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12 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »allianz rechtssicherheit für politische willensbildung« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (12)
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts I
Die Bundesregierung hatte angekündigt, mit dem Jahressteuergesetz 2023 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts umzusetzen. Daraus wurde das Jahressteuergesetz 2024. Im vom Kabinett beschlossenen Entwurf ist dies noch nicht enthalten. Ein weiterer Regierungsentwurf ist angekündigt. (Siehe: Steuerfortentwicklungsgesetz - STeFeG) Unser Ziel ist, dass ein geändertes Gemeinnützigkeitsrecht die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichert, insbesondere durch zusätzliche Zwecke und Klarstellungen zu politischen Mitteln. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien und Wahlgemeinschaften zu unterscheiden, aber nicht etwa gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht..., ...der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vorgelegte Entwurf für ein Demokratiestärkungsgesetz..., ... Policy-Papier von der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", Campact..., ... – und dafür ihren Gemeinnützigkeitsstatus..., ...dringend ändern. 2. Rechtssicherheit für politische Betätigung..., ...Organisationen, die sich für ihre Satzungszwecke politisch..., ...die Mitwirkung an der politischen Willensbildung und ..., ...übernommen und ist somit für alle Finanzämter bindend..., ...Stellungnahmen zu tagespolitischen Themen, politische..., ...Zivilgesellschaft auf die politische Meinungs- und Willensbildung..., ... für gemeinnützige Körperschaften: Sie dürfen politische Parteien weder mittel..., ...gerichtet sein, „die politische Willensbildung und die..., ... anerkannt, sie müssen dafür aber Behelfszwecke in ..., ...verleihen“. Sie würde Rechtssicherheit für jene Organisationen..., ..., für gleichberechtigte soziale..., ... Koalitionsvertrag der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” finden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts II
Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 01.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gemeinnützigkeit: Ergänzung für Formulierung politische..., ...Einzel-Formulierungen a) "auf die politische Meinungs- und Willensbildung..., ...Mittel (Einfluss auf politische Meinungs- und Willensbildung..., ...verfassungsrechtlichen Grund für so eine Beschränkung (vgl..., ...gemeinnütziger Zwecke mit politischen und anderen Mitteln..., ...politische Meinungs- und Willensbildung keine Förderung der..., ...Zweck verfolgt, aber politische Einflussnahme sei immer..., ... Die AEAO-Anweisung gilt für die Finanzämter, aber nicht für Finanzgerichte. Die können..., ... Zwecke auch auf die politische Meinungs- und Willensbildung..., ... Zwecke auch auf die politische Meinungs- und Willensbildung..., ... die Förderung einer politischen Partei, einer kommunalen..., ...Präzisierung mit Definition "politischer Zweck" (Abgrenzung zu politischen Mitteln): "Die Steuerbegünstigung..., ...oder überwiegend einen politischen Zweck in dem Sinne ..., ..., dass sie versucht, politische Macht zu erlangen, oder..., ... "Zu den zulässigen politischen Mitteln zur Zweckverfolgung..., ... Versuch, selbst an politische Macht zu gelangen, etwa durch Wahlen." Die Allianz Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts II
Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 01.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gemeinnützigkeit: Varianten für gesetzliche Formulierungen Dieses Dokument stellt für verschiedene Regelungsbereiche..., ...Gelegenheit auch zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt..., ...Zwecke auch in Ansehung der dafür eingesetzten Mittel weit..., ... "tagespolitische Stellungnahmen" ..., ... zu tagespolitischen Themen und Ereignissen..., ...gelegentliche Mittelverwendung für Stellungnahmen zu tagespolitischen..., ...tagespolitischen Handelns von Regierung..., ...Zwecke ergänzt werden. Politische Mittel für eigene gemeinnützige..., ...die Mitwirkung an der politischen Willensbildung und ..., ...die Mitwirkung an der politischen Willensbildung und ..., ... zu politischen Mitteln): "Die Steuerbegünstigung..., ...oder überwiegend einen politischen Zweck in dem Sinne ..., ... verfolgt, wenn dazu politische Mittel genutzt werden..., ... auf politische Parteien und staatliche..., ...Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für..., ...darauf gerichtet sein, politische Parteien, kommunale ..., ... Demokratie und politische Bildung - Neufassung..., ...Arbeitsbereich gehört. Die Allianz Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Engagementstrategie des Bundes
Die Bundesregierung plant, bis Ende 2024 eine Engagement-Strategie zu verabschieden. Wir haben dazu Stellungnahmen abgegeben.
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Organisationen Vorbemerkung Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" e.V...., ... Ziel, Rechtssicherheit für selbstlose Beteiligung an der politischen Willensbildung zu schaffen..., ...ihrer Arbeit auch in die politische und staatliche Willensbildung..., ...wollen wir Impulse geben für größere Veränderungen. Für Fragen, die über einzelne..., ..., etwa Esports, andere für höhere Ehrenamtspauschalen..., ...fördern? • Was sind dafür geeignete Instrumente?..., ...Zweck zu ergänzen, Regeln für Kooperationen oder die ..., ...die alle bedeutsam sind. Für die Stabilisierung und ..., ...Lagodinsky-Report: Vorschlag für Mindeststandards für zivilgesellschaftliche..., ...ist bisher gerichtlich nur für die politische Bildung ..., ...: Für verschiedene Rechtsformen..., ...bleiben (aber geschlossen für Neuzugänge werden) für diejenigen, für die das alte Recht sicherer..., ... (2022). Kontakt Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" ist ..., ...https://twitter.com/AllianzPolitWil Bluesky: https:/..., ...https://bewegung.social/@Allianz_Polit_Willensbildung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts II
Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 01.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" Nikolaistraße..., ...Damen und Herren, die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" e.V...., ... Ziel, Rechtssicherheit für selbstlose Beteiligung an der politischen Willensbildung zu schaffen..., ...ihrer Arbeit auch in die politische und staatliche Willensbildung..., ... • "Wir schaffen Rechtssicherheit für gemeinnützigen..., ...Einflussnahme "auf die politische Meinungs- und Willensbildung..., ... der sich für Generationengerechtigkeit..., ... für Frieden einsetzt - speziell Frieden für die Ukraine. Der zur Förderung..., ...und liefert, sondern sich für entsprechende politische..., ..., für gleichberechtigte soziale..., ...tagespolitischen Handelns von Regierung..., ...Klarstellung gehören, dass politische Mittel für die Verwirklichung..., ...die Mitwirkung an der politischen Willensbildung und ..., ..., da dafür der passende Zweck fehlen..., ...Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für..., ...ungerechtfertigte Beschränkung politischer Mittel für eigene gemeinnützige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Jahressteuergesetz sollte mehr Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen geschaffen werden. Es sollte eine Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke erfolgen mit dem Ziel, gemeinnütziges Engagement in den Bereichen demokratische Teilhabe, politische Bildung, Rechtsstaatlichkeit, Grund- und Menschenrechte, Antidiskriminierung, Frieden und gleichberechtigte Teilhabe abzusichern und zu stärken. Gemeinnützige Vereine und Stiftungen sollten sich gelegentlich zu satzungsfremden Zwecken engagieren können. Eine Teilregelung wurde 2022 in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung aufgenommen und sollte nun auf die Abgabenordnung übertragen und konkretisiert werden. Die Umkehr der Beweislast in Bezug auf vermeintlich verfassungsfeindliche Bestrebungen sollte gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...es als die letzte Chance für Jahre, Änderungen wie die..., ...Sie als Regierungschef, dafür zu sorgen, dass das Versprechen..., ...Mission gehört es, selbstlos für Gemeinwohlinteressen an der politischen Willensbildung mitzuwirken..., ...auf unsere Satzungszwecke für nötig halten. Wir beobachten politische und gesellschaftliche..., .... Was davon gilt als politisches Mittel? Wann überwiegen..., ...gewertet werden? Oder ist es für unsere Gemeinnützigkeit..., ...Spezialfall abgetan werden. Für jeden von uns wäre die ..., ...dennoch nie. Wir wollen für unsere Arbeit jetzt Rechtssicherheit..., ...setzen uns hiermit nicht nur für uns, sondern für die ganze..., ...angespannt dort die Lage für zivilgesellschaftliche ..., ...stärken. Bitte sorgen Sie für klare, gute Regeln und ..., ... Deutschland ein Vorbild für einen liberalen Umgang ..., ... Solidarische Welt • Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ • Amadeu..., ...Bewegungsstiftung • Bund für soziale Verteidigung ..., ...Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL • Bund für Umwelt und Naturschutz ..., ...Menschenhandel • Komitee für Grundrechte und Demokratie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts II
Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 01.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mittelverwendung Mit dem Entwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz..., ...die Nichtaufgriffsgrenze dafür zu erhöhen. Wir machen..., ...orientierte sich am Freibetrag für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe..., ...werden. Diese Vorgabe könnte für kleine Vereine entfallen..., ...ausdifferenziert sind, dass es Profis für Buchhaltung gibt. Diese..., ...durch: • Längere Frist für zeitnahe Mittelverwendung..., ...Differenzierungen würden für die mittelgroßen Vereine gelten. Für alle anderen (großen) Vereine..., ...möglichst wenig belastend für die Organisationen sein..., ...nebeneinander stehen. Die Allianz Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts I
Die Bundesregierung hatte angekündigt, mit dem Jahressteuergesetz 2023 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts umzusetzen. Daraus wurde das Jahressteuergesetz 2024. Im vom Kabinett beschlossenen Entwurf ist dies noch nicht enthalten. Ein weiterer Regierungsentwurf ist angekündigt. (Siehe: Steuerfortentwicklungsgesetz - STeFeG) Unser Ziel ist, dass ein geändertes Gemeinnützigkeitsrecht die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichert, insbesondere durch zusätzliche Zwecke und Klarstellungen zu politischen Mitteln. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien und Wahlgemeinschaften zu unterscheiden, aber nicht etwa gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Idealerweise werden die Hürden für beide Seiten geringer. ..., ...Verwaltung steigt, aber dafür auf Seiten der zivilgesellschaftlichen..., ...bis keine Einnahmen. Doch für diese Vereine gelten die..., ...gleichen Anforderungen wie für Vereine mit hauptamtlichem..., ...etwas falsch zu machen und dafür ultimative Konsequenzen..., ...darin, den passenden Zweck für das Anliegen einer neu ..., ...Allgemeinheit reicht aus, Zuordnung für alle leichter. 2. Steuererklärungen..., ...Regel alle drei Jahre ist anfürsich leicht, aber angstbesetzt, vor allem für Laien. Hier könnte es Erleichterungen für kleine Vereine geben. Die..., ...• Verschiedene Formulare für große und kleine Vereine..., ...45.000 Euro) • Schema für die Jahresberichte als ..., ...der Form der Übersicht ist für viele Vereine sehr hilfreich..., ...rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Tätigkeit..., ...Zuwendungsempfängerregisters) könnte für kleine Vereine eine Entlastung..., ...in Steuerfragen. Die Allianz Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts II
Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 01.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Idealerweise werden die Hürden für beide Seiten geringer. ..., ...Verwaltung steigt, aber dafür auf Seiten der zivilgesellschaftlichen..., ...bis keine Einnahmen. Doch für diese Vereine gelten die..., ...gleichen Anforderungen wie für Vereine mit hauptamtlichem..., ...etwas falsch zu machen und dafür ultimative Konsequenzen..., ...darin, den passenden Zweck für das Anliegen einer neu ..., ...Allgemeinheit reicht aus, Zuordnung für alle leichter. 2. Steuererklärungen..., ...Regel alle drei Jahre ist anfürsich leicht, aber angstbesetzt, vor allem für Laien. Hier könnte es Erleichterungen für kleine Vereine geben. Die..., ...• Verschiedene Formulare für große und kleine Vereine..., ...45.000 Euro) • Schema für die Jahresberichte als ..., ...der Form der Übersicht ist für viele Vereine sehr hilfreich..., ...rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Tätigkeit..., ...Zuwendungsempfängerregisters), könnten für kleine Vereine eine Entlastung..., ...in Steuerfragen. Die Allianz Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie-Entlastung für Ehrenamt, Vereine, Zivilgesellschaft
Zivilgesellschaftliches Engagement soll einfach sein. Die Freiheit der Zivilgesellschaft darf nicht durch überbordende Regeln beschränkt werden. Ein Verdacht, dass der Staat durch Regeln den Raum der Zivilgesellschaft beschränkt (shrinking spaces), darf nicht entstehen. Die verschiedenen Rechtsgebiete bzw. Ressorts müssen zusammen gedacht werden. Engagement muss einfach sein. Eine Unterscheidung nach Organisationsgrößen bzw. Grad der Professionalisierung ist sinnvoll.
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12982
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten - Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen
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BT-Drs. 20/12982
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.12.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Damen und Herren, die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" e.V...., ... Ziel, Rechtssicherheit für selbstlose Beteiligung an der politischen Willensbildung zu schaffen..., ...ihrer Arbeit auch in die politische und staatliche Willensbildung..., ... selbstlosen Engagements für die Gesellschaft. Wir ..., ...Anhörung am 18. Dezember 2024. Für die Einladung danken wir..., ...deren Mitarbeitenden gerne für Auskünfte und Gespräche..., ... bürokratische Belastung für Vereine. Bürokratie ist..., ...nach festen Kriterien, die für alle gleich sind. Gesetz..., ...Beauftrage des Bundestages für zivilgesellschaftliches..., ...zahlen, ohne dass das Geld dafür vorhanden ist. • ..., .... Im Gegenteil könnte es für kleine Vereine hilfreich..., ..., die über der Grenze für zeitnahe Mittelverwendung..., ...Differenzierungen würden für die mittelgroßen Vereine gelten. Für alle anderen (großen) Vereine..., ...darin, den passenden Zweck für das Anliegen einer neu ..., ...der Unsicherheit bei politischen Mitteln für gemeinnützige..., ... Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz ..., ...ist Bürokratie-Entlastung für zivilgesellschaftliches...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Abgabenordnung, AEAO
Erweiterung und Ergänzung der Zweckliste; Klarstellung zu politischen Mittel zum eigenen Satzungszweck; Klarstellung zum Engagement über den Satzungszweck hinaus; Abschaffung Beweislastumkehr https://www.campact.de/wp-content/uploads/2023/06/Policy-Papier-Gemeinnuetzigkeitsrecht-Allianz-Campact-GFF.pdf
- Bereitgestellt von: Campact e.V. am 07.06.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vier Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht..., ...der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vorgelegte Entwurf für ein Demokratiestärkungsgesetz..., ... Policy-Papier von der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, Campact..., ...gelegentlich auch zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt..., ... – und dafür ihren Gemeinnützigkeitsstatus..., ...dringend ändern. 2. Rechtssicherheit für politische Betätigung..., ...Organisationen, die sich für ihre Satzungszwecke politisch..., ...die Mitwirkung an der politischen Willensbildung und ..., ...übernommen und ist somit für alle Finanzämter bindend..., ...Stellungnahmen zu tagespolitischen Themen, politische..., ...Zivilgesellschaft auf die politische Meinungs- und Willensbildung..., ... für gemeinnützige Körperschaften: Sie dürfen politische Parteien weder mittel..., ...Anwendungserlass darf politische Bildung nicht darauf..., ...gerichtet sein, „die politische Willensbildung und die..., ...dieses Gesetzes”, “kommunalpolitischer Bereich”) darf ..., ...verleihen“. Sie würde Rechtssicherheit für jene Organisationen..., ..., für gleichberechtigte soziale...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der deutschen Drogenpolitik
Umfassende Reform der deutschen Drogenpolitik und Erneuerung der deutschen Positionierung in der internationalen Staatengemeinschaft, u.a. gemäß den Handlungsempfehlungen des UN-Hochkomissars für Menschenrechte (2023)
- Bereitgestellt von: My Brain My Choice Initiative am 25.07.2025
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Adressatenkreis:
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26.06.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ohne Stigma Aktionsplan für die Entkriminalisierung..., ...menschenrechtsbasierte Handlungsempfehlungen für den politischen und gesellschaftlichen..., ...Kriminalisierung mit „staatlicher Fürsorgepflicht“: Wofür wird die ..., ...konkret gebraucht, wenn es für soziale Probleme sozialpolitische Antworten, für gesundheitliche Probleme gesundheitspolitische Antworten und für ökonomische Probleme wirtschaftspolitische..., ..., für die soziale Stellung in..., ...Lebenswelt-orientierte Räume für Konsumierende wie für Nicht-Konsumierende..., ...braucht es ebenso Angebote für geschützte Räume für Drogenkonsum..., ..., für die der Konsum mit erhöhten..., ...angemessenen Grenzwerten für den Straßenverkehr Für..., ... dient oft als Erklärung für sozial- und wirtschaftspolitische..., ... Einsatz für die Gesundheitsrechte von..., ...aladin-el-mafaalani-sebastian-kurtenbach-kinder-minderheit-ohne-schutz-9783462007527 — Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung: zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de..., ... und Fürsorge in Communities und Nachbarschaften..., ... Auswirkungen für Personen haben, die sich..., ...Interdisziplinäres Fachnetzwerk für drogenpolitische Reformen..., ...drogenpolitischen Theorien zugeschrieben...
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Zu Regelungsvorhaben: