Stellungnahmen/Gutachten
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220 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnFG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (220)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW nimmt am 18.07.2025 Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung des EnWG und weiterer energierechtlicher Vorschriften. Aufgrund der aktuellen EuGH- und BGH-Rechtsprechung fordert das IDW Klarstellungen im Hinblick auf Kundenanlagen, da erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen besteht. Zudem werden Erleichterungen für geschlossene Verteilernetze in § 6b EnWG angeregt. Weitere Vorschläge betreffen Prüfpflichten bei Kontoabrechnungen der ÜNB (§ 6 EnFG), die Behandlung rückgespeister Energie bei Schienenbahnen (§ 37 EnFG) sowie eine de-minimis-Regelung für stromkostenintensive Unternehmen (§§ 52, 55 EnFG).
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ÜNB) § 6 Abs. 2 Satz 1 EnFG ordnet die Prüfung der ..., ...Anforderung des § 6 Abs. 2 Satz 1 EnFG ist jedoch auslegungsbedürftig..., ...Entsprechend § 47 Abs. 1 Satz 1 EnFG führen die ÜNB jeweils ..., ... der Zahlungen nach dem EnFG. Vor diesem Hintergrund..., ...einem neuen Abs. 2a zum § 6 EnFG eine gesetzliche Pflicht..., ...Satz 2 und 3 sowie Abs. 3 EnFG vorgesehen, die Grundsätze..., ... entsprechend.“ § 37 EnFG (rückgespeiste Energie ..., ...Änderung des § 37 Abs. 1 EnFG soll klargestellt werden..., ...Energie“ in § 37 Abs. 1 EnFG bzw. „unter Ausschluss ..., ...Strommenge“ in § 37 Abs. 2 EnFG ersatzlos zu streichen. § 52 Abs. 2a EnFG und § 55 Abs. 1 Satz 2 EnFG (Mitteilungs- und Prüfungspflichten..., ...vorgesehene Ergänzung des § 52 EnFG um einen neuen Abs. 2a,..., ... nach § 12 Abs. 2 und 3 EnFG erfolgt. Nach § 55 Abs. 1 Satz 2 EnFG können die ÜNB verlangen..., ...Mitteilungen nach § 52 Abs. 2a EnFG durch einen Prüfer geprüft..., ...GWh-Grenze. § 53 Abs. 2 Satz 2 EnFG (Hinweis auf einen redaktionellen..., ... der Ergänzung des § 52 EnFG um einen neuen Absatz 2a..., ...Folgeänderung in § 53 Abs. 1 EnFG vorgesehen. Jedoch wurde..., .... im § 53 Abs. 2 Satz 2 EnFG unabsichtlich unterlassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von geschlossenen Verteilernetzen
Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.
- Bereitgestellt von: Infraserv Netze GmbH am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...netzumlagepflichtig (nach EnFG) u.v.m. Ausnahmsweise..., ...Netzumlagen auf Netzverluste nach EnFG sowie Zuschlagssätze nach..., ...Umlagebefreiung für Verlustenergie im EnFG: Gemäß § 21 Abs. 6 EnFG..., ... anderen Regelungen des EnFG stellen Betreiber von Netzen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von geschlossenen Verteilernetzen
Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.
- Bereitgestellt von: Infraserv Netze GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch..., ...in NdaV nach §21 Abs. 6 EnFG „… Anspruch auf Zahlung..., ...ausdrücklich in §21 Abs. 6 EnFG geregelt ▪ Keine Vorgängerregelung..., ...Netzverluste nach §21 Abs. 6 EnFG ▪ Widerspruch zum Netzbetreiberbegriff nach §2 Nr. 7 EnFG ▪ Doppelbelastung von ..., ...Anpassung in § 21 Abs. 6 EnFG Folgeüberlegungen ▪ Keine Folgeänderungen in EnFG oder § 19 StromNEV erforderlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Steuerliche Anpassungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels - Steuerliche Anpassungen zur Verbesserung des Werkswohnungsbaus - De-minimis-Anpassung EnFG §38
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 23.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... C De-minimis-Anpassung EnFG §38 Zur Erreichung der..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) im § 38 regelt, dass die..., ...Regelung im § 38 Abs. 1 EnFG an die gemäß Artikel 3 ..., ...Energienebenkosten werden im EnFG in § 37 geregelt. Anhand..., ...De-minimis-Regelung in § 38 EnFG können zukünftig weder ..., ...De-minimis Bus Regelung im § 38 EnFG abzuschaffen und die Gestaltung nach Vorbild des § 37 EnFG anzustreben. Hierfür sollte..., ...behandelt werden. § 38 EnFG sollte daher folgendermaßen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung KWKG-Förderung
Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 21 Abs. 6 EnFG auf gVN ausgeweitet. ..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) dient als einheitlicher..., ...bezeichneten – späteren EnFG ursprünglich auch Regelungen..., ... des § 21 Abs. 6 EnFG Dies gilt insbesondere für § 21 Abs. 6 EnFG, der für Netzumlagen in..., ... als die in § 21 Abs. 1 EnFG vorgesehene Umlagebefreiung..., ... § 61l EEG 2021 in § 21 EnFG ursprünglich lediglich ..., ... der Gesetzgeber des EnFG – offenbar mit alleinigem..., ... sind gemäß § 12 Abs. 1 EnFG berechtigt, die Netzumlagen..., .... 3. Netzbetreiber im EnFG Die Ungleichbehandlung..., ...und NdaV in § 21 Abs. 6 EnFG steht auch im Widerspruch..., ...Begriffsverständnis des Netzbetreibers im EnFG. Gemäß § 2 Nr. 7 EnFG sind..., ...Regelung des § 21 Abs. 6 EnFG stellt das EnFG – genauso..., ... der Regelungen in § 21 EnFG, welche gerade dazu dienen..., ...Regelung des § 21 Abs. 6 EnFG nicht um eine staatliche..., ... Vorbehalt nach § 68 EnFG ausgenommen hat. In der..., ...Verlustenergie nach § 21 EnFG. Eine beihilferechtliche..., ...und Netzumlagen nach dem EnFG genauso wie in NdaV. Nur..., ... § 21 Abs. 6 EnFG wird wie folgt angepasst..., ...der Netzumlagen nach dem EnFG nicht an die Lieferung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...25.02.2025 | Seite 1 von 5 § 6 ENFG: UMGANG MIT AUSGEFÖRDERTEN..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG auch die Differenzkosten..., ...entfallen: - § 6 Abs. 1 Satz 1 EnFG regelt den Anspruch der..., ...Kalenderjahr“. - Anlage 1 Nr. 9.2 EnFG schließt die aA-Einnahmen..., ... des Anspruchs nach § 6 EnFG. Systematisch soll jedoch..., ...ausgleichen: - Anlage 1 Nr. 9.3 EnFG regelt, dass die ÜNB im..., ... den Anspruch gemäß § 6 EnFG für das Jahr t ein. Dieser..., ...2), als auch in den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG, als auch die Systematik..., ...in den aA begründete § 6 EnFG-Zahlung den EEG-Kontostand..., ...gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 EnFG von dem Anspruch auf Ausgleich..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 EnFG vom BMEL als Vertreterin..., ...Anschlussförderung beim § 6 EnFG-Anspruch, das heißt eine..., ...auswirken: - In den § 6 EnFG-Anspruch (BMWK) für das..., ...ihrerseits wiederum den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., .... - Der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2023..., ... 2024 reduziert den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2024..., ... 2023, wenn o der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2025..., ... die Systematik des § 6 EnFG-Anspruchs umgestellt wird..., ...sich der (erstmalige) § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2022...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...25.02.2025 | Seite 1 von 5 § 6 ENFG: UMGANG MIT AUSGEFÖRDERTEN..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG auch die Differenzkosten..., ...: - § 6 Abs. 1 Satz 1 EnFG regelt den Anspruch der..., ...“. - Anlage 1 Nr. 9.2 EnFG schließt die aA-Einnahmen..., ... des Anspruchs nach § 6 EnFG. Systematisch soll jedoch..., ...ausgleichen: - Anlage 1 Nr. 9.3 EnFG regelt, dass die ÜNB im..., ... den Anspruch gemäß § 6 EnFG für das Jahr t ein. Dieser..., ...2), als auch in den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG, als auch die Systematik..., ...in den aA begründete § 6 EnFG-Zahlung den EEG-Kontostand..., ...gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 EnFG von dem Anspruch auf Ausgleich..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 EnFG vom BMEL als Vertreterin..., ...Anschlussförderung beim § 6 EnFG-Anspruch, das heißt eine..., ...auswirken: - In den § 6 EnFG-Anspruch (BMWK) für das..., ...ihrerseits wiederum den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., .... - Der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2023..., ... 2024 reduziert den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2024..., ... 2023, wenn o der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2025..., ... die Systematik des § 6 EnFG-Anspruchs umgestellt wird..., ...sich der (erstmalige) § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2022...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt. Mit eingeschlossen ist der seit 2025 gezahlte jährliche Zuschuss zu den ÜNB-Netzentgelten aus dem Bundeshaushalt einschließlich dessen Abwicklung und Ausweisung durch die ÜNB in den Übertragungsnetzentgelten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...25.02.2025 | Seite 1 von 5 § 6 ENFG: UMGANG MIT AUSGEFÖRDERTEN..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG auch die Differenzkosten..., ...: - § 6 Abs. 1 Satz 1 EnFG regelt den Anspruch der..., ...“. - Anlage 1 Nr. 9.2 EnFG schließt die aA-Einnahmen..., ... des Anspruchs nach § 6 EnFG. Systematisch soll jedoch..., ...ausgleichen: - Anlage 1 Nr. 9.3 EnFG regelt, dass die ÜNB im..., ... den Anspruch gemäß § 6 EnFG für das Jahr t ein. Dieser..., ...2), als auch in den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG, als auch die Systematik..., ...in den aA begründete § 6 EnFG-Zahlung den EEG-Kontostand..., ...gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 EnFG von dem Anspruch auf Ausgleich..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 EnFG vom BMEL als Vertreterin..., ...Anschlussförderung beim § 6 EnFG-Anspruch, das heißt eine..., ...auswirken: - In den § 6 EnFG-Anspruch (BMWK) für das..., ...ihrerseits wiederum den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., .... - Der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2023..., ... 2024 reduziert den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2024..., ... 2023, wenn o der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2025..., ... die Systematik des § 6 EnFG-Anspruchs umgestellt wird..., ...sich der (erstmalige) § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2022...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 25.07.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwürfe systematische Reform EnFG, noch nicht hausabgestimmt..., ... Der neue § 2 Nummer 2a EnFG dient der Klarstellung ..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG der Saldo aus den Konten..., ...gemäß § 47 Absatz 1 Satz 1 EnFG zu bilden. Einnahmen und..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG nicht beeinflussen. Der..., ...Rahmen der in der Anlage 1 EnFG enthaltenen Regelungen ..., ... Absatz 1 Satz 1 oder 2 EnFG erreicht. Nach § 6 Absatz..., ...nach § 6 Absatz 1 Satz 1 EnFG spätestens drei Monate ..., ...neuen § 6 Absatz 3 Satz 5 EnFG wird klargestellt, dass..., ... § 6 Absatz 3 Satz 2 EnFG. Zu Buchstabe c Der neue § 6 Absatz 4 Satz 1 EnFG ermöglicht der Bundesrepublik..., ...neue § 7 Absatz 1 Satz 3 EnFG stellt klar, dass sich ..., ...neuen § 7 Absatz 2 Satz 4 EnFG muss die Bundesrepublik..., ...neuen § 7 Absatz 3 Satz 2 EnFG (vorher Satz 1) können ..., ...Nummer 5.11 der Anlage 1 EnFG berücksichtigt. In der..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) zusammen. Dies stellt ..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) bei der Ermittlung des..., ...Nummer 5.9 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Nummer 5.10 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Satz 2 der Anlage 1 des EnFG ist eine Folgeänderung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt. Mit eingeschlossen ist der seit 2025 gezahlte jährliche Zuschuss zu den ÜNB-Netzentgelten aus dem Bundeshaushalt einschließlich dessen Abwicklung und Ausweisung durch die ÜNB in den Übertragungsnetzentgelten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwürfe systematische Reform EnFG, noch nicht hausabgestimmt..., ... Der neue § 2 Nummer 2a EnFG dient der Klarstellung ..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG der Saldo aus den Konten..., ...gemäß § 47 Absatz 1 Satz 1 EnFG zu bilden. Einnahmen und..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG nicht beeinflussen. Der..., ...Rahmen der in der Anlage 1 EnFG enthaltenen Regelungen ..., ... Absatz 1 Satz 1 oder 2 EnFG erreicht. Nach § 6 Absatz..., ...nach § 6 Absatz 1 Satz 1 EnFG spätestens drei Monate ..., ...neuen § 6 Absatz 3 Satz 5 EnFG wird klargestellt, dass..., ... § 6 Absatz 3 Satz 2 EnFG. Zu Buchstabe c Der neue § 6 Absatz 4 Satz 1 EnFG ermöglicht der Bundesrepublik..., ...neue § 7 Absatz 1 Satz 3 EnFG stellt klar, dass sich ..., ...neuen § 7 Absatz 2 Satz 4 EnFG muss die Bundesrepublik..., ...neuen § 7 Absatz 3 Satz 2 EnFG (vorher Satz 1) können ..., ...Nummer 5.11 der Anlage 1 EnFG berücksichtigt. In der..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) zusammen. Dies stellt ..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) bei der Ermittlung des..., ...Nummer 5.9 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Nummer 5.10 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Satz 2 der Anlage 1 des EnFG ist eine Folgeänderung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
25.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...25.02.2025 | Seite 1 von 5 § 6 ENFG: UMGANG MIT AUSGEFÖRDERTEN..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG auch die Differenzkosten..., ...entfallen: - § 6 Abs. 1 Satz 1 EnFG regelt den Anspruch der..., ... des Anspruchs nach § 6 EnFG. Systematisch soll jedoch..., ...ausgleichen: - Anlage 1 Nr. 9.3 EnFG regelt, dass die ÜNB im..., ... von Anlage 1 Nr. 1.1 EnFG vorgesehenen Herauslösung..., ... den Anspruch gemäß § 6 EnFG für das Jahr t ein. Dieser..., ...2), als auch in den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr ..., ...Ausgleichsanspruch nach § 6 EnFG, als auch die Systematik..., ...den aA begründete § 6 EnFG-Zahlung den EEG-Kontostand..., ... sie werden gemäß § 8 EnFG i. V. m. § 4 Nr. 2 und nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 EnFG vom BMEL als Vertreterin..., ...Anschlussförderung beim § 6 EnFG-Anspruch, das heißt eine..., ...auswirken: - In den § 6 EnFG-Anspruch (BMWK) für das..., ... im Jahr t+1: Der § 6 EnFG-Anspruch erhöht sich, wenn..., ...ihrerseits wiederum den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr t..., .... - Der § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2023..., ...2024 reduziert den § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr 2024..., ... die Systematik des § 6 EnFG-Anspruchs umgestellt wird..., ...sich der (erstmalige) § 6 EnFG-Anspruch für das Jahr...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
03.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwürfe systematische Reform EnFG, noch nicht hausabgestimmt..., ... Der neue § 2 Nummer 2a EnFG dient der Klarstellung ..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG der Saldo aus den Konten..., ... § 47 Absatz 1 Satz 1 EnFG zu bilden. Einnahmen und..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG nicht beeinflussen. Der..., ...Rahmen der in der Anlage 1 EnFG enthaltenen Regelungen ..., ... Absatz 1 Satz 1 oder 2 EnFG erreicht. Nach § 6 Absatz..., ...nach § 6 Absatz 1 Satz 1 EnFG spätestens drei Monate ..., ...neuen § 6 Absatz 3 Satz 5 EnFG wird klargestellt, dass..., ...in § 6 Absatz 3 Satz 2 EnFG. Zu Buchstabe c Der neue § 6 Absatz 4 Satz 1 EnFG ermöglicht der Bundesrepublik..., ...neue § 7 Absatz 1 Satz 3 EnFG stellt klar, dass sich ..., ...neuen § 7 Absatz 2 Satz 4 EnFG muss die Bundesrepublik..., ...neuen § 7 Absatz 3 Satz 2 EnFG (vorher Satz 1) können ..., ...die Neuregelungen in § 7 EnFG voraussichtlich noch ..., ...Nummer 5.11 der Anlage 1 EnFG berücksichtigt. In ..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) zusammen. Dies stellt..., ...Nummer 5.9 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Nummer 5.10 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Satz 2 der Anlage 1 des EnFG ist eine Folgeänderung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung einer Schlechterstellung von geschlossenen Verteilernetzen im Verhältnis zu Netzen der allgemeinen Versorgung in energierechtlichen Regelungen
- Bereitgestellt von: Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB am 30.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzumlagen auf Netzverluste nach EnFG - Gleiche Zuschlagssätze..., ... ■ 05956-23/9282864 Ä EnFG © DIE BBH-GRUPPE// BECKER..., ...in NdaV nach § 21 Abs. 6 EnFG „... Anspruch auf Zahlung..., ...Netzumlagen auf Netzverluste nach EnFG ■ Gleiche Zuschlagssätze..., ...Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch..., ...Regelung des § 21 Abs 6 EnFG auf gVN ausgeweitet • ..., ...Normgenese des § 21 Abs. 6 EnFG 2. Abweichende Systematik..., ...EEG-Umlage 3. Netzbetreiber im EnFG 4. Zusätzliche Belastung..., ...Netzumlagen auf Netzverluste nach EnFG ■ Gleiche Zuschlagssätze..., ...ausdrücklich in § 21 Abs. 6 EnFG geregelt ► Keine Vorgängerregelung..., ...Netzverluste nach § 21 Abs. 6 EnFG ► Widerspruch zum Netzbetreiberbegriff nach § 2 Nr. 7 EnFG ► Doppelbelastung von ..., ...Anpassung in § 21 Abs. 6 EnFG 1. Gesetzesvorschlag § 21 Abs. 6 EnFG wird wie folqt anqepasst..., ...Anpassung von §21 Abs. 6 EnFG wird klargestellt, dass..., ... im Sinne von § 2 Nr. 7 EnFG gilt. Sowohl für Betreiber..., ...der Netzumlagen nach dem EnFG nicht an die Lieferung ..., ...Keine Folgeänderungen in EnFG oder § 19 StromNEV erforderlich..., ...Netzumlagen auf Netzverluste nach EnFG - Gleiche Zuschlagssätze..., ...Netzumlagen auf Netzverluste nach EnFG ■ Gleiche Zuschlagssätze...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt. Mit eingeschlossen ist der seit 2025 gezahlte jährliche Zuschuss zu den ÜNB-Netzentgelten aus dem Bundeshaushalt einschließlich dessen Abwicklung und Ausweisung durch die ÜNB in den Übertragungsnetzentgelten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
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29.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 6 EnFG-Anspruch Umgang mit ausgeförderten..., ...Güllekleinanlagen Hintergrund § 6 EnFG regelt den vollständigen..., ...Anlagen (aA): § 6 Abs. 1 EnFG stellt grundsätzlich auf..., ...Güllekleinanlagen: § 6 Abs. 1 Satz 3 EnFG regelt, dass “die Kosten..., ...sind, da diese nach § 8 EnFG separat mit dem Bund ausgeglichen..., ...vom BMEL). * s. Anlage 1 EnFG: Die Nicht-Berücksichtigung..., ... den Anspruch gemäß § 6 EnFG. Problem Zu den ausgeförderten..., ...aA-Differenzkosten im § 6 EnFG-Anspruch ist zwar nach ..., ...aA-Differenzkosten beim § 6 EnFG-Anspruch würde • (bei ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt. Mit eingeschlossen ist der seit 2025 gezahlte jährliche Zuschuss zu den ÜNB-Netzentgelten aus dem Bundeshaushalt einschließlich dessen Abwicklung und Ausweisung durch die ÜNB in den Übertragungsnetzentgelten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Endabrechnung § 50 Nr. 2 EnFG wären Bagatellgrenzen-Optionen..., ...Abschaffung der Kopplung der EnFG-Umlagen über den Höchstbetrag..., ...sämtliche (auch zukünftige) im EnFG geregelten Umlagen gemeinsam..., ...folgender Form an: § 31 Nr. 3 EnFG: Die nach Nummer 2 zu zahlenden..., ...Entfall der Kopplung der EnFG-Umlagen über die Mindestumlage nach § 31 Nr. 4 EnFG aus o.g. Gründen an: § 31 Nr. 4 EnFG: „…die von dem Unternehmen..., ...StromNEV an die Umlagen nach EnFG an, da aktuell die unterschiedlichen..., ...entsprechende Grundlagen im EnFG gelegt werden. Eintreiben..., ...sollte § 51 Abs. 2 Nr. 2 EnFG gestrichen werden. Streichung..., ...nach den §§ 49, 50 und 52 EnFG mitgeteilten Daten Auch..., ...sollte § 51 Abs. 1 Nr. 3 EnFG gestrichen werden....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 6 EnFG-Anspruch Umgang mit ausgeförderten..., ...Stuttgart 30.01.2025 1 § 6 EnFG regelt den vollständigen..., ...Anlagen (aA): § 6 Abs. 1 EnFG stellt grundsätzlich auf..., ...Güllekleinanlagen: § 6 Abs. 1 Satz 3 EnFG regelt, dass “die Kosten..., ...sind, da diese nach § 8 EnFG separat mit dem Bund ausgeglichen..., ...vom BMEL). * s. Anlage 1 EnFG: Die Nicht-Berücksichtigung..., ... den Anspruch gemäß § 6 EnFG. Hintergrund Bayreuth..., ...aA-Differenzkosten im § 6 EnFG-Anspruch ist zwar nach ..., ...aA-Differenzkosten beim § 6 EnFG-Anspruch würde • (bei ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 6 EnFG regelt den vollständigen..., ...Anlagen (aA): § 6 Abs. 1 EnFG stellt grundsätzlich auf..., ...Güllekleinanlagen: § 6 Abs. 1 Satz 3 EnFG regelt, dass “die Kosten..., ...sind, da diese nach § 8 EnFG separat mit dem Bund ausgeglichen..., ...vom BMEL). * s. Anlage 1 EnFG: Die Nicht-Berücksichtigung..., ... den Anspruch gemäß § 6 EnFG. Hintergrund Bayreuth...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 6 EnFG regelt den vollständigen..., ...Anlagen (aA): § 6 Abs. 1 EnFG stellt grundsätzlich auf..., ...Güllekleinanlagen: § 6 Abs. 1 Satz 3 EnFG regelt, dass “die Kosten..., ...sind, da diese nach § 8 EnFG separat mit dem Bund ausgeglichen..., ...vom BMEL). * s. Anlage 1 EnFG: Die Nicht-Berücksichtigung..., ... den Anspruch gemäß § 6 EnFG. Hintergrund Bayreuth...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Endabrechnung § 50 Nr. 2 EnFG wären Bagatellgrenzen-Optionen..., ...Abschaffung der Kopplung der EnFG-Umlagen über den Höchstbetrag..., ...sämtliche (auch zukünftige) im EnFG geregelten Umlagen gemeinsam..., ...folgender Form an: § 31 Nr. 3 EnFG: Die nach Nummer 2 zu zahlenden..., ...Entfall der Kopplung der EnFG-Umlagen über die Mindestumlage nach § 31 Nr. 4 EnFG aus o.g. Gründen an: § 31 Nr. 4 EnFG: „…die von dem Unternehmen..., ...StromNEV an die Umlagen nach EnFG an, da aktuell die unterschiedlichen..., ...entsprechende Grundlagen im EnFG gelegt werden. Eintreiben..., ...sollte § 51 Abs. 2 Nr. 2 EnFG gestrichen werden. Streichung..., ...nach den §§ 49, 50 und 52 EnFG mitgeteilten Daten Auch..., ...sollte § 51 Abs. 1 Nr. 3 EnFG gestrichen werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Endab echnung § 50 N . 2 EnFG wä en Bagatel g enzen-Opt..., ...Abschaffung de Kopplung de EnFG-Umlagen übe den Höchstbet..., ...che (auch zukünft ge) m EnFG ge egelten Umlagen geme..., ...folgende Fo m an § 31 N . 3 EnFG D e nach Numme 2 zu zahlenden..., ... Entfall de Kopplung de EnFG-Umlagen übe d e M ndestum age nach § 31 N . 4 EnFG aus o.g. G ünden an § 31 N . 4 EnFG „…d e von dem Unte nehmen..., ...omNEV an d e Umlagen nach EnFG an, da aktuell d e unte..., ... echende G undlagen m EnFG gelegt we den. 6 ÜNB ..., ...sol te § 51 Abs. 2 N . 2 EnFG gest chen we den. 8 ÜNB..., ... den §§ 49, 50 und 52 EnFG m tgete lten Daten Auch..., ...so lte § 51 Abs. 1 N . 3 EnFG gest chen we den....
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Standortförderungsgesetz
- Vereinfachung steuerlicher Prozesse: Einführung einer einheitlichen digitalen Plattform für Steuerkommunikation und maschinenlesbare Steuerbescheide - Erleichterungen im Energiefinanzierungsgesetz: Automatische Privilegierung von Schienenbahnen, Gleichstellung von Geothermie mit Wärmepumpen und Abschaffung des De-Minimis-Vorbehalts für E-Busse - Maßnahmen gegen Fachkräftemangel: Steuerliche Anreize und Erleichterungen für Werkswohnungen und Nacht-/Feiertagsarbeit - Förderung nachhaltiger Finanzierung: Reduzierte Kapitalanforderungen für nachhaltige Infrastrukturprojekte und staatliche Garantien zur Senkung von Finanzierungskosten
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 29.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiefinanzierungsgesetz, EnFG 6 a. § 22ff. EnFG 6 b..., ...bei Schienenbahnen, § 37 EnFG 6 c. Privilegierung sämtlicher..., ...Ausgleichsregelung, § 37 EnFG 7 d. Verzicht auf eichrechtskonforme..., ...bei Unterzählungen, § 37 EnFG/§46 EnFG 8 e. Wiederkehrende..., ... der Schienenbahn, § 37 EnFG 9 f. Abschaffung des De-Minimis..., ...Ausgleichsregelung für E-Busse, § 38 EnFG 9 3. Anpassungen im Einkommenssteuergesetz..., ...Energiefinanzierungsgesetz, EnFG a. § 22ff. EnFG In §22f.f EnFG wird geregelt, dass für..., ...weshalb Wärmepumpen durch das EnFG von den Umlagen befreit..., ...Ergänzung vor. § 24 neu EnFG: Umlageerhebung bei Geothermieanlagen..., ...bei Schienenbahnen, § 37 EnFG Verursachte Belastung:..., ...Schienenbahnen nach §37 EnFG und der dadurch notwendigen..., ...Ausgleichsregelung, § 37 EnFG Verursachte Belastung:..., ...Schienenbahnen nach §37 EnFG und der dadurch notwendigen..., ...bei Unterzählungen, § 37 EnFG/§46 EnFG Verursachte..., ...Schienenbahnen nach §37 EnFG und der dadurch notwendigen..., ... der Schienenbahn, § 37 EnFG Verursachte Belastung:..., ...Ausgleichsregelung für E-Busse, § 38 EnFG Verursachte Belastung:..., ...De-Minimis Vorbehalt im §38 EnFG: § 38 Verkehrsunternehmen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betreff: Anlage 1 EnFG: Ermittlung des Finanzbedarfs..., ...laufenden Novellierung des EnFG ist uns folgende inhaltliche..., ... Anlage 1 Nr. 1.1 (neu) EnFG aufgefallen: Sowohl ..., ...Stromnetzzugangsverordnung“ (Anlage 1 Nr. 4.5 EnFG) bei der Ermittlung des..., ...Zuge der Erarbeitung des EnFG zum 01.01.2023, da diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt. Mit eingeschlossen ist der seit 2025 gezahlte jährliche Zuschuss zu den ÜNB-Netzentgelten aus dem Bundeshaushalt einschließlich dessen Abwicklung und Ausweisung durch die ÜNB in den Übertragungsnetzentgelten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betreff: Anlage 1 EnFG: Ermittlung des Finanzbedarfs..., ...laufenden Novellierung des EnFG ist uns folgende inhaltliche..., ... Anlage 1 Nr. 1.1 (neu) EnFG aufgefallen: Sowohl in..., ...Stromnetzzugangsverordnung“ (Anlage 1 Nr. 4.5 EnFG) bei der Ermittlung des..., ...Zuge der Erarbeitung des EnFG zum 01.01.2023, da diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt. Mit eingeschlossen ist der seit 2025 gezahlte jährliche Zuschuss zu den ÜNB-Netzentgelten aus dem Bundeshaushalt einschließlich dessen Abwicklung und Ausweisung durch die ÜNB in den Übertragungsnetzentgelten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
-
25.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestimmung § 6 EnFG-Anspruch Umgang mit ausgeförderten..., ...Anlagen Systematik § 6 EnFG-Anspruch Verrechnung ..., ...2025 berücksichtigt § 6 EnFG-Anspruch ohne Berücksichtigung der aA § 6 EnFG-Anspruch mit Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betreff: Anlage 1 EnFG: Ermittlung des Finanzbedarfs..., ...laufenden Novellierung des EnFG ist uns folgende inhaltliche..., ... Anlage 1 Nr. 1.1 (neu) EnFG aufgefallen: Sowohl..., ...Stromnetzzugangsverordnung“ (Anlage 1 Nr. 4.5 EnFG) bei der Ermittlung des..., ...Zuge der Erarbeitung des EnFG zum 01.01.2023, da diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen
Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Endabrechnung § 50 Nr. 2 EnFG wären Bagatellgrenzen-Optionen..., ...Abschaffung der Kopplung der EnFG-Umlagen über den Höchstbetrag..., ...sämtliche (auch zukünftige) im EnFG geregelten Umlagen gemeinsam..., ...folgender Form an: § 31 Nr. 3 EnFG: Die nach Nummer 2 zu zahlenden..., ...Entfall der Kopplung der EnFG-Umlagen über die Mindestumlage nach § 31 Nr. 4 EnFG aus o.g. Gründen an: § 31 Nr. 4 EnFG: „…die von dem Unternehmen..., ...StromNEV an die Umlagen nach EnFG an, da aktuell die unterschiedlichen..., ...entsprechende Grundlagen im EnFG gelegt werden. Eintreiben..., ...sollte § 51 Abs. 2 Nr. 2 EnFG gestrichen werden. Streichung..., ...nach den §§ 49, 50 und 52 EnFG mitgeteilten Daten Auch..., ...sollte § 51 Abs. 1 Nr. 3 EnFG gestrichen werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzplanung, -ausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Vorschläge zur Kostensenkung der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist, die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Endabrechnung § 50 Nr. 2 EnFG wären Bagatellgrenzen-Optionen..., ...Abschaffung der Kopplung der EnFG-Umlagen über den Höchstbetrag..., ...sämtliche (auch zukünftige) im EnFG geregelten Umlagen gemeinsam..., ...folgender Form an: § 31 Nr. 3 EnFG: Die nach Nummer 2 zu zahlenden..., ...Entfall der Kopplung der EnFG-Umlagen über die Mindestumlage nach § 31 Nr. 4 EnFG aus o.g. Gründen an: § 31 Nr. 4 EnFG: „…die von dem Unternehmen..., ...StromNEV an die Umlagen nach EnFG an, da aktuell die unterschiedlichen..., ...entsprechende Grundlagen im EnFG gelegt werden. Eintreiben..., ...sollte § 51 Abs. 2 Nr. 2 EnFG gestrichen werden. Streichung..., ...nach den §§ 49, 50 und 52 EnFG mitgeteilten Daten Auch..., ...sollte § 51 Abs. 1 Nr. 3 EnFG gestrichen werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestimmung § 6 EnFG-Anspruch Umgang mit ausgeförderten..., ... Summe Systematik § 6 EnFG-Anspruch Verrechnung ..., ...2025 berücksichtigt § 6 EnFG-Anspruch ohne Berücksichtigung der aA § 6 EnFG-Anspruch mit Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von geschlossenen Verteilernetzen
Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit den Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in eine geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.
- Bereitgestellt von: Fraport AG am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umlagebefreiung für Verlustenergie im EnFG: Gemäß § 21 Abs. 6 EnFG..., ... anderen Regelungen des EnFG stellen Betreiber von Netzen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...laufenden Novellierung des EnFG ist uns folgende inhaltliche..., ... Anlage 1 Nr. 1.1 (neu) EnFG aufgefallen: Sowohl..., ...Stromnetzzugangsverordnung“ (Anlage 1 Nr. 4.5 EnFG) bei der Ermittlung des..., ...Zuge der Erarbeitung des EnFG zum 01.01.2023, da diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierungsempfehlungen im Bereich Energierecht und Energiewirtschaft
Empfehlungen im Energiebereich um insbesondere mittelständische Unternehmen von Bürokratie zu entlasten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 16.12.2024
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BECV, der SPK und des EnFG Der Bundesverband der ..., ...Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) auf unterschiedliche gesetzliche..., ...Gegenleistungen Kriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation ..., ...Amortisationszeiten Kriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation ..., .... Kriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation ..., ...Rahmen von BECV, SPK und EnFG betrachtet werden müssen..., ...werden Kriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation ..., ...Nachweis, dass bspw. 50% des EnFG- Begrenzungsbetrags bzw..., ...Nachweis, dass bspw. 50% des EnFG- Begrenzungsbetrags bzw..., ... Nach § 30 Nr. 3 a) cc) EnFG (Standardregelung ab 2025..., .... Kriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation ..., ...möglich Kriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Summe Systematik § 6 EnFG-Anspruch Verrechnung ..., ...2025 berücksichtigt § 6 EnFG-Anspruch ohne Berücksichtigung der aA § 6 EnFG-Anspruch mit Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
-Verlängerung der Steuerentlastung für Strom auf den EU-Mindeststeuersatz (0,05 ct/kWh) für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft -Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicherung und erneuerbare Energien -Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben, einschließlich Energie- und Beihilferecht -Abbau von Bürokratie und Vereinfachung der Steuerpraxis
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiefinanzierungsgesetz, EnFG 9 a. § 22ff. EnFG 9 b..., ...bei Schienenbahnen, § 37 EnFG 9 c. Privilegierung sämtlicher..., ...Ausgleichsregelung, § 37 EnFG 10 d. Verzicht auf eichrechtskonforme..., ...bei Unterzählungen, § 37 EnFG/§46 EnFG 11 e. Wiederkehrende..., ... der Schienenbahn, § 37 EnFG 12 f. Abschaffung des ..., ...Ausgleichsregelung für E-Busse, § 38 EnFG 12 Zum Referentenentwurf..., ...Energiefinanzierungsgesetz, EnFG a. § 22ff. EnFG In §22f.f EnFG wird geregelt, dass für..., ...weshalb Wärmepumpen durch das EnFG von den Umlagen befreit..., ...Ergänzung vor. § 24 neu EnFG: Umlageerhebung bei Geothermieanlagen..., ...bei Schienenbahnen, § 37 EnFG Verursachte Belastung..., ...Schienenbahnen nach §37 EnFG und der dadurch notwendigen..., ...Ausgleichsregelung, § 37 EnFG Verursachte Belastung..., ...Schienenbahnen nach §37 EnFG und der dadurch notwendigen..., ...bei Unterzählungen, § 37 EnFG/§46 EnFG Verursachte..., ...Schienenbahnen nach §37 EnFG und der dadurch notwendigen..., ... der Schienenbahn, § 37 EnFG Verursachte Belastung..., ...Ausgleichsregelung für E-Busse, § 38 EnFG Verursachte Belastung:..., ...De-Minimis Vorbehalt im §38 EnFG: § 38 Verkehrsunternehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen
Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 50 Nummer § 55 EnFG (Testierung) 9 Bagatellmöglichkeit..., ...Endabrechnung § 50 Nr. 2 EnFG wären Bagatellgrenzen-Optionen..., ...Abschaffung der Kopplung der EnFG-Umlagen über den Höchstbetrag..., ...sämtliche (auch zukünftige) im EnFG geregelten Umlagen gemeinsam..., ...Form an: § 31 Nr. 3 + 4 EnFG 10 § 31 Nr. 3 EnFG: Die..., ...Entfall der Kopplung der EnFG-Umlagen über die Mindestumlage nach § 31 Nr. 4 EnFG aus o.g. Gründen an: § 31 Nr. 4 EnFG: „…die von dem Unternehmen..., ...StromNEV an die Umlagen nach EnFG an, da aktuell die unterschiedlichen..., ...entsprechende Grundlagen im EnFG gelegt werden. § 19 StromNEV..., ...sollte § 51 Abs. 2 Nr. 2 EnFG gestrichen werden. § 51 Abs. 2 Nr. 2 EnFG Streichung der Berichtspflicht..., ...4ÜNB- § 51 Abs. 1 Nr. 3 EnFG 13 ÜNB nach den §§ 49, 50 und 52 EnFG mitgeteilten Daten Kontext..., ...sollte § 51 Abs. 1 Nr. 3 EnFG gestrichen werden. Eingriffsregelung..., ... sind; u.a. EnWG, EEG, EnFG, KWKG 17 - BNetzA soll...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 50 Nummer § 55 EnFG (Testierung) 9 Bagatellmöglichkeit..., ...Endabrechnung § 50 Nr. 2 EnFG wären Bagatellgrenzen-Optionen..., ...Abschaffung der Kopplung der EnFGUmlagen über den Höchstbetrag..., ... (auch zukünftige) im EnFG geregelten Umlagen gemeinsam..., ...Form an: § 31 Nr. 3 + 4 EnFG 10 § 31 Nr. 3 EnFG: Die..., ...Entfall der Kopplung der EnFG-Umlagen über die Mindestumlage nach § 31 Nr. 4 EnFG aus o.g. Gründen an: § 31 Nr. 4 EnFG: „…die von dem Unternehmen..., ...StromNEV an die Umlagen nach EnFG an, da aktuell die unterschiedlichen..., ...entsprechende Grundlagen im EnFG gelegt werden. § 19 ..., ...sollte § 51 Abs. 2 Nr. 2 EnFG gestrichen werden. § 51 Abs. 2 Nr. 2 EnFG Streichung der Berichtspflicht..., ...4ÜNB- § 51 Abs. 1 Nr. 3 EnFG 13 ÜNB nach den §§ 49, 50 und 52 EnFG mitgeteilten Daten Kontext..., ...sollte § 51 Abs. 1 Nr. 3 EnFG gestrichen werden. Eingriffsregelung..., ...sind; u.a. EnWG, EEG, EnFG, KWKG 17 - BNetzA soll...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das EEG ist historisch auf die Förderung und Marktintegration von Anlagen ausgerichtet, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Logik lässt sich jedoch nicht auf die Dekarbonisierung der industriellen Prozesswärme- und Stromversorgung übertragen. Unsere Mitgliedsunternehmen betreiben in der Regel keine nennenswerten Bioenergieanlagen zur Netzeinspeisung. Zukünftige Anlagen werden konsequent so ausgelegt, dass sie der industriellen Selbst- und Direktversorgung dienen.
- Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 23.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Begriffsbestimmungen in § 2 EnFG sind das entscheidende ..., ...Regelungsvorschlag für § 2 EnFG: In § 2 ist eine rechtssichere..., ...die Definitionen in § 2 EnFG nicht wie ein anonymer ..., ... mitgezählt) Teil 1 des EnFG muss dem übergeordneten..., ...Dampf. Kernforderung: Das EnFG muss dem Grundsatz folgen..., ...übernimmt, darf sich bei den im EnFG geregelten Umlagen und ..., ...müssen Umlagen nach dem EnFG konsequent entfallen oder..., ... werden mitgezählt)§ 32 EnFG regelt die Nachweisführung..., ...Rechtssicherheit. § 40 EnFG regelt die formellen Anforderungen..., ...Begrenzung von Umlagen nach dem EnFG ist für Industrieunternehmen..., ...werden mitgezählt) § 46 EnFG (Drittmengenabgrenzung)..., ...Bürokratie-Breakthrough): Wir fordern in § 46 EnFG die Verankerung einer pauschalen..., ... Das gesamte System des EnFG bedarf einer rechtssicheren..., ...praxistaugliche Regeln kann das EnFG zum Motor der industriellen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung im EEG zur besseren Ermöglichung von Sektorenkopplung
§ 21b Abs. 2 EEG regelt die Zuordnung der Veräußerungsformen in einer Weise, die eine gesamtsystemdienliche Sektorenkopplung verhindert. Durch die vorab vorzunehmende prozentuale Aufteilung auf die verschiedenen Veräußerungsformen ist es nicht möglich, auf Anforderungen des Netzbetreibers zu reagieren. Um hier mehr Flexibilität für den Hochlauf der Wasserstoff-Marktwirtschaft zu schaffen, ist die Änderung des § 21b Abs. 2 EEG notwendig. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 25.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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09.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Kohärenz zwischen EEG, EnFG und Anforderungen an RFNBO-Zertifizierung..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sowie den europäischen..., ...Umlagebefreiung nach § 25 EnFG rechtssicher ausgestalten..., ...Umlagebefrei-ung nach § 25 EnFG. Die gesetzlich vorgesehene..., ...angewendet werden, da § 25 EnFG auf eine Verordnung nach..., ... Verweisungsstruktur im EnFG anzupassen. Dadurch besteht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VCI setzt sich unter anderem für die Entfristung der gesenkten Stromsteuer sowie eine Anschlussregelung für die Entlastung bei den Netzentgelten ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
28.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umlagen | Begrenzung nach EnFG (BesAR) - KWKG-Umlage ..., ...Umlagen | Begrenzung nach EnFG (BesAR) - KWKG-Umlage ..., ...Umlagen | Begrenzung nach EnFG (BesAR) - KWKG-Umlage ..., ...Umlagen | Begrenzung nach EnFG (BesAR) - KWKG-Umlage ..., ...Umlagen | Begrenzung nach EnFG (BesAR) - KWKG-Umlage ..., ...Umlagen | Begrenzung nach EnFG (BesAR) - KWKG-Umlage ..., ...Umlagen können nach §§28ff. EnFG begrenzt werden. Der dann..., ...Selbstbehalt von 1 GWh (§31 Nr. 1 EnFG) sowie eine „reguläre“ ..., ...Bruttowertschöpfung (§31 Nr. 3 EnFG) wurde vernachlässigt; ..., ...Mindestschwelle (§31 Nr. 4 EnFG) wurde nicht angenommen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Prognose nach § 50 Nr.3 c) EnFG erscheint uns zielführender..., ...Prognose nach § 50 Nr. 3 c) EnFG zum 31. August berücksichtigen..., ...Anpassung des § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnFG oder § 7e KWKG könnte man..., ...Änderung § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnFG wie folgt: die nach Maßgabe..., ...50 Nummer 3 Buchstabe c EnFG prognostiziert wurden,..., ...gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnFG, das auf die Übermittlung..., ...50 Nummer 3 Buchstabe c EnFG folgt. Zu TOP7 Offenlegung..., ...Belastungsausgleich nach EnFG und KWKG relevanten Daten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen
Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 02.10.2026
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Prognose nach § 50 Nr.3 c) EnFG erscheint uns zielführender..., ...Prognose nach § 50 Nr. 3 c) EnFG zum 31. August berücksichtigen..., ...Anpassung des § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnFG oder § 7e KWKG könnte man..., ...Änderung § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnFG wie folgt: die nach ..., ...50 Nummer 3 Buchstabe c EnFG prognostiziert wurden..., ... gemäß §13 Abs. 1 Nr. 2 EnFG, das auf die Übermittlung..., ...50 Nummer 3 Buchstabe c EnFG folgt. Zu TOP7 Offenlegung..., ...Belastungsausgleich nach EnFG und KWKG relevanten Daten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 28.09.2026
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Prognose nach § 50 Nr.3 c) EnFG erscheint uns zielführender..., ...Prognose nach § 50 Nr. 3 c) EnFG zum 31. August berücksichtigen..., ...Anpassung des § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnFG oder § 7e KWKG könnte man..., ...Änderung § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnFG wie folgt: die nach Maßgabe..., ...50 Nummer 3 Buchstabe c EnFG prognostiziert wurden,..., ...gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnFG, das auf die Übermittlung..., ...50 Nummer 3 Buchstabe c EnFG folgt. Zu TOP7 Offenlegung..., ...Belastungsausgleich nach EnFG und KWKG relevanten Daten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzplanung, -ausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Vorschläge zur Kostensenkung der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist, die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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24.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Prognose nach § 50 Nr.3 c) EnFG erscheint uns zielführender..., ...Prognose nach § 50 Nr. 3 c) EnFG zum 31. August berücksichtigen..., ...Anpassung des § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnFG oder § 7e KWKG könnte man..., ...Änderung § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnFG wie folgt: die nach Maßgabe..., ...50 Nummer 3 Buchstabe c EnFG prognostiziert wurden,..., ...gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnFG, das auf die Übermittlung..., ...50 Nummer 3 Buchstabe c EnFG folgt. Zu TOP7 Offenlegung..., ...Belastungsausgleich nach EnFG und KWKG relevanten Daten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Berichtspflicht im EnFG sollte im Sinne der Entbürokratisierung..., ...Energiefinanzierungsgesetzes §§ 31 und 40 EnFG: Mangels einer klaren..., ...ggf. auch zukünftige) im EnFG geregelten Umlagen zusammen..., ...Anpassung in § 31 Nr. 3 EnFG an: "Die nach Nummer ..., ...Entfall der Kopplung der EnFG-Umlagen über die Mindestumlage nach § 31 Nr. 4 EnFG vor: „[…], dass die von..., ...Kilowattstunde […]“ § 40 Abs. 6 EnFG ist entsprechend zu streichen. Anlage 1 EnFG: - In Nr. 2.3 und Nr. 3.3 EnFG fehlt jeweils eine Position..., ...Abrechnungen nach § 19 Abs. 3 EnFG. - Zu Nr. 10: o Die..., ... aus Nr. 1.1.1 Anlage 1 EnFG, sondern der Gesamt zahlungsanspruch...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 28.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Berichtspflicht im EnFG sollte im Sinne der Entbürokratisierung..., ...Energiefinanzierungsgesetzes §§ 31 und 40 EnFG: Mangels einer klaren ..., ...ggf. auch zukünftige) im EnFG geregelten Umlagen zusammen..., ...Anpassung in § 31 Nr. 3 EnFG an: "Die nach Nummer 2..., ...Entfall der Kopplung der EnFG-Umlagen über die Mindestumlage nach § 31 Nr. 4 EnFG vor: „[…], dass die von..., ...Kilowattstunde […]“ § 40 Abs. 6 EnFG ist entsprechend zu streichen. Anlage 1 EnFG: - In Nr. 2.3 und Nr. 3.3 EnFG fehlt jeweils eine Position..., ...Abrechnungen nach § 19 Abs. 3 EnFG. - Zu Nr. 10: o Die..., ... aus Nr. 1.1.1 Anlage 1 EnFG, sondern der Gesamt-zahlungsanspruch...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Sanierung der Infrastrukturen im ÖPNV und Eisenbahnverkehr vereinfacht und beschleunigt werden. Kernprobleme sind die Dauer von Genehmigungsverfahren, die Überkomplexität und Fragmentierung von Anforderungen und Verfahren, sehr weitreichende Rechtsschutzmöglichkeiten und ein nahezu unverhältnismäßiger Schutz bestimmter Rechtsgüter; insbesondere im Arten-, Natur- und Denkmalschutz.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiewendefinanzierungsgesetz, EnFG a. Abschaffung der Nachweispflicht..., ...bei Schienenbahnen, § 37 EnFG Verursachte Belastung:..., ...Schienenbahnen nach §37 EnFG und der dadurch notwendigen..., ...Ausgleichsregelung, § 37 EnFG Verursachte Belastung:..., ...Schienenbahnen nach §37 EnFG und der dadurch notwendigen..., ...bei Unterzählungen, § 37 EnFG/§46 EnFG Verursachte Belastung..., ...Schienenbahnen nach §37 EnFG und der dadurch notwendigen..., ... der Schienenbahn, § 37 EnFG Verursachte Belastung:..., ...Ausgleichsregelung für E-Busse, § 38 EnFG Verursachte Belastung:..., ...De-Minimis Vorbehalt im §38 EnFG: § 38 Verkehrsunternehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 02.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Berichtspflicht im EnFG sollte im Sinne der Entbürokratisierung..., ...Energiefinanzierungsgesetzes §3 31 und 40 EnFG: Mangels einer klaren ..., ...ggf. auch zukünftige) im EnFG geregelten Umlagen zusammen..., ...Anpassung in § 31 Nr. 3 EnFG an: "Die nach Nummer 2..., ...Entfall der Kopplung der EnFG-Umlagen über die Mindestumlage nach § 31 Nr. 4 EnFG vor: „[. . .], dass die..., ...Kilowattstunde [...]“ § 40 Abs. 6 EnFG ist entsprechend zu streichen. Anlage 1 EnFG: In Nr. 2.3 und Nr. 3.3 EnFG fehlt jeweils eine Position..., ...Abrechnungen nach § 19 Abs. 3 EnFG. - Zu Nr. 10: o Die seit..., ... aus Nr. 1.1.1 Anlage 1 EnFG, sondern der Gesamt- zahlungsanspruch...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Berichtspflicht im EnFG sollte im Sinne der Entbürokratisierung..., ...Energiefinanzierungsgesetzes §§ 31 und 40 EnFG: Mangels einer klaren ..., ...ggf. auch zukünftige) im EnFG geregelten Umlagen zusammen..., ...Anpassung in § 31 Nr. 3 EnFG an: "Die nach Nummer 2..., ...Entfall der Kopplung der EnFG-Umlagen über die Mindestumlage nach § 31 Nr. 4 EnFG vor: „[…], dass die von..., ...Kilowattstunde […]“ § 40 Abs. 6 EnFG ist entsprechend zu streichen. Anlage 1 EnFG: - In Nr. 2.3 und Nr. 3.3 EnFG fehlt jeweils eine Position..., ...Abrechnungen nach § 19 Abs. 3 EnFG. - Zu Nr. 10: o Die..., ... aus Nr. 1.1.1 Anlage 1 EnFG, sondern der Gesamt-zahlungsanspruch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierungsempfehlungen im Bereich Energierecht und Energiewirtschaft
Empfehlungen im Energiebereich um insbesondere mittelständische Unternehmen von Bürokratie zu entlasten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung für EnEfG, BECV, EnFG, EnSiMiMaV 3. das Energiefinanzierungsgesetz..., ...enthalten in EnEfG, BECV, EnFG, EnSiMiMaV. Nach dieser..., ...Regelung für EnEfG, BECV, EnFG, EnSiMiMaV Die DIN EN..., ...enthalten in EnEfG, BECV, EnFG, EnSiMiMaV. Nach diesen..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) Besondere Ausgleichsregelung..., ...von Drittmengen Nach dem EnFG können Unternehmen ihre..., ...abgegrenzt werden können. Das EnFG enthält Bestimmungen zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt. Mit eingeschlossen ist der seit 2025 gezahlte jährliche Zuschuss zu den ÜNB-Netzentgelten aus dem Bundeshaushalt einschließlich dessen Abwicklung und Ausweisung durch die ÜNB in den Übertragungsnetzentgelten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mitteilungspflicht nach § 52 EnFG bei BesARLetztverbraucher..., ... Netznutzungsbegriff im EnFG im Kontext der Umlagenerhebung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mitteilungspflicht nach § 52 EnFG bei BesARLetztverbraucher..., ... Netznutzungsbegriff im EnFG im Kontext der Umlagenerhebung...
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Zu Regelungsvorhaben: