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8 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BauSparkG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (8)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG aus (dazu unter I.)...., ...eine Änderung des § 12 BauSparkG an (dazu unter II.)...., ...Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG Nach der Gesetzesbegründung..., ...Bauspardarlehens erwirbt (§ 1 Abs. 2 BauSparkG). Der Vertragszweck ..., ...gewähren (§§ 1 Abs. 6, 6 BauSparkG). Die Bausparkassen..., ...zusätzlichen Aufsicht nach dem BauSparkG. Der Gesetzgeber ist..., ...Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG bei. Die Vertrauensperson hat nach § 12 Abs. 2 BauSparkG darauf zu achten, dass..., ...dieser nach § 12 Abs. 4 BauSparkG unabhängigen Vertrauensperson..., ... Bausparkassengesetz (BauSparkG) zur Prüfung des Zuteilungsverfahrens..., ...Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG aus. Einem Dialog, wie..., ...einer Änderung des § 12 BauSparkG Wir regen an, in § 12 BauSparkG den Begriff „der Vertrauensmann..., ...ersetzen und damit § 12 BauSparkG wie folgt zu ändern:..., ...Vertrauensmann“ sollte in § 12 BauSparkG die genderneutrale Bezeichnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bausparkassengesetzes (BauSparkG) von 1972 hat vorgesehen..., ...Nach § 5 Abs. 3 Nr. 9 BauSparkG, der bis heute unverändert..., ...angezeigt (§ 9 Abs. 1 BauSparkG). Vor diesem Hintergrund..., ...sind (vgl. § 3 Abs. 1 BauSparkG). 2. Vorteile..., ... darf nach § 1 Abs. 2 BauSparkG ausschließlich für wohnungswirtschaftliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bausparkassengesetzes (BauSparkG) von 1972 hat vorgesehen..., ...Nach § 5 Abs. 3 Nr. 9 BauSparkG, der bis heute unverändert..., ...angezeigt (§ 9 Abs. 1 BauSparkG). Vor diesem Hintergrund..., ...sind (vgl. § 3 Abs. 1 BauSparkG). 2. Vorteile der Bausparrisikoversicherung..., ... darf nach § 1 Abs. 2 BauSparkG ausschließlich für wohnungswirtschaftliche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Bausparkassengesetz (BauSparkG) vergeben die deutschen..., ...2 i. V. m. § 1 Abs. 3 BauSparkG). Forderungen der Bausparkassen..., ...sichern (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BauSparkG). Ausnahmsweise kann..., ...abgesehen werden (§ 7 Abs. 4 BauSparkG i. V. m. § 12 Abs. 1...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 15.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Bausparkassengesetz (BauSparkG) vergeben die deutschen..., ...2 i. V. m. § 1 Abs. 3 BauSparkG). Forderungen der Bausparkassen..., ...sichern (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BauSparkG). Ausnahmsweise kann..., ...abgesehen werden (§ 7 Abs. 4 BauSparkG i. V. m. § 12 Abs. 1..., ... anbieten (§ 7 Abs. 4 BauSparkG i. V. m. § 12 Abs. 1..., ...2 i. V. m. § 1 Abs. 3 BauSparkG ausschließlich für wohnungswirtschaftliche..., .... d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BauSparkG an, die nach Zuteilung..., ...nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BauSparkG ist der Bausparvertrag..., ... m. § 9 Abs. 1 Satz 1 BauSparkG). Guthabenverzinsung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Bausparkassengesetz (BauSparkG) vergeben die deutschen..., ...2 i. V. m. § 1 Abs. 3 BauSparkG). Forderungen der Bausparkassen..., ...sichern (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BauSparkG). Ausnahmsweise kann..., ...abgesehen werden (§ 7 Abs. 4 BauSparkG i. V. m. § 12 Abs. 1..., ... anbieten (§ 7 Abs. 4 BauSparkG i. V. m. § 12 Abs. 1..., ...2 i. V. m. § 1 Abs. 3 BauSparkG ausschließlich für wohnungswirtschaftliche..., .... d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BauSparkG an, die nach Zuteilung..., ...nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BauSparkG ist der Bausparvertrag..., ... m. § 9 Abs. 1 Satz 1 BauSparkG). Guthabenverzinsung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 18.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Bausparkassengesetz (BauSparkG) vergeben die deutschen..., ...i. V. m. § 1 Abs. 3 BauSparkG). Forderungen der Bausparkassen..., ...sichern (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BauSparkG). Ausnahmsweise kann..., ...abgesehen werden (§ 7 Abs. 4 BauSparkG i. V. m. § 12 Abs....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BauSparkG Spezialkreditinstitute...
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