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10 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BFSGV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (10)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Sozialverband VdK unterstützt grundsätzlich das Ziel der Qualitätssteigerung und Bündelung von Daten zur Erleichterung nahtloser und intermodaler Mobilität. Auch begrüßt der VdK die geplante kostenfreie Nutzung und Bereitstellung der Mobilitätsdaten über den NAP und die Erhebung von Auslastungsdaten zu Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen und Abstellflächen für Hilfsmittel. Es ist wichtig, dass die Mobilitätsdaten für alle Endverbraucher zuverlässig und frei verfügbar abrufbar sein werden. Dafür müssen allerdings alle Daten verpflichtend barrierefrei ausgestaltet werden. Leider wird die Barrierefreiheit im Referentenentwurf nicht aufgeführt.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dazugehörige Verordnung (BFSGV) formulieren ebenfalls..., ...Personenbeförderungsdiensten unter § 15 BFSGV die Bereitstellung von..., ...Anforderungen aus BFSG und BFSGV mit dem Vorhaben zum Mobilitätsdatengesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
Bitkom unterstützt nachdrücklich die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) auf EU- und nationaler Ebene. Die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik ist eine Anforderung, die sowohl dem demografischen Wandel Rechnung trägt als auch Voraussetzung für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. Bitkom setzt sich daher für eine effektive Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ein. Für unsere Mitgliedsunternehmen ist es von großer Bedeutung, dass eine größtmögliche Harmonisierung mit der Richtlinie 2019/882/EU angestrebt wird.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 18.07.2024
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Adressatenkreis:
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12.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anforderungen aus BFSG und BFSGV bzgl. „Text in Echtzeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...882/EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...882/EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...882/EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.04.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...882/EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...882/EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...882/EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Der AOK-Bundesverband begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat, die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Überarbeitungsbedarf wird allerdings noch hinsichtlich der einheitlichen und klaren Verwendung verschiedener Begrifflichkeiten gesehen. Zudem wird kritisiert, dass die Krankenkassen zukünftig Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsquellen, nämlich sowohl dem BSIG als auch dem SGB V umsetzen müssen. Eine Streichung der IT-Sicherheitsregelungen aus dem SGB V wird entsprechend gefordert.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 18.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
- De-Mail-G [alle SG hierzu]
- EGovG [alle SG hierzu]
- EnWG 2005 [alle SG hierzu]
- MessbG [alle SG hierzu]
- EnSiG 1975 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- DiGAV [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- BFSGV [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- KHSFV [alle SG hierzu]
- MessEV [alle SG hierzu]
- AWV 2013 [alle SG hierzu]
- VDG [alle SG hierzu]
- PassDEÜV [alle SG hierzu]
- PAuswV [alle SG hierzu]
- KassenSichV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: