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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"21/2999"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (7)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Carsharing unterstützt die Umsetzung europäischer Vorgaben zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten für multimodale Reiseinformationsdienste. Die vorgesehene IVSG-Novelle geht jedoch weit über die EU-Anforderungen hinaus: Sie ermöglicht jegliche kommerzielle Nutzung wettbewerbsrelevanter Daten, schafft bürokratische Mehraufwände und enthält rechtliche Inkonsistenzen. Die drohenden Folgen: Mobilität wird für Privathaushalte teurer, die Angebotsvielfalt sinkt. Der Bundesverband Carsharing sieht daher folgenden Nachbesserungsbedarf bei der IVSG- Novelle: - Registrierung für Datennutzer einführen - Gesetz auf seine eigentlichen Ziele fokussieren - Verbraucher vor irreführenden Mobilitätsauskünften schützen ...

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) am 20.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beim IVSG (Intelligente Verkehrssysteme Gesetz) handelt es sich um das nationale Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Intelligente Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr. Es regelt u.a. die Bereitstellung und Nutzung von Verkehrsdaten und schafft den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung von Verkehrsdaten in den Nationalen Zugangspunkt.

    • Bereitgestellt von: MILES Mobility GmbH am 13.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Initiative wird der Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern ..." grundsätzlich begrüßt. Denn hiermit sollen zukünftig qualitativ hochwertige, flächendeckende und intermodale Mobilitätsdaten bereitgestellt werden, um Verkehrsangebote besser, intelligenter und nachhaltiger steuern zu können. Dabei ist für den Öffentlichen Personenverkehr entscheidend, dass keine Erweiterung von Datenerhebungs- und -bereitstellungspflichten festgeschrieben werden. In diesen und anderen Punkten geht der vorliegende Gesetzentwurf jedoch an einigen Stellen über eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben hinaus. Vor dem Hintergrund werden auch Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 11.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Initiative wird der Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern ..." grundsätzlich begrüßt. Denn hiermit sollen zukünftig qualitativ hochwertige, flächendeckende und intermodale Mobilitätsdaten bereitgestellt werden, um Verkehrsangebote besser, intelligenter und nachhaltiger steuern zu können. Dabei ist für den Öffentlichen Personenverkehr entscheidend, dass keine Erweiterung von Datenerhebungs- und -bereitstellungspflichten festgeschrieben werden. In diesen und anderen Punkten geht der vorliegende Gesetzentwurf jedoch an einigen Stellen über eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben hinaus. Vor dem Hintergrund werden auch Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 11.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bolt unterstützt das Vorhaben, einen einheitlichen Rechtsrahmen und Standards für das Teilen von Mobilitätsdaten zu schaffen. Dabei müssen allerdings die berechtigten Interessen privatwirtschaftlicher Mobilitätsanbieter stärker berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse der Daten von Anbietern, zum Beispiel über die Nachfrage nach den Dienstleistungen in bestimmten geographischen Gebieten, haben Shared Mobility Anbieter über Jahre ermittelt und die Freigabe auf Grundlage von Open Data Lizenzen könnte Wettbewerbern ermöglichen, diese Daten zu nutzen um gezielt Märkte anzugreifen und sich somit einen unfairen Vorteil zu schaffen. Das Ziel von Bolt ist daher dass es privaten Mobilitätsanbietern auch zukünftig weiterhin möglich ist, über die Teilung von geschäftskritischen Daten zu entscheiden.

    • Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
    • Adressatenkreis:
      • 09.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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