Regelungsvorhaben
Anhebung bzw. Aufhebung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs im AMNOG-Bewertungsprozess
Angegeben von:
RPP Deutschland GmbH (R002601)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Bei zugelassenen Orphan Drugs wird der Zusatznutzen im Rahmen des AMNOG als belegt anerkannt, solange eine jährliche Umsatzschwelle von 30 Millionen Euro nicht überschritten wird. Die ATSE setzt sich dafür ein, diese Umsatzschwelle ganz abzuschaffen bzw. sie zumindest auf 50 Millionen Euro - und damit auf den Stand von vor dem GKV-FinStG - anzuheben. Zudem sollte die Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises erfolgen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Auftrag
Die zum Zweck der beauftragten Interessenvertretung ausgeübten Tätigkeiten umfassten Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie das Organisieren eines Events, an dem Vertreter des Deutschen Bundestages teilgenommen haben.
Auftraggeber/-innen (7):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):
Betraute Personen (3):
- Nora Klein
- Selina Hohensee
- Niklas Burg
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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