Stellungnahmen/Gutachten
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92 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WpIG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (92)
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Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von Goldplating im WpIG bei Governance-Pflichten kleiner Wertpapierfirmen
Das Wertpapierinstitutsgesetz verpflichtet kleine Wertpapierfirmen zu Governance- und Risikomanagementauflagen, obwohl diese laut der EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen von solchen Pflichten befreit sind. Die Regelung verursacht unnötige Compliance-Belastungen und steht im Widerspruch zum europäischen Recht. Ziel ist die Entfernung dieser überschießenden Vorgaben für mehr Rechtskonformität und Proportionalität.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abschnitt 2 im Rahmen des WpIG Kapitel 5 Abschnitt 1 ..., ...Vergütung im Rahmen des WpIG Kapitel 5: Beaufsichtigung..., ...Abschnitt 2 im Rahmen des WpIG Kapitel 5 Abschnitt 1 Seite 2 von 3 das WpIG im Hinblick auf die Umsetzung..., ...Rückausnahme des § 38 Absatz 1 WpIG, dass auch § 41 WpIG (Umsetzung..., ... als auch § 43 Absatz 1 WpIG (Umsetzung von Artikel ..., ...Abschnitt 2 im Rahmen des WpIG Kapitel 5 Abschnitt 1 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das WpIG enthält in § 38 Abs. 1 i.V.m. §§ 41 Nr. 1–3 und 43 Abs. 1 ein unionsrechtswidriges Goldplating: Kleine Wertpapierfirmen (Class 3) werden entgegen Art. 25 Abs. 1 i.V.m. Art. 29 Abs. 3 IFD Governance- und Risikomanagementpflichten unterworfen, von denen sie europarechtlich befreit sind. Die IFD-Rückausnahme erfasst nur Risiken für Kunden, eigene Risiken und Liquidität, nicht jedoch interne Unternehmensführung (Art. 26 IFD) oder Geschäftsleiterpflichten (Art. 28 IFD). Dies führt zu unverhältnismäßigen Compliance-Lasten und beeinträchtigt die Systematik der WpI-MaRisk. Ziel: Streichung der überschießenden Verpflichtungen in § 38 Abs. 1 WpIG für Europarechtskonformität und Proportionalität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vergütung im Rahmen des WpIG Kapitel 5: Beaufsichtigung..., ...Tage getreten, dass das WpIG im Hinblick auf die Umsetzung..., ...Rückausnahme des § 38 Absatz 1 WpIG, dass auch § 41 WpIG (Umsetzung..., ... als auch § 43 Absatz 1 WpIG (Umsetzung von Artikel ..., ...Vergütung im Rahmen des WpIG Kapitel 5: Beaufsichtigung..., ...Tage getreten, dass das WpIG im Hinblick auf die Umsetzung..., ...Rückausnahme des § 38 Absatz 1 WpIG, dass auch § 41 WpIG (Umsetzung..., ... als auch § 43 Absatz 1 WpIG (Umsetzung von Artikel ..., ...Vergütung im Rahmen des WpIG Kapitel 5: Beaufsichtigung..., ...Tage getreten, dass das WpIG im Hinblick auf die Umsetzung..., ...Rückausnahme des § 38 Absatz 1 WpIG, dass auch § 41 WpIG (Umsetzung..., ... als auch § 43 Absatz 1 WpIG (Umsetzung von Artikel ..., ...Vergütung im Rahmen des WpIG Kapitel 5: Beaufsichtigung..., ...Tage getreten, dass das WpIG im Hinblick auf die Umsetzung..., ...Rückausnahme des § 38 Absatz 1 WpIG, dass auch § 41 WpIG (Umsetzung..., ... als auch § 43 Absatz 1 WpIG (Umsetzung von Artikel ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung des Goldplatings bei der Umsetzung der IFD im Wertpapierinstitutsgesetz
Beseitigung des unionsrechtswidrigen Goldplatings bei der Umsetzung der IFD Kapitel 2, Abschnitt 2, Interne Unternehmensführung, Transparenz, Behandlung von Risiken und Vergütung im Rahmen des WpIG Kapitel 5: Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht, Abschnitt 1: Grundlagen der Solvenzaufsicht.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vergütung im Rahmen des WpIG Kapitel 5: Beaufsichtigung..., ...Tage getreten, dass das WpIG im Hinblick auf die Umsetzung..., ...Rückausnahme des § 38 Absatz 1 WpIG, dass auch § 41 WpIG (Umsetzung..., ... als auch § 43 Absatz 1 WpIG (Umsetzung von Artikel ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Wir begrüßen die 1:1 Umsetzung des DORA-Rahmenwerks, um das Vertrauen in digitale Finanzinfrastrukturen zu stärken und gleichzeitig die operationelle digitale Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Nachbesserungsbedarf sehen wir bei der elektronischen Kommunikation mit BaFin und Bundesbank und bürokratiearmer Anzeigepflichten. Zudem bemängeln wir die fehlenden Grundlagen für die Datenübermittlung. Schließlich fehlt eine Klarstellung, dass bisherige BaFin-Anforderungen künftig für alle Finanzunternehmen im DORA-Anwendungsbereich entfallen, soweit diese von der DORA-Verordnung abgedeckt sind.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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14.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einer Erlaubnis nach § 15 WpIG unmittelbar betroffen. ..., ... Anzeigepflichten: § 64 WpIG Wir regen wir an, die..., ...DORA-Verordnung in § 64 WpIG oder über die Ermächtigung in § 68 Abs. 2 WpIG in der WpI-AnzV zu veran..., ... in § 64 Abs. 1 Nr. 13 WpIG und Art. 28(3) UAbs. 3 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zügige und innovationsfreundliche Umsetzung von MiCAR, TFR und DORA
In Bezug auf das FinmadiG haben wir uns als Bitkom für folgende Punkte eingesetzt: 1. die Notwendigkeit der Anpassung von § 49 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG), um die Übereinstimmung mit der MiCA sicherzustellen, 2. eine klare Abgrenzung von „kryptographischen Finanzinstrumenten“ des KWG und die Beschränkung des Verweises auf Kryptowerte im Sinne der MiCA auf den Anwendungsbereich der MiCA, 3. sollte die Sonderregelung für das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft und des Kombinationsverbots für die kombinierte Erbringung von MiFID II-Dienstleistungen und Kryptowerte Dienstleistungen, wie von der MiCA ermöglicht, überprüft werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...32 KWG oder § 15 Abs. 7 WpIG (Kombinationsverbot) vor..., ... Damit dürften deutsche WpIG-Institute im Gegensatz..., ...Unternehmen hauptsächlich eine WpIG-Erlaubnis benötigen, um..., ...Kombinationsverbot gemäß § 15 Abs. 7 WpIG, dasselbe Unternehmen sowohl..., ... die KWG- als auch die WpIG-Erlaubnis und möglicherweise..., ...Kombinationsverbot gemäß § 15 Abs. 7 WpIG sollten vor dem Hintergrund...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2 KWG/§ 15 Abs. 5 Nr. 4 WpIG auf den Eigenhandel zu ..., ...1a KWG/§ 15 Abs. 5 Nr. 4 WpIG für das Eigengeschäft angeglichen..., ...folgt geändert: o §15 (5a) WpIG: (5a) Einer Erlaubnis der..., ...dass nach § 15 Absatz 5a WpIG oder § 32 Absatz 1g keiner...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Allgemeinen
Generelle Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung: 1. Frühzeitige und stärkere Beobachtung des EU-Rechts durch Bundesregierung, Legislative und BaFin. Frühzeitige EU-Einflussnahme ist entscheidend. 2. Kritik an „Gold Plating“ (überzogene nationale Umsetzung). Einheitliches „Level Playing Field“ muss gewährleistet sein. 3. Ablehnung verfrühter nationaler Regelungen (Bsp.: ZuFinG II, Listing Act), da diese zu Rechtsunsicherheit führen. 4. Kritik an der BaFin: „Sinngemäße“ Anwendung der MaRisk für Kreditinstitute auf Wertpapierinstitute ohne Rechtsgrundlage. 5. Kritik an Redundanzen im Regelwerk (z.B. Vergütung, IT-Sicherheit), die unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 29.12.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) beaufsichtigt werden. ..., ...hingegen käme die mit dem WpIG bzw. dem zugrundeliegenden..., ...Aufsichtssubjekte des „ihnen eigenen“ WpIG einen Platz im Fachbeirat..., ...zugrunde liegender MiFID), im WpIG (nebst zugrunde liegender...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...grundsätzlich im KWG-E und im WpIG-E übernommen werden. ..., ... durch das WpHG und dem WpIG in nationales Recht umgesetzt. Das WpHG und das WpIG definieren die Finanzinstrumente..., ...4 WpHG und § 2 Abs. 5 WpIG aber über die Finanzinstrumente..., ...Einführung von § 2 Abs. 4 Nr. 3 WpIG abgeändert werden (Art...., ...bestehende Gesetze, wie das WpIG, das KWG und das ZAG als..., ...Gesetzen wie dem WpHG, den WpIG, dem ZAG oder dem KWG sinnvoll...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
Unser Verband verfolgt das Ziel, sein Expertenwissen hinsichtlich der Umsetzung der CRD VI insgesamt einzubringen, insbesondere - aber nicht nur - im Hinblick auf die Harmonisierung der Regulierung der Drittstaaten-Zweigstellen und der grenzüberschreitenden Bankgeschäfte aus Nicht-EU-Ländern in die EU. Dabei geht es um praktikable Regulierung sowie Vermeidung von Bürokratie.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 07.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.01.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Begründung: Gemäß § 4 Satz 1 WpIG sind die in § 73 Abs. 5 Nr. 2 WpIG aufgeführten Normen des..., ...Wertpapierinstitute keine Entsprechung im WpIG. Diese Rechtslage sollte..., ...Wertpapierinstitute gemäß § 2 Abs. 18 WpIG an. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...grundsätzlich im KWG-E und im WpIG-E übernommen werden. Daher..., ... durch das WpHG und dem WpIG in nationales Recht umgesetzt. Das WpHG und das WpIG definieren die Finanzinstrumente..., ... 4 WpHG und § 2 Abs. 5 WpIG aber über die Finanzinstrumente..., ...Einführung von § 2 Abs. 4 Nr. 3 WpIG abgeändert werden (Art...., ...bestehende Gesetze, wie das WpIG, das KWG und das ZAG als..., ...Gesetzen wie dem WpHG, den WpIG, dem ZAG oder dem KWG sinnvoll...
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Zu Regelungsvorhaben: