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9 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (9)
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Zu Regelungsvorhaben:
BTK und bpt begrüßen es, dass der unter einer neuen Hausleitung hervorgebrachte Gesetzesentwurf viele der u. E. zu befürwortenden Regelungen aus dem vorherigen Entwurf, welcher der Diskontinuität anheimgefallen war, aufweist. So freut es uns, zum Beispiel, dass die Verpflichtung zur erstmaligen Meldung der Antibiotikaverbrauchsmengen für Hunde und Katzen auf das von der EU vorgesehene Jahr, 2030, um vier Jahre verschoben werden soll.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 03.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 359/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BR-Drs. 359/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes... -
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im vorliegenden Gesetzentwurf (Drucksache 547/24) erfolgte Rücknahme der um vier Jahre vorgezogenen Erfassung der Verbrauchsmengen antimikrobiell wirksamer Arzneimittel bei Hunden und Katzen und damit 1:1 Umsetzung von EU-Recht in Deutschland zur Vermeidung von zusätzlichen Bürokratieaufwuchs unterstützen wir mit Nachdruck.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 10.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetzentwurf müssen in der noch verbleibenden Zeit in dieser Legislaturperiode zu Ende geführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 10.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tierarzneimittelgesetz, Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit
Bzgl. der Anfang 2024 veröffentlichten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Milchrindern, Jung- und Legehennen sind Fehler in der Infra- und Meldestruktur wahrscheinlich. Daher können die gemeldeten Antibiotikamengen unvollständig, die durch das BVL berechneten Kennzahlen fehlerhaft sein und die Kennzahlen die tatsächliche Situation in der Praxis nicht korrekt abbilden. In der Einführungsphase fehlt daher Vergleichbarkeit zwischen den Jahren. Darum sollten behördliche Maßnahmen für Betriebe, die die Kennzahlen 1 oder 2 überschreiten, nur angeordnet werden dürfen, wenn die veröffentlichten Kennzahlen verlässlich sind und die korrekte Situation der Betriebe zeigen. Also sollte mind. das 1. Erhebungsjahr 2023 als Testlauf betrachtet werden, ohne dass im 1. Jahr Ordnungswidrigkeiten drohen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 17.07.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wünsche der Tierärzteschaft an den Koalitionsvertrag
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat die BTK einer Abgeordneten ein Positionspapier mit Forderungen zu den folgenden Themengebieten zur Verfügung gestellt: Verbesserungen von Tiergesundheit und Tierschutz sowie der tierärztlichen Versorgung durch Anpassung gesetzlicher Regelungen in den Bereichen Tierschutzrecht, Tierarzneimittelrecht und Tiergesundheitsrecht
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.05.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierarzneimittelgesetz
Abschaffung der "Nullmeldung" in der TAM-Datenbank. Änderung des Gesetzes, dass Homöopathika durch einen Tierarzt verschrieben werden müssen.
- Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tierarzneimittelgesetz: Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung
Stellungnahme an BMEL hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung nach Art. 57 VO (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel mit dem Anliegen, dass die Grundlagen zu Meldewegen u. -systemen mit Inkrafttreten funktionsfähig etabliert sein werden, insbesondere da die Pflicht zur Meldung für Hunde und Katze deutlich früher als nach EU-Recht erfolgen soll. Gleichzeitg sollte, bei Funktionsfähigkeit der EU-Tierarzneimitteldatenbank, daran gedacht werden, Doppelmeldungen nationale und europäisch abzuschaffen. Zur weiteren Entlastung sollte außerdem Gebrauch gemacht werden von Möglichkeiten der Digitalisierung. Zumindest sollte die Option geschaffen werden, zeitnah die Verwendung einer elektronischen Packungsbeilage einzuführen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 28.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
-
BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: