Stellungnahmen/Gutachten
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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StrlSchV 2018"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (5)
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Fachkunde Strahlenschutz - Prüfung durch die Ärztekammern
Durch die Überarbeitung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für ärztliches Personal sind die Ärztekammern unmittelbar betroffen, welche ihren Mitgliedern die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen (nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Kursangebote). Bundesärztekammer und Landesärztekammern prüfen daher die überarbeiteten Anforderungen mit Blick auf diese Rolle und melden dem BMUV ihre Einschätzungen entsprechend der Stellungnahmeaufforderung vom 13.03.2025 zurück.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Fachkunde Strahlenschutz - Prüfung durch die Ärztekammern
Durch die Überarbeitung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für ärztliches Personal sind die Ärztekammern unmittelbar betroffen, welche ihren Mitgliedern die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen (nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Kursangebote). Bundesärztekammer und Landesärztekammern prüfen daher die überarbeiteten Anforderungen mit Blick auf diese Rolle und melden dem BMUV ihre Einschätzungen entsprechend der Stellungnahmeaufforderung vom 13.03.2025 zurück.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Fachkunde Strahlenschutz - Prüfung durch die Ärztekammern
Durch die Überarbeitung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für ärztliches Personal sind die Ärztekammern unmittelbar betroffen, welche ihren Mitgliedern die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen (nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Kursangebote). Bundesärztekammer und Landesärztekammern prüfen daher die überarbeiteten Anforderungen mit Blick auf diese Rolle und melden dem BMUV ihre Einschätzungen entsprechend der Stellungnahmeaufforderung vom 13.03.2025 zurück.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Fachkunde Strahlenschutz - Prüfung durch die Ärztekammern
Durch die Überarbeitung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für ärztliches Personal sind die Ärztekammern unmittelbar betroffen, welche ihren Mitgliedern die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen (nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Kursangebote). Bundesärztekammer und Landesärztekammern prüfen daher die überarbeiteten Anforderungen mit Blick auf diese Rolle und melden dem BMUV ihre Einschätzungen entsprechend der Stellungnahmeaufforderung vom 13.03.2025 zurück.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Damit bleibt als Fazit festzuhalten, dass ein gesetzeskonformer, sicherer und qualitätsgesicherter Betrieb der Teletherapie ausschließlich dann gewährleistet ist, wenn jeder-zeit zwei fachkundige MTR oder eine MTR mit einer Person nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 MTBG im Sinne des 4-Augen-Prinzips an der Anlage tätig sind. Dies ergibt sich zwingend aus den gesetzlichen Vorgaben nach § 14 StrlSchG, § 145 StrlSchV, § 5 MTBG (Vorbehaltstätigkeiten), § 6b MTBG (Ausnahmen Vorbehaltstätigkeiten) und den Personalvorgaben des BMUKN (2025). Damit ist folglich die Anwendung eines reduzierten oder fachfremden Personalmodells aus unserer Sicht rechtlich ausgeschlossen und sicherheitstechnisch unvertretbar.
- Bereitgestellt von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 15.12.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: