- Registernummer: R008115
- Ersteintrag: 17.07.2026
- Letzte Änderung: 04.11.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
-
Tätigkeitskategorie:
Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Nicotine Free Futurec/o Initiativenhaus KölnGürzenichstr. 21 a-c50667 KölnDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4915772592247
-
E-Mail-Adressen:
- hello@nicotine-free-future.org
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen:
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Dr. Martin Urschel
- Laura Graen
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
7 Mitglieder am 10.08.2026, ausschließlich natürliche Personen
-
Mitgliedschaften (1):
- Kinder ohne Alkohol und Nikotin
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (12):
EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Kinder- und Jugendpolitik; Gesundheitsförderung; Kriminalitätsbekämpfung; Internetpolitik; Werbung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Nicotine Free Future setzt sich für eine tabak- und nikotinfreie Zukunft in Deutschland ein. Die Organisation führt zum Zweck der Interessenvertretung Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Mitarbeitenden sowie mit Mitarbeitenden aus Bundesministerien. Auch durch den Versand von Positionspapieren und Stellungnahmen sowie die Teilnahme an öffentlichen Konsultationen wird unmittelbar der Kontakt mit den genannten Personengruppen gesucht. Im Mittelpunkt der Interessenvertretung steht eine wirksame Tabak- und Nikotinkontrollpolitik in Deutschland und der EU.
-
Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Bundestransparenzgesetz
-
Beschreibung:
Ziel ist, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes zu einem Bundestransparenzgesetz weiterzuentwickeln, statt den Informationszugang einzuschränken. Konkret: Der voraussetzungslose Anspruch auf Informationszugang soll erhalten bleiben. Behörden sollen verpflichtet werden, Informationen proaktiv zu veröffentlichen, etwa Verträge, Gutachten sowie Termine und Gesprächsunterlagen zu Kontakten mit Interessenvertretungen. Ausnahmen sollen eng gefasst, Auskünfte grundsätzlich gebührenfrei werden. IFG und Umweltinformationsgesetz sollen in einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Verwaltungstransparenz/Open Government [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.07.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Zukunftssichere Revision der EU-Tabakproduktrichtlinie und der EU-Tabakwerberichtlinie
-
Beschreibung:
Ziel ist, dass sich die Bundesregierung bei der Überarbeitung der Richtlinien 2014/40/EU (Tabakprodukte) und 2003/33/EG (Tabakwerbung) für zukunftssichere Regelungen einsetzt. Konkret: Beide Richtlinien sollen alle Tabak- und Nikotinprodukte erfassen, auch neuartige und künftige; Definitionen sollen technologieneutral sein. Die Regelungen sollen sich zügig an neue Produkte und Industriestrategien anpassen lassen. Werbe- und Sponsoringverbote sollen im Rahmen der EU-Kompetenz möglichst umfassend sein und alle digitalen Kanäle sowie alle Inhalte erfassen, die geeignet sind, für diese Produkte zu werben, unabhängig von einer nachweisbaren Bezahlung. Als Arzneimittel zugelassene Nikotinersatzprodukte sind ausgenommen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Werbung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Rechtssicheres Verkaufs- und Werbeverbot für Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch (inkl. Nikotinbeutel)
-
Beschreibung:
Ziel ist ein ausdrückliches und rechtssicheres Verbot des Verkaufs von und der Werbung für Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch in Deutschland, etwa Nikotinbeutel oder nikotinhaltige Zahnstocher. Konkret: Das Verbot soll alle derartigen Produkte erfassen, auch künftige, sowie Produkte, die ähnlich wirken oder als Äquivalent vermarktet werden. Es soll auch für den Online- und grenzüberschreitenden Versandhandel gelten. Als Arzneimittel zugelassene Produkte zur Rauchentwöhnung sind ausgenommen. Eine Legalisierung oder Marktzulassung, auch in Form einer Regulierung mit Auflagen, soll ausgeschlossen werden. Die Interessenvertretung richtet sich auf die Bundesregierung sowie auf die Befassung von Bundestag und Bundesrat mit dem Vorhaben.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Internetpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Werbung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Umfassendes Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring sowie Einheitsverpackungen für Tabak- und Nikotinprodukte
-
Beschreibung:
Ziel ist ein umfassendes Verbot von Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für alle Tabak- und Nikotinprodukte in Deutschland im Sinne von Artikel 13 WHO-FCTC sowie die Einführung von Einheitsverpackungen. Konkret: Das Verbot soll alle Formen und Kanäle erfassen, einschließlich Werbung am Verkaufsort und der sichtbaren Auslage der Produkte (Display-Verbot), der Nutzung von Tabak- und Nikotinmarken für andere Produkte oder Dienstleistungen, CSR-Aktivitäten sowie Sponsoring jeder Art. Auf Verpackungen sollen Logos, Farben und Bilder entfallen, Markennamen nur standardisiert erscheinen; auch die Produkte selbst sollen einheitlich gestaltet sein. Erfasst werden sollen auch künftige Produkte.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Internetpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Werbung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Schutz der Politik vor Einflussnahme der Tabak- und Nikotinindustrie (Umsetzung der Leitlinien zu Artikel 5.3 WHO-FCTC)
-
Beschreibung:
Ziel ist die vollständige Umsetzung der Leitlinien zu Artikel 5.3 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs auf Bundesebene. Konkret: ein Verhaltenskodex für Regierungsmitglieder, Bundesbedienstete und Abgeordnete im Umgang mit der Tabak- und Nikotinindustrie, einschließlich Regeln zu Seitenwechseln; Kontakte nur, soweit sie für die Regulierung der Industrie zwingend erforderlich sind, mit Veröffentlichung von Terminen und Gesprächsprotokollen; keine Partnerschaften oder freiwilligen Vereinbarungen mit der Industrie; ein Verbot von Spenden und Sponsoring der Industrie an politische Parteien und öffentliche Einrichtungen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu];
- Verwaltungstransparenz/Open Government [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Wirksame Tabak- und Nikotinsteuern in Deutschland und der EU
-
Beschreibung:
Ziel sind Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte, die Konsum wirksam senken. Konkret: regelmäßige, deutliche Steuererhöhungen im Tabaksteuergesetz; eine Angleichung der Steuer auf Feinschnitt und andere Tabakwaren an das Niveau von Zigaretten; eine Besteuerung aller Tabak- und Nikotinprodukte, einschließlich neuartiger und künftiger Produkte, die Ausweichbewegungen auf günstigere Produkte verhindert; ein Einsatz der Bundesregierung im Rat der EU für hohe Mindeststeuersätze bei der Neufassung der EU-Tabaksteuerrichtlinie.
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 459/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabak und mit Tabak verwandte Erzeugnisse (Neufassung) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten nur in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte
-
Beschreibung:
Ziel ist, dass Tabak- und Nikotinprodukte in Deutschland nur noch in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte verkauft werden. Konkret: Für den Verkauf soll eine Lizenzpflicht eingeführt werden, die Anzahl und Dichte der Verkaufsstellen deutlich begrenzt. Der Verkauf im allgemeinen Einzelhandel, etwa in Supermärkten, über Automaten sowie über das Internet und den Versandhandel, einschließlich grenzüberschreitender Fernabsatz, soll damit entfallen. Erfasst werden sollen alle Tabak- und Nikotinprodukte, auch künftige. Als Arzneimittel zugelassene Nikotinersatzprodukte sind ausgenommen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Internetpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Wirksame Durchsetzung des Tabak- und Nikotinrechts, insbesondere durch eine gute Ausstattung des Zolls
-
Beschreibung:
Ziel ist eine wirksame Durchsetzung der Vorschriften für Tabak- und Nikotinprodukte. Konkret: Die Kontrolle, ob im Handel, etwa in Kiosken, Shops und im Online-Handel, verbotene oder nicht vorschriftsgemäße Produkte verkauft werden, sowie die Kontrolle der Werbeverbote, insbesondere im Internet und in sozialen Medien, sollen zentral und bundesweit einheitlich geregelt werden, statt sie auf kommunale Behörden oder die Behörde am Sitz einzelner Werbetreibender zu verteilen. Der Zoll und die übrigen zuständigen Behörden sollen personell, technisch und finanziell ausreichend ausgestattet werden, auch für die Bekämpfung des illegalen Handels. Verstöße sollen wirksam und abschreckend sanktioniert werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu];
- Werbung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.