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3 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"FZulBV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beratungsfall (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) beschränken. A. ..., ...Beratenden (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) Steuerpflichtige, ..., ...werden (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E). Dies wird in vielen..., ...i.S.d. § 3 Abs. 3 Nr. 1 FZulBV des Steuerpflichtigen ..., ...Antragsverfahren nach § 3 FZulBV, sollte dies als Qualitätsmerkmal..., ...Antragsverfahren nach § 3 FZulBV nicht gerechtfertigt. ..., ...Beratern (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) sollte mit Blick auf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDI hat sich mehrfach für die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung ausgesprochen. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft stellt die Forschungszulage einen wichtigen Baustein in der Förderlandschaft für Forschung und Innovation dar. Im Rahmen der Verbändeanhörung zu dem Referentenentwurf der zweiten Änderungsverordnung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes hat sich der BDI dafür eingesetzt, dass die Aufnahme der Sachkostenförderung in die Forschungszulage nicht zu zusätzlichen verwaltungsmäßigen Angaben führen darf. Der BDI hat betont, dass das Verfahren der Forschungszulage so einfach wie möglich gehalten werden muss, um vor allem kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zur Forschungszulage zu erleichtern.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 122/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Forschungszulagenbescheinigungsverordnung (FZulBV) Für die Gelegenheit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Forschungszulage ist ein Förderinstrument, das Innovationen in Deutschland – insbesondere in der kapital- und risikointensiven Biotechnologiebranche – durch steuerliche Anreize unterstützen soll. BIO Deutschland fordert u.a. eine Erhöhung der Förderquote und Bemessungsgrundlage, mehr Rechtssicherheit und Flexibilität bei der Antragstellung, die Einbeziehung von Verbrauchsgütern, Produktionsanlagen und Zertifizierungskosten sowie eine Besserstellung von KMU, Start-ups und Unternehmen in Schwierigkeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken.

    • Bereitgestellt von: BIO Deutschland e.V. am 23.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV), bringen eine unnötige..., ...zwischen der Formulierung der FZulBV und der Auslegung durch...
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