Stellungnahmen/Gutachten
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41 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"RDG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (41)
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften gehören ins RDG
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften sollten nicht in das StBerG, sondern konsolidiert im RDG aufgenommen werden. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit sollte gestrichen werden. Angeregt wird ferner eine zwingende Konzentration der Aufsicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des § 55a StBerG inkonsistent mit Reformüberlegungen beim Anwaltsberuf ist, wonach eine Erweiterung des zulässigen Gesellschafterkreises ausländischer Anwaltsgesellschaften angedacht ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übernahme von Vorschriften des RDG in das StBerG. Die vorgeschlagenen..., ... anzusiedeln, sondern im RDG zu konsolidieren. Ferner..., ...Rechtsdienstleistungsrecht gehört in das RDG Der DAV spricht sich dafür..., ...Rechtsdienstleistungen“ (RDG) vom 13.12.2007 (BGBl. ..., ...Gesetzentwurf inhaltsgleich aus dem RDG im StBerG gespiegelt werden..., ...rechtsdienstleistungsrechtlicher Grundprinzipien des RDG auf die Hilfe in Steuersachen..., ...historischen Gesetzgebers des RDG, ein übersichtliches, zeitgemäßes..., ...Norminhalte und Systematik des RDG im StBerG gespiegelt werden..., ...im Übrigen die durch das RDG geschaffenen Regelungen..., ...“ zu Friktionen zwischen RDG und StBerG. Das allgemeine..., ...unterschiedliche Regelungen in RDG und StBerG lässt sich aus..., ...gewinnen, da diese jenen des RDG entsprechen. Mit Blick ..., ...Geschäftsmäßigkeit wie im RDG auch im StBerG künftig ..., ... das StBerG – anders als RDG – mit § 6 StBerG eine eigenständige..., ...sondern – entsprechend § 6 RDG – als „Befugnis zu unentgeltlicher..., ...Will man entsprechend § 6 RDG mit der Neuregelung bürgerschaftliches..., ...6 II StBerG-E von § 6 II RDG in der Formulierung „Anleitung umfasst“ ab (§ 6 II RDG: „Anleitung erfordert“)..., ...Struktur der Aufsicht (§ 7 RDG-E) Der Gesetzgeber hat...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsordnung für Inkassounternehmen
Es soll evaluiert werden obd, das sogenannte "Umgehungsverbot", das für die Rechtsanwaltschaft nach § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gilt und bei Inkassodienstleistern, in das RDG zu übernehmen ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.11.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...CoC) gefunden hat, in das RDG zu übernehmen. Denn anderenfalls..., ...kam der § 11a (heute § 13a RDG) hinzu, der Darlegungs-..., ...kam der § 11a (heute § 13a RDG) hinzu, der Darlegungs-..., ... (Einführung des § 11a RDG, heute in erweiterter Form § 13a RDG) - den zuständigen Aufsichtsbehörden..., ... Anforderungen des § 13a RDG (Aufhebung des § 11a RDG..., ...Erweiterungen durch § 13a RDG und kann als die derzeit..., ...entscheiden, ob gegen § 13a RDG verstoßen worden ist. Die..., ...Geschäftsverkehr; § 13e RDG, § 4 Absatz 4 EGRDG a. ..., ... (§ 13a Absatz 1 Nr. 1 RDG). Insofern unterscheidet..., ...des § 13a Abs. 1 Nr. 1 RDG von der Vorgängerregelung..., ...nach § 13a Absatz 1 Nr. 2 RDG erforderliche Angabe des..., ...gemäß § 13a Absatz 1 Nr. 5 RDG Angaben zu machen. 8..., ...wird“, § 13a Absatz 1 Nr. 4 RDG. - Die Zinsberechnung ..., ...überschreiten (§ 13e Abs. 1 RDG, § 4 Absatz 5 Satz 1 EG-RDG..., ...kann“, § 13a Absatz 1 Nr. 6 RDG. Der Rechtsdienstleister..., ...13a Absatz 2 Nr. 1 und 2 RDG) ergänzend mitzuteilen ..., ...nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 RDG zu erteilen. Bedeutung ..., ... 14) § 13a Abs. 1 Nr. 8 RDG fordert Information über..., ...werden (vgl. § 13e Abs. 1 RDG). Ergänzend ist § 13 Abs...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird aufgezeigt, welche Nachteile ein Kopplungsverbot von Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen für den Schuldner hätte, weswegen ein solches Verbot nicht eingeführt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 06.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe -
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationspflichten in § 13a Absatz 4 RDG dürften diese Situation..., ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat der Inkassodienstleister..., ...gemäß § 13a Abs. 4 Satz 2 RDG 1. deutlich machen, welche..., ...Informationspflicht nach § 13 Abs. 4 RDG hinausgehendes Kopplungsverbot..., ...Informationspflichten nach § 13a Abs. 4 RDG ist der Schuldner ausreichend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inkassoreform statt Lückenschluss
Der vzbv plädiert für eine grundlegende Reform beim Thema Inkasso und eine gesetzgeberische An-passung im Bereich Konzerninkasso. Den mit dem Gesetzentwurf verfolgte "Lückenschluss" erach-tet der vzbv als nicht ausreichend. Der vzbv setzt sich zudem für ein Umgehungsverbot durch Inkas-sounternehmen in Bezug auf die Vertretung durch Verbraucherzentralen sowie für eine wirksame Mitteilungspflicht für Legal Tech Dienstleister gegenüber Verbraucher:innen ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 02.03.2026
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Adressatenkreis:
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31.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG-E) ......................., ... 1.1 Konzerninkasso, § 2 RDG-E........................., ...Sachkundeanforderungen, § 11 RDG-E........................., ...Nichtweiterverfolgung, § 13b RDG-E ........................, ...1.4 Umgehungsverbot, § 13h RDG-E ........................, ...Verhinderung des Betriebs, § 19 RDG-E ........................, ...Bußgeldvorschriften, § 20 RDG-E ........................, ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG-E) 1.1 Konzerninkasso, § 2 RDG-E Der Bundesgerichtshof..., ...Vorschlag zur Anpassung von § 2 RDG-E sichergestellt wird, ..., ...Nichtweiterverfolgung, § 13b RDG-E Die Einführung einer..., ...Regelung in § 13b Abs. 3 RDG-E bleibt jedoch in ihrer..., ...1.4 Umgehungsverbot, § 13h RDG-E Die Einführung eines..., .... Die Regelung des § 13h RDG-E sollte dahingehend geändert..., ...des Schuldners kann § 13h RDG-E jedoch eine Ausnahme ..., ...bisherige Regelung (§ 15b RDG) war zu eng gefasst. Für..., ... gegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 RDG ist sachgerecht und zu ..., ...warum Verstöße gegen § 13b RDG (Informationspflichten)..., ... die Pflichten aus § 13a RDG, sondern auch aus § 13b RDG verhängen kann. 2. Beratungshilfegesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Inkassodienstleister verbessern
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...obwohl dieser nach § 2 Abs. 2 RDG zur rechtlichen Prüfung..., ...verpflichtet ist und nach § 11 RDG umfassende Kenntnisse des..., ...Inkassodienstleistungen teilweise dem RDG unterfallen. Damit werden..., ...verbraucherschützenden Vorgaben des RDG nicht. Das betraf etwa ..., ...Sachkundeanforderungen (§ 11 RDG-E) Um Inkassodienstleistungen..., ...§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG erbringen darf, […] unter..., ... • fördern die Ziele des RDG. Dass die Aufzählung ..., ...des neuen § 11 Abs. 1 S. 2 RDG ausweislich der Gesetzesbegründung..., ...liberalisierenden Zielsetzung des RDG und erlaubt die Entwicklung..., ...der Rechtsgebiete des § 11 RDG erforderlich machen. Es..., ...des § 13 Abs. 2 und Abs. 5 RDG nachweisen können. ..., ...Verbraucheraufträgen (§ 13b Abs. 3 RDG-E) Inkassodienstleister..., .... Umgehungsverbot (§ 13h RDG-E) Die gesetzliche Einführung..., ...Registrierungsbefugnis nach dem RDG endet, insbesondere im ..., ...nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG keine geschäftliche Handlung..., ...Mahnverfahren (§ 2 Abs. 2 RDG) Der BDIU bekräftigt seine..., ...abgetreten wurde (§ 2 Abs. 2 RDG). In der gegenwärtigen..., ...Abtretung gemäß § 2 Abs. 2 RDG“ eindeutig zu markieren..., ...von § 13 Abs. 2 und Abs. 5 RDG nachweisen können, in die..., ...von § 13 Abs. 2 und Abs. 5 RDG nachweisen können, in die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird aufgezeigt, welche Nachteile ein Kopplungsverbot von Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen für den Schuldner hätte, weswegen ein solches Verbot nicht eingeführt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe -
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationspflichten in § 13a Absatz 4 RDG dürften diese Situation..., ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat der Inkassodienstleister..., ...gemäß § 13a Abs. 4 Satz 2 RDG 1. deutlich machen, welche..., ...Informationspflicht nach § 13 Abs. 4 RDG hinausgehendes Kopplungsverbot..., ...Informationspflichten nach § 13a Abs. 4 RDG ist der Schuldner ausreichend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird aufgezeigt, welche Nachteile ein Kopplungsverbot von Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen für den Schuldner hätte, weswegen ein solches Verbot nicht eingeführt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe -
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationspflichten in § 13a Absatz 4 RDG dürften diese Situation..., ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat der Inkassodienstleister..., ...gemäß § 13a Abs. 4 Satz 2 RDG 1. deutlich machen, welche..., ...Informationspflicht nach § 13 Abs. 4 RDG hinausgehendes Kopplungsverbot..., ...Informationspflichten nach § 13a Abs. 4 RDG ist der Schuldner ausreichend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird aufgezeigt, welche Nachteile ein Kopplungsverbot von Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen für den Schuldner hätte, weswegen ein solches Verbot nicht eingeführt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe -
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationspflichten in § 13a Absatz 4 RDG dürften diese Situation..., ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat der Inkassodienstleister..., ...gemäß § 13a Abs. 4 Satz 2 RDG 1. deutlich machen, welche..., ...Informationspflicht nach § 13 Abs. 4 RDG hinausgehendes Kopplungsverbot..., ...Informationspflichten nach § 13a Abs. 4 RDG ist der Schuldner ausreichend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird aufgezeigt, welche Nachteile ein Kopplungsverbot von Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen für den Schuldner hätte, weswegen ein solches Verbot nicht eingeführt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 06.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe -
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationspflichten in § 13a Absatz 4 RDG dürften diese Situation..., ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat der Inkassodienstleister..., ...gemäß § 13a Abs. 4 Satz 2 RDG 1. deutlich machen, welche..., ...Informationspflicht nach § 13 Abs. 4 RDG hinausgehendes Kopplungsverbot..., ...Informationspflichten nach § 13a Abs. 4 RDG ist der Schuldner ausreichend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Rechte der nach dem RDG registrierten Personen ..., ...Spannungsverhältnisses zwischen § 4 RDG und § 134 BGB, nach Konzeption..., ... Änderung des § 2 Abs. 2 RDG („einschließlich der auf..., ... im Sinne von § 2 Abs. 2 RDG erlaubnisfähig ist. Registrierungsanträge..., ...Erweiterung des § 2 Abs. 2 RDG hat aus unserer Sicht zu..., ...Gläubiger war. § 2 Abs. 2 RDG definiert die Inkassodienstleistung..., ...Rechnung“ (§ 2 Abs, 2, 2. Alt. RDG) abgetreten wurde, weil..., ...Sachkunde folgt aus § 11 RDG. Betroffene Vorschriften..., ...Entsprechend der nach § 11 RDG vermittelten Sachkunde ..., ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wäre ein bedeutender Schritt...
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Zu Regelungsvorhaben: