Regelungsvorhaben

Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV/Streichung erst erfolgen sollte, wenn ein geeignetes Ersatzinstrument gefunden ist

Angegeben von:
Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. (R003565) am 22.09.2025

Beschreibung:
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), die den betrieblichen Umgang mit Nährstoffen sowie die Erstellung von Stoffstrombilanzen regelt, zielt darauf ab, in der landwirtschaftlichen Produktion einen nachhaltigen und ressourcenschonen-den Einsatz von Nährstoffen zu fördern. Darüber hinaus soll sie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Nährstoffströme innerhalb der Betriebe verbessern. Der DBVW weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Streichung erst erfolgen sollte, wenn ein geeignetes Ersatzinstrument gefunden ist.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.06.2025 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

  • Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
  • Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
  • Wasserwirtschaft, sowohl Siedlungswasserwirtschaft als auch Gewässermanagement, Beregnung u.ä.

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509010022 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.06.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

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