Stellungnahmen/Gutachten
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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EntgFG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (5)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Verfahrens zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Das 2023 eingeführte Abrufverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein an sich zu begrüßender Fortschritt in Sachen Digitalisierung im Personalwesen. Allerdings ergeben sich rund um das eAU-Verfahren in der Praxis einige Problemfelder, welche einen Anpassungsbedarf zur Wahrung schützenswerter Interessen des Arbeitgebers begründen. Südwesttextil fordert beim eAU-Verfahren mehr Transparenz in Hinblick auf die in der eAU enthaltenen Angaben, die Schaffung einer zusätzlichen Möglichkeit mittels eines „Push-Verfahrens“ für Arbeitgeber sowie die Vereinheitlichung des Verfahrens für gesetzlich und privat Versicherte.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
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01.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
Seit 2018 und verstärkt mit der Einführung der Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage und damit einhergehend, die Entgeltfortzahlungskosten in Deutschland signifikant gestiegen, was u.a. auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durchschlägt. Die arbeitsgeberseitige Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung steht aktuell in keinem ausgewogenen Verhältnis gegenüber der arbeitnehmerseitigen sehr geringen Hürde zur diesbezüglichen Anspruchsbegründung. Südwesttextil sieht daher zeitnah politischen Handlungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Entgeltfortzahlungsgesetz
Nach der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das Entgeltfortzahlungsgesetz bezüglich des Leistungsverweigerungsrechts nach § 7 EFZG nicht angepasst worden. Dies führt in der Praxis zu erheblichen arbeitsrechtlichen Folgen und Rechtsunsicherheiten für Arbeitgeber im Fall der unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei der daraus folgenden Nichtabrufbarkeit der eAU. Arbeitgeber sehen sich bei der Frage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach wie vor höheren Hürden ausgesetzt als Arbeitnehmer und werden mit Bürokratie belastet. Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie fordern deshalb eine Anpassung des § 7 EFZG.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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01.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag - Erhalt der telefonischen Krankschreibung
Ziel der BSD ist, dass auf die vom Koalitionsausschuss am 02.07.2026 beschlossene gesetzliche Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verzichtet, die Drei-Tage-Regel des § 5 EFZG beibehalten und die telefonische bzw. videogestützte Krankschreibung erhalten wird. Hilfsweise strebt die BSD eine gesetzliche, nicht abdingbare Ausnahme für Beschäftigte mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte sowie chronisch kranke Beschäftigte sowie die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei jeder betrieblichen Ausgestaltung an.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau und Flexibilisierung für den Bereich Arbeit und Soziales
Ziel ist ein grundsätzlicher Bürokratieabbau und die Flexibilisierung der Rahmenbedingungen im Bereich Arbeit & Soziales, insbesondere: Erleichterungen beim Umfang der Berichtspflichten bzw. den vom Arbeitgeber zu leistenden Angaben (Nachweisgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSRD-Berichterstattung, Entsendemeldungen & A1-Bescheinigungen und Entgelttransparenzrichtlinie); Bürokratieabbau beim Einsatz ausländischer Fachkräfte fördern& Erhöhung der aktuell vorgesehenen möglichen Aufenthaltserlaubnis von 1 Jahr (Chancenkarte); Flexibilisierung der Arbeitszeiterfassung; Flexibilisierung der Rahmenbedingungen im Krankheitsfall;
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 13.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben: