäßiger bürokratischer Aufwand ohne Mehrwert soll hierdurch verhindert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Das DRSC hat 2023 eine Evaluation der IFRS-Anwendung in Deutschland gestartet und prüft in diesem Zusammenhang insbesondere die Zulassung von IFRS-Einzelabschlüssen mit HGB-befreiender Wirkung. Der VöV setzt sich für eine adäquate Berücksichtigung der Belange rein national tätiger und nach HGB bilanzierender Versicherungen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2025
- Beschreibung: Bestreben einer Anpassung des § 315 b HGB zur gleichwertigen Umsetzung der CSRD für inner- und außereuropäische Unternehmen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 18.12.2025
- Beschreibung: Bestreben einer Anpassung des § 315 b HGB zur gleichwertigen Umsetzung der CSRD für inner- und außereuropäische Unternehmen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsches Institut für Compliance - DICO e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Referentenentwurf des BMJ vom 22.3.2024 zur nationalen CSRD-Umsetzung: DICO empfiehlt eine Erweiterung von § 10 Absatz 5 LkSG-E um Befreiungsoptionen für Unternehmen, die nach § 289b Absatz 1 HGB-E Absatz 5 sowie § 315b Absatz 1 HGB-E zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Ferner begrüßt DICO die Reduktion der Berichtspflichten und regt eine entsprechende Klarstellung in der Gesetzesbegründung an.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die nach § 289b Absatz 1 HGB-E Absatz 5 sowie § 315b Absatz 1 HGB-E zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung..., ...Anwendungsbereich von § 289b HGB-E fallen sowie für Unternehmen..., ...nach § 289b Absatz 2 bis 4 HGB-E von der eigenen Berichtspflicht..., ...Sinne des § 289b Absatz 1 HGB-E, die gemäß Absatz 5 über..., ...die gemäß § 315b Absatz 1 HGB-E einen Konzernnachhaltigkeitsbericht..., ...die nach § 289b Absatz 1 HGB-E Absatz 5 sowie § 315b Absatz 1 HGB-E zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung..., ...§ 289b ff. bzw. 315b ff. HGB-E und nicht auf die gesetzlichen..., ...und 315c Absatz 1 Nummer 1 HGB-E auslösen kann. Dies ergibt...