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13 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung "« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (13)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      In den letzten Jahren hat sich eine hohe und stetig steigende Anzahl von Großbatterie-Projekten in Deutschland entwickelt. In der Summe übersteigt das Volumen der Anträge für den Anschluss von Stromspeichern die Projektionen der Netzentwicklungsplanung für die nächsten zwanzig Jahre um ein Vielfaches. Der Entwurf soll im oben dargestellten Kontext Rechtsunsicherheiten beseitigen. Er stellt klar, dass Großbatteriespeicher nicht in den Anwendungsbereich der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) fallen. Ohne die Klarstellung wären die ursprünglich für eine relativ kleine Zahl von Großkraftwerken konzipierten Verfahrensregelungen der KraftNAV auf eine signifikant höhere Zahl von Speicheranlagen anzuwenden.

    • Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 28.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 08.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks- Netzanschlussverordnung..., ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks- Netzanschlussverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung beabsichtigt die Anpassung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), um Stromspeicher explizit vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen. Eine Überarbeitung der Netzanschlussregeln für Batteriespeicher ist grundsätzlich nachvollziehbar. Problematisch ist allerdings eine Abschaffung der KraftNAV für Stromspeicher, ohne gleichzeitig eine Folgeregelung zu etablieren. EFET Deutschland appellierte daher in seiner Stellungnahme an die Bundesregierung, zeitnah und transparent mit allen Marktakteuren in den Dialog zu treten, um eine solche Folgeregelung zu erarbeiten.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung tätig wird und Stromspeicher aus dem Anwendungsbereich der KraftNAV eindeutig ausnimmt. Hierdurch wird sichergestellt, dass weiterhin Anlagen aller Art bei der Verteilung von Netzanschlusskapazität berücksichtigt werden können. Neben Batteriespeichern drängen zahlreiche weitere Technologien in die Stromnetze. Betroffen sind alle Netzebenen. Weitere Regelungen zum Netzanschluss sind daher dringend erforderlich. Der Fokus sollte dabei auf Maßnahmen liegen, die zeitnah umgesetzt werden können und effektiv sind. Es gilt spekulative Anträge zu filtern, Mehrfachanfragen zu vermeiden und für mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von Netzanschlusskapazität zu sorgen.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung..., ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Speicher sind eine zentrale Säule der Energiewende: Sie ermöglichen die Integration hoher Anteile fluktuierender erneuerbarer Energien, stellen kurzfristig wie langfristig benötigte Flexibilität bereit und können zunehmend systemrelevante Aufgaben wie Frequenz- und Spannungshaltung, Schwarzstartfähigkeit und die Reduzierung von Redispatch-Bedarf übernehmen. Gleichzeitig stehen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber vor einer bislang beispiellosen Anzahl an Anträgen: die Folge sind Engpässe, lange Warteschlangen, ein Überlasten des bisherigen „Windhundprinzips“ und zunehmende Spannungen zwischen realisierungsreifen und eher spekulativen Projekten. Es ist daher richtig und notwendig, das Netzanschlussverfahren für Speicher grundlegend weiterzuentwickeln.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks Netzanschlussverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung..., ...Verordnung zur Änderung der KraftwerksNetzanschlussverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER KRAFTWERKS-NETZANSCHLUSSVERORDNUNG..., ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER KRAFTWERKS-NETZANSCHLUSSVERORDNUNG..., ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER KRAFTWERKS-NETZANSCHLUSSVERORDNUNG..., ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER KRAFTWERKS-NETZANSCHLUSSVERORDNUNG..., ...Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 02.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 28.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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