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12 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StoffBilV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (12)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt den Entwurf zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Die Verordnung erwies sich für Biogasanlagen als untauglich, erzeugte erheblichen Bürokratieaufwand und lieferte weder mehr Transparenz noch Nachvollziehbarkeit von Nährstoffflüssen. Die Systemaußengrenzen sind unklar, Lagerbestände bleiben unberücksichtigt, Standardwerte weichen stark von realen Nährstoffgehalten ab. Der Verband unterstützt daher die unverzügliche Außerkraftsetzung als Beitrag zu Rechts- und Planungssicherheit. Gleichzeitig soll Transparenz künftig durch Nutzung bereits bestehender Dokumentations- und Meldepflichten gesichert werden.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) des Bundesministeriums..., ... Außerkrafttreten der StoffBilV - das Düngerecht. Bereits..., ...Außerkraftsetzung der StoffBilV. Ebenso wird die ursprüngliche Zielsetzung der StoffBilV zur Prüfung der Transparenz..., ...Außerkraftsetzung der StoffBilV ist hierfür der erste..., ...sofortigen Aufhebung der StoffBilV und begründet dies ..., ...sich seit Einführung der StoffBilV und auch während der..., ...mit der Anwendung der StoffBilV bei Biogasanlagen beschäftigt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Erfassung der Nährstoffabfuhr steht aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung. Der Gemüsebau soll daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden. Die Stoffstrombilanz/Nährstoffbilanz ist in der aktuellen Form unpraktikabel für den Sonderkulturbereich aufgrund des massiv hohen Bürokratieaufwands. Im Gemüsebau ist eine ausreichende Nährstoffversorgung bis zur Ernte notwendig. Eine Bilanz kann dies kaum abbilden und wird den besonderen Belangen des spezialisierten Gemüsebaus nicht gerecht.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 08.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11664 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8658 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/411, 20/549 Nr. 3 - Berichtt über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung
    • Adressatenkreis:
      • 25.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Linien der zukünftigen StoffBilV skizziert wur-den, konnten..., ... und Verbesserung der StoffBilV (Bundestags-Drucksache..., ...Belastungen durch die StoffBilV rechnen müssen. Die ..., ...der zu novellierenden StoffBilV stellt hierfür eine ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BÖLW setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des Düngerechts ein, die den weiteren Ausbau der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft unterstützt (Details s. Dokument).

    • Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11664 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8658 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/411, 20/549 Nr. 3 - Berichtt über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung
    • Adressatenkreis:
      • 03.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Wir haben mehrfach..., ...differenzierte Ausgestaltung der StoffBilV vor-gesehen, die die..., ...Aussage, es könne bei der StoffBilV nicht „mit zweierlei..., ...nachvollziehbar. Ziel der neuen StoffBilV ist laut Referat 711..., ... verursachergerechten StoffBilV auch gegenüber dem BMEL...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) sollte einen nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft fördern und Transparenz schaffen. Seit dem Wegfall zentraler Regelungen zum 31. Dezember 2022 kann sie diese Ziele jedoch nicht mehr erfüllen. Die verbleibenden Pflichten verursachen erheblichen bürokratischen Aufwand, ohne wirksame Steuerung zu gewährleisten. Daher wird die vollständige Aufhebung der Verordnung angestrebt, um rechtliche Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen. Das Vorhaben setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung.

    • Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Referentenentwurf der Aufhebungsverordnung vom 3. Juni 2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... möglich. Das in der StoffBilV enthaltene Verfahren..., ...ist die Abschaffung der StoffBilV daher nicht nachvollziehbar..., ...sollte die Aufhebung der StoffBilV nicht ohne direkten ..., ...zur Evaluierung der StoffBilV an den Deutschen Bundestag...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um einerseits das Kreislaufprinzip zu stärken und andererseits den bürokratischen Aufwand mit dem Ziel, dem Verursacherprinzip gerecht zu werden, muss der Geltungsbereich der Stoffstrombilanz Verordnung angepasst und hinsichtlich unterschiedlicher Betriebstypen differenziert werden. Es macht einen Unterschied, ob ein Betrieb einen möglichst geschlossenen Nähr-stoff-Kreislauf anstrebt, oder sehr input-intensiv (im Sinne von externen/ betriebsfremden Nähr-stoffen) wirtschaftet. Diesem Umstand muss von Vornherein Rechnung getragen werden, z.B. durch ein vereinfachtes Prüfverfahren, um den Aufwand einer Stoffstrombilanzierung gering zu halten.

    • Bereitgestellt von: Bioland e.V. am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und Verbesserung der StoffBilV (Bundestags-Drucksache..., ...Belastungen durch die StoffBilV rechnen müssen, insbesondere..., ...Umsetzung der künfti-gen StoffBilV unterstützt werden sollen..., ... die Ausarbeitung der StoffBilV • eine Honorierung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Linien der zukünftigen StoffBilV skizziert wur-den, konnten..., ... und Verbesserung der StoffBilV (Bundestags-Drucksache..., ...Belastungen durch die StoffBilV rechnen müssen. Die ..., ...der zu novellierenden StoffBilV stellt hierfür eine ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) Sehr geehrte Damen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Freitag, dem 13. Juni, einen Referentenentwurf zur Aufhebung der seit dem Jahr 2018 bestehenden Stoffstrombilanzverordnung vorgelegt und den betroffenen Verbänden mit Frist bis Montag, den 16. Juni, zur Stellungnahme übermittelt. Mit diesem Schritt soll eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), die den betrieblichen Umgang mit Nährstoffen sowie die Erstellung von Stoffstrombilanzen regelt, zielt darauf ab, in der landwirtschaftlichen Produktion einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Einsatz von Nährstoffen zu fördern. Darüber hinaus soll sie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Nährstoffströme innerhalb der Betriebe verbessern.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 17.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Erfassung der Nährstoffabfuhr steht aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung. Der Gemüsebau soll daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden. Die Stoffstrombilanz/Nährstoffbilanz ist in der aktuellen Form unpraktikabel für den Sonderkulturbereich aufgrund des massiv hohen Bürokratieaufwands. Im Gemüsebau ist eine ausreichende Nährstoffversorgung bis zur Ernte notwendig. Eine Bilanz kann dies kaum abbilden und wird den besonderen Belangen des spezialisierten Gemüsebaus nicht gerecht.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 08.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11664 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8658 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/411, 20/549 Nr. 3 - Berichtt über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf Bundesebene: Stoffstrombilanz: modernes Düngegesetz ohne Stoffstrombilanz gefordert; System der GAP: Vielschichtigkeit der ersten Säule mit Grundanforderungen, Konditionalität und Elementen der Direktzahlungen sowie der aufbauenden 2. Säule muss verschlankt werden, Nachweisführung vereinfachen, staatliche Kontrollen reduzieren, Digitalisierung nutzen, Abschaffung der 5-Jahresfrist wenn Ackerland zu Grünland wird, sowie Abschaffung der Umwandlungs(-bruch-)pflicht zum Erhalt des Ackerlandstatus

    • Bereitgestellt von: Thüringer Bauernverband e.V. am 14.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 15.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
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