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2 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/3327"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2)
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung zur Auslegung von Nachhaltigkeitssiegeln in BT-Drs. 21/3327
Es soll eine Klarstellung zur Auslegung der Gesetzesbegründung in BT-Drs. 21/3327 zur Definition von „Nachhaltigkeitssiegeln“ erreicht werden. Die dort genannten Passagen sollen nicht als pauschale Bereichsausnahmen verstanden werden. Maßgeblich bleiben soll die einzelfallbezogene Beurteilung nach Verbraucherwahrnehmung im konkreten Vermarktungskontext sowie die unionsrechtskonforme Anwendung der Vorgaben zu Nachhaltigkeitssiegeln.
- Bereitgestellt von: Stichting Rainforest Alliance am 27.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsausschusses (BT-Drs. 21/3327) Bitte um Klarstellung..., ...Nachhaltigkeitssiegeln“ in BT-Drs. 21/3327 Die Rainforest Alliance..., ...Klarstellung, dass die in BT-Drs. 21/3327 (Abschnitt „B. Besonderer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Produktvernichtung vermeiden - praxisgerechte Übergangsfristen für Werbung mit Umweltaussagen
Die EmpCo-Richtlinie droht in ihrer Umsetzung, zu massenhafter Vernichtung verkehrsfähiger Waren zu führen. Um dies zu verhindern, ist eine verlängerte Abverkaufsfrist bis 27.09.2027 erforderlich. Andernfalls droht gerade bei Saisonprodukten – entgegen der Nachhaltigkeitsziele - eine Ressourcenverschwendung. Lange Produktionsvorlaufzeiten und interkontinentale Lieferketten erfordern eine längere Übergangsfrist. Zudem ist eine Klarstellung für B2B-Marken und -Siegel erforderlich: Diese adressieren professionelle Akteure mit Fachwissen. Eine Ausweitung der verbraucherschützender Informationspflichten auf die B2B-Kommunikation ist sachfremd und schafft bürokratische Hürden ohne Mehrwert für Konsumenten. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für entsprechende Anpassungen einsetzen.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 16.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb -
BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/3327) hat der federführende...
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Zu Regelungsvorhaben: