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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (5)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwenderfreundliche Überarbeitung der Kassensicherungsverordnung schaffen
Der DStV bittet zu beachten, dass (1) die im Zuge des Regelungsvorhabens verwendeten neuen Begriffe und punktuellen Korrekturen keine neuen Rechtsunsicherheiten eröffnen, (2) erneut hohe Implementierungskosten infolge der vorgesehenen Anpassungen auf Seiten der Unternehmen vermieden werden und (3) ggf. zeitliche Hürden – auch mit Blick auf die ab 2025 erforderlichen Neuzertifizierungen – angemessen Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
Änderungen bei TSE und E-Rechnungen
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung neuer Rechtsunsicherheiten (§ 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E, § 4 KassenSichV-E), Klärung offene Fragestellungen bei E-Rechnungen und Kassenbeleg (§ 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E) sowie Verschiebung des Anwendungszeitpunktes der Neuregelung zur E-Rechnung (Artikel 3 Abs. 1), Bürokratiekosten: Implementierungskosten durch die Änderungen in den Blick nehmen
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2185
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
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BT-Drs. 20/2185
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung von Rechtsunsicherheiten bei der Änderung der Kassensicherungsverordnung
Stellungnahme zum Entwurf einer zwewiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2185
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
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BT-Drs. 20/2185
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen an die ordnungsmäßige Kassenführung
In der Verordnungsbegründung zu § 4 Sätze 1 und 4 KassenSichV sollte klargestellt werden, dass die exportierten Daten der jeweiligen Schnittstelle zum Zeitpunkt der Aufzeichnung der Daten entsprechen müssen. Die Neuregelung des § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV sollte auch zur Anwendung kommen, wenn die E-Rechnung durch ein nachgelagertes System und nicht durch das Kassensystem erstellt wird. Die Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV sollten in unstrukturierter Form in ein Freitextfeld einer E-Rechnung aufgenommen werden können, die ausschließlich aus einem strukturierten Datensatz besteht. Es bedarf dringend einer Klärung, wie mit Rundungsdifferenzen zwischen dem Kassenbeleg und der E-Rechnung zu verfahren ist, um Rechtsunsicherheiten zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: