Stellungnahmen/Gutachten
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35 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ZVG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (35)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen
Es müssen die Energieschwellen aus dem EU-Recht 1:1 übernommen werden (EED). Zudem muss eine erleichtertes Energieaudit für KMU eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...er-folgreich etabliert. Der ZVG fordert, auf Verpflichtungen..., ...diesem Grunde fordert der ZVG, ergänzend zur Anhebung..., ...2. Generell fordert der ZVG, den Unterglasanbau von..., ...nicht tragbar ist. Der ZVG weist darauf hin, dass ..., ...Deutschland gehörten. Der ZVG fordert, dass über die ..., ...Inkrafttreten durchzuführen. Der ZVG fordert, die Übergangsfrist..., ...Diese Verschärfung lehnt der ZVG ab und fordert, die den..., ...Ausnahmerege-lung begrüßt der ZVG. Laut Begründung sollen..., ... nachgeholt werden. ZVG, 08.04.2024 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftsprogramm Pflanzenschutz
Änderung der Diskussionsvorlage für das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz. Verzicht auf eine reine Mengenreduktion von Pflanzenschutzmitteln. Umsetzung der Vorschläge zum Pflanzenschutz aus dem Maßnahmenprogramm Zukunft Gartenbau.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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02.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) erkennt an, dass das BMEL..., ...Pflanzenschutzes vorsehen. Der ZVG weist auf das Ziel der ..., ...Zukunft Gartenbau, 2024). Der ZVG erwartet, dass diese Vorschläge..., ...Grundsätzlich unterstützt der ZVG die Bemühungen, die Palette..., ... adressiert werden. Der ZVG unterstützt das Ziel, dass..., ...nachhaltig verbessert wird. Der ZVG hat dazu Vorschläge eingebracht..., ...der Regelungen denkt. Der ZVG sieht dies als nicht zielführend..., ...nachhaltigen Pflanzenschutz. Der ZVG weist für die Weiterentwicklung..., ...Mengenreduktion lehnt der ZVG ab. Der NAP muss als Instrument..., ...gefördert werden müssen. Der ZVG lehnt es allerdings entschieden..., ...einzelnen PSM zu verbinden. Der ZVG setzt hier auf passgenaue..., ...Pflanzenschutzverfahren“ Der ZVG begrüßt diesen Ansatz, ..., ...schnellstens zu verbessern. Der ZVG hat Vor-schläge zu Verbesserung..., ...Zentralverband Gartenbau (ZVG) mahnt dringend Maßnahmen..., ...Hobbygärten unterstützen Der ZVG mit seinem Bundesverband..., ...und Digitalisierung“ Der ZVG unterstützt die genannten Vorschläge. Der ZVG weist aber darauf hin, ..., ...Steuerungsinstrumente ausloten Der ZVG lehnt ökonomische Lenkungsinstrumente..., ...Resistenzstrategien“. ZVG, 02.05.2024 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen
Es müssen die Energieschwellen aus dem EU-Recht 1:1 übernommen werden (EED). Zudem muss eine erleichtertes Energieaudit für KMU eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 08.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...er-folgreich etabliert. Der ZVG fordert, auf Verpflichtungen..., ...diesem Grunde fordert der ZVG, ergänzend zur Anhebung..., ...2. Generell fordert der ZVG, den Unterglasanbau von..., ...Bürgerdialog) versichert hat. Der ZVG verweist auf das Protokoll..., ...Ein-kommensminderung (Gewinn) um 10%. Der ZVG weist darauf hin, dass ..., ...Deutschland gehörten. Der ZVG fordert, dass über die ..., ...Inkrafttreten durchzuführen. Der ZVG fordert, die Übergangsfrist..., ... Verschär-fung lehnt der ZVG ab und fordert, den bestehenden..., ...Ausnahmeregelung begrüßt der ZVG. Allerdings ist es nicht..., ...festgelegt werden sollen. Der ZVG fordert eine klare Festlegung..., ...kostentreibende Bürokratie. ZVG, 01.07.2024 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen bei der CO2-Maut (Handwerkerregelung)
EU-rechtskonforme und diskriminierungsfreie Umsetzung der Handwerkerregelung; Forderung nach Klarstellung zum Adressatenkreis der Mautausnahme (Handwerkerregelung) ab dem 1.07.2024, weite Auslegung entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie 1999/62/EG zur Vermeidung von Kostenbelastungen und einer Verzerrung der Wettbewerbssituation in Deutschland und im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten
- Bereitgestellt von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/8092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Mautausnahmen: BWVL und ZVG verlangen Klarheit (ZVG/BWVL) Bonn, 21.02.2024 ..., ...Zentralverband Gartenbau (ZVG) drängen auf unverzügliche..., ...stellvertretende Generalsekretärin des ZVG, Romana Hoffmann. Das..., ...Hoffmann weiter. BWVL und ZVG weisen weiter darauf hin..., ...nach Ansicht von BWVL und ZVG in den meisten Fällen kleine..., ...zu bedenken. BWVL und ZVG befürchten, dass bei restriktiver...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine missbräuchliche Ersteigerung von Schrottimmobilien
Haus & Grund Deutschland begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung, zur Versteigerung angebotene Immobilien auf Antrag der Gemeinde unter eine Zwangsverwaltung zu stellen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11308
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien - (Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11308
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zwangsverwaltung zu stellen (§ 94 a ZVG neu), ausdrücklich. Durch..., ...Im Zusammenspiel mit § 94 ZVG müssen etwaig eingenommene..., ...Rechtsordnung, da nach § 94 ZVG bereits die Möglichkeit..., ...Zwangsverwaltung besteht und durch § 94 ZVG lediglich erweitert wird..., ...Einführung des neuen § 94 a ZVG eine notwendige und sinnvolle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV nimmt Stellung zum Entwurf der Änderungsverordnung zur GwGMeldV-Immobilien. Er fordert die Beibehaltung des Schwellenwerts für Barzahlungen von 10.000 €, eine praktikable Gestaltung der Meldepflichten für Notare sowie eine präzisere Fassung der Meldepflichten für Abweichungen vom Verkehrswert und Weiterveräußerungen. Zudem sollen Zahlungen über Notaranderkonten von der Meldepflicht ausgenommen werden. Die Definition abzulösender Gläubiger und die Gleichstellung der weiblichen Form im Verordnungstext sollen klargestellt werden. Änderungen betreffen § 6 Abs. 1, 2, 4 sowie § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und § 7 GwGMeldV-Immobilien.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
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Adressatenkreis:
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22.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 1 Nr. 1, 1 a oder 2 ZVG bei einer Zwangs-vollstreckung..., .... § 10 Abs. 1 Ziff. 1 ZVG umfasst den betreibenden..., ...Verbesserung. § 10 Abs. 1 Ziff. 1 a ZVG umfasst Zwangsversteigerungen..., ...ist. § 10 Abs. 1 Ziff. 2 ZVG umfasst die Vollstreckung..., ...nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 – 2 ZVG. Entweder ist Ziff. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ...aufgenommen werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ...aufgenommen werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG: Verrechnungsscheck als..., ...Anpassung von § 69 Abs. 2 ZVG vor. Die Vorschrift betrifft..., ... werden, ob § 67 Abs. 2 ZVG nach 2027 noch Relevanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung Berufswettbewerbes für junge Gärtnerinnen und Gärtner
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 24.07.2024
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Adressatenkreis:
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24.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zentralverband Gartenbau (ZVG) und die Arbeitsgemeinschaft..., ...organisatorischen Möglichkeiten. Der ZVG unterstützt mit aller Kraft..., ...Zusammenarbeit zwischen AdJ, ZVG und dem BMEL schaffen und..., ...Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) Arbeitsgemeinschaft deutscher...
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Zu Regelungsvorhaben: