Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (16)
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- Angegeben von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 14.07.2026
- Beschreibung: Klarer Fokus auf rein elektrische Antriebe im Schwerlastverkehr sowie Ausrichtung an realen Emissionen bei PHEVs
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Gesetz zur Änderung des Elektromobilitätsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) vom 10.04.2026 — 1. ..., ...Elektromobilitätsgesetz (EmoG) über den 31.12.2026 hinaus..., ...Fazit Die Novellierung des EmoG ist ein wichtiger Schritt...
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- Angegeben von: VDIK e.V. am 08.05.2026
- Beschreibung: Aus Sicht des VDIK ist es weiterhin entscheidend, die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität gezielt zu stärken und regulatorische Vorgaben an die tatsächlichen Entwicklungen im Markt anzupassen. Außerdem besteht aus Sicht des VDIK bei einzelnen Punkten weiterer Klarstellungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf zur Änderung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ausdrücklich. Der Entwurf..., ...bisherige Beschränkung des EmoG wurde dieser Entwicklung..., ...weitere Modernisierung des EmoG dar. Die vorgesehenen Anpassungen...
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- Angegeben von: Daimler Truck AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Erweiterung des Anwendungsbereiches in Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge 1 (Elektromobilitaetsgesetz EmoG), um die Fahrzeugkategorien M2, M3, N2 und N3 ein E-Kennzeichen auch für Lkw ermoeglichen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fahrzeug-Zulassungsverordnung) i.V.m dem EmoG (Elektromobilitätsgesetz..., ...i.V.m §§ 2 Nr. 1 und Nr. 1 EmoG nur M1-Fahrzeuge und N1..., ...Anwendungsbereich in § 1 EmoG um die Fahrzeugkategorien...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 26.01.2026
- Beschreibung: Nach Ansicht des ADAC sollten Fahrzeuge, die bereits durch ein E-Kennzeichen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung gemäß § 11 FZV als emissionsfrei oder besonders emissionsarm ausgewiesen sind, konsequenterweise von der Pflicht zur Führung einer Umweltplakette befreit werden. Eine doppelte Kennzeichnung ist weder sachlich erforderlich noch administrativ sinnvoll. Dies schafft Rechtssicherheit, reduziert Verwaltungsaufwand und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine effiziente staatliche Regulierung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur zweiten Verordnung zur Änderung der fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) - Bearbeitungsstand 07.11.2025
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Das Elektromobilitätsgesetz gewährt die Möglichkeit, Elektrofahrzeugen straßenverkehrsrechtliche Bevorrechtigungen zu gewähren. Der Referentenentwurf sieht einen Befristung bis 2035 vor. Um den Hochlauf der Elektromobilität weiter unterstützen zu können, sollte das Gesetz über 2035 hinaus verlängert werden. Daher schlagen wir das Jahr 2045 als Frist der Teilentfristung vor. Das schafft langfristig Planungsmöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität vor Ort. Der VDA begrüßt, die im Referentenentwurf enthaltene, Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Fahrzeugklassen N.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) Stellung zu nehmen. Die Fortschreibung des EmoG und seine Bevorrechtigungen..., ...Erweiterung der Regelungen des EmoG ebenso wie die Folgeänderungen..., ...eindeutige Behandlung im EmoG erfahren und nicht durch..., ... die Fortschreibung des EmoG, weisen jedoch darauf hin..., ...weitere Überprüfung des EmoG kann evtl. der Zeitpunkt...
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Die Fortschreibung des Masterplans Ladeinfrastruktur wird begrüßt. Hierdurch entsteht ein Orientierungsrahmen für den weiteren Ausbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Kritisch ist anzumerken, dass viele im Masterplan enthaltene Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stehen, sodass sie nicht verbindlich wirken und dadurch Planbarkeit und Investitionsbereitschaft des Logistiksektors eingeschränkt bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektromobilitätsgesetzes (EMoG) ist zu begrüßen. Bis-lang..., ...Fahrzeuge der Klasse N1 im EMoG berücksichtigt, die Aufnahme...
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 12.02.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektromobilitätsgesetz (EmoG), das es Kommunen ermöglicht..., ...Anwendungsbe- reich des EmoG auf weitere Fahrzeugklas..., ...anstehende Novelle des EmoG aufnehmen und schafft damit..., ...anstehenden Novelle des EmoG die rechtlichen Grundlagen...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 09.09.2025
- Beschreibung: Der ADAC e.V. setzt sich für eine Strafbarkeit des Punktehandels in einer praxisgerechten Weise ein und begrüßt die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere und des Führerscheins. Bei der digitalen Parkraumkontrolle durch Scan-Fahrzeuge sieht der ADAC Konkretisierungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des StVG und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektromobilitätsgesetz (EmoG) durch eine blaue Plakette...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: Der BDEW unterstützt die Novelle des Elektromobilitätsgesetzes und setzt sich für eine zügige Umsetzung der vorgesehenen Regelungen ein. Der BDEW begrüßt insbesondere die Einbeziehung elektrisch betriebener Busse und Nutzfahrzeuge in die Privilegierungstatbestände. Zudem setzt sich der BDEW für praxistaugliche und einheitliche Regelungen zur straßenverkehrsrechtlichen Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge ein, um den Hochlauf der Elektromobilität zu beschleunigen und Investitionssicherheit für Betreiber von Ladeinfrastruktur und Fahrzeugflotten zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Netzdienlicher, ausreichender und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw für mehr Elektrifizierung im Straßenverkehr im Sinne des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):