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13 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung)"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (13)
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Zu Regelungsvorhaben:
StellgN zum Referentenentwurf zur IOP-Governance-Verordnung - GIGV
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
StellgN zum Referentenentwurf zur IOP-Governance-Verordnung - GIGV
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
StellgN zum Referentenentwurf zur IOP-Governance-Verordnung - GIGV
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung
Die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) schafft neue und zukunftsfähige Strukturen, um die IT-Systeme des Gesundheitswesens interoperabel zu machen. Die Diakonie Deutschland bringt sich mit anderen Wohlfahrtsverbänden in der Gestaltung auf Basis ihrer Erfahrungen im Gesundheits- und Pflegebereich ein. Ziel sind praxistaugliche Regelungen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV)
EU-weite und für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) Nutzbarmachung der Daten, die über die Telematikinfrastruktur (TI) ausgetauscht werden und unter anderem in den elektronischen Patientenakten ankommen; Vorrang für international anerkannte Standards; Festlegung von Standards, Profilen und Leitfäden gemeinsam mit der MedTech-Branche
- Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheits-IT Interoperabilitäts-Governance-Verordnung
Der vfa setzt sich dafür ein, dass die beratenden Gremien bzw. die Gruppe „für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie“ um Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsforschung erweitert werden. Die forschende Pharma-Industrie ist elementarer Bestandteil des Gesundheitsdatenökosystems und mit über 9 Mrd. EUR p.a. Investitionen in Forschung und Entwicklung in Deutschland wesentlicher Treiber des medizinischen Fortschritts. Ihre Beteiligung am o.g. Gremien ist daher zur Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland essentiell. Nur so kann sichergestellt werden, dass Synergien bei der Datennutzung effizient genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
StellgN zum Referentenentwurf zur IOP-Governance-Verordnung - GIGV
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Referentenentwurfes zur GIGV
Das KIG sollte bestehende Marktlösungen fördern und nicht eigene Softwarekomponenten entwickeln. Bei der der Entwicklung von Informationsmodellen und Referenzarchitekturen sollte die Industrie von Beginn an fachlich mit einbezogen werden. Keine Abkehr von der aktuellen Aufgabenverteilung und Governance. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft muss konkretisiert werden. Ausschluss von Befangenheiten und Interessenkonflikte bei Beauftragungen durch das KIG. Im Expertengremium sollten Mehrheits- und Souveränitätsaspekte gewahrt sowie demokratische Wahlen ermöglicht werden. Bei Akkreditierungsverfahren sollen Interessenkonflikte ausgeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Referentenentwurfes zur GIGV
Das KIG sollte bestehende Marktlösungen fördern und nicht eigene Softwarekomponenten entwickeln. Bei der der Entwicklung von Informationsmodellen und Referenzarchitekturen sollte die Industrie von Beginn an fachlich mit einbezogen werden. Keine Abkehr von der aktuellen Aufgabenverteilung und Governance. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft muss konkretisiert werden. Ausschluss von Befangenheiten und Interessenkonflikte bei Beauftragungen durch das KIG. Im Expertengremium sollten Mehrheits- und Souveränitätsaspekte gewahrt sowie demokratische Wahlen ermöglicht werden. Bei Akkreditierungsverfahren sollen Interessenkonflikte ausgeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 20.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (IOP-Governance-Verordnung, GIGV)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßen eine Förderung der Interoperabilität im Gesundheitswesen ebenso wie den ganzheitlichen Ansatz unter Einbezug von fachlichen Expertinnen und Experten. Bei der sektorenübergreifenden Koordinierung ist die Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen allerdings explizit in die Prozessgestaltung einzubeziehen. Nur so kann das formulierte Ziel - dem die BAGFW sich vollumfänglich anschließt - einer nachhaltigen Verbesserung insbesondere auch der pflegerischen Versorgung weiter verbessert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
StellgN zum Referentenentwurf zur IOP-Governance-Verordnung - GIGV
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Rechtsverordnung zur Bildung eines Kompetenzzentrums für Interoperabilität (DigiG)
Bitkom setzt sich für das Einbeziehen der fachlich-technischen Kompetenzen der Hersteller informationstechnischer Systeme bei der Bildung eines KIG ein. Zudem setzen wir uns als Bitkom für eine angemessene Beteiligung der Industrie im Expertengremium und bei der Erarbeitung von Standards ein.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
StellgN zum Referentenentwurf zur IOP-Governance-Verordnung - GIGV
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: