Stellungnahmen/Gutachten
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21 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"PflFAssG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Geriatrie befürwortet die Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung als Heilberuf mit klar definierten Kompetenzen zur Entlastung der Pflegefachpersonen, insbesondere im ambulanten Bereich. Zentrales Anliegen ist, Pflegefachassistenz eng am Grundsatz „Reha vor Pflege“ auszurichten und die geriatrische Rehabilitation zu stärken. Zudem fordert der Verband, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im PflFAssG und PflBG vollwertig als Träger der praktischen Ausbildung zuzulassen, um Ausbildungskapazitäten zu erweitern und frühzeitig qualifiziertes Personal für die Rehabilitation zu gewinnen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 04.07.2025
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausbildungsträger § 6 Absatz 1 PflFAssG sieht vor, dass die Pflichteinsätze..., ...sind gemäß § 7 Absatz 2 PflFAssG ausschließlich Einrichtungen nach § 6 Absatz 1 PflFAssG zulässig (Krankenhäuser..., ...Sinne des § 6 Absatz 2 PflFAssG geht an dieser Stelle..., ...Rahmen des § 6 Absatz 1 PflFAssG – wieder – gesetzlich..., ...Rehabilitationseinrichtungen im PflFAssG nicht als Ausbildungsträger..., ... Nummer 1 Buchstabe h PflFAssG). Dies betont die Relevanz..., ...Pflegefachassistenzgesetzes (PflFAssG) zuzulassen. Ebenso ist..., ... Für den § 6 Absatz 1 PflFAssG wird folgende Ergänzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schulabschluss anzuneh-men (§ 10 PflFAssG). Dies wird das Niveau..., ...Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung ..., ...Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit..., ...von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Das ist – gerade bezogen..., ...herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG). Um Missverständnisse..., ...Ansprechperson bleiben (§ 4 PflFAssG). Insgesamt stellt das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schulbildung an-zunehmen (§ 10 PflFAssG). Dies wird das Niveau..., ...Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung ..., ...Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit..., ...von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Das ist – gerade bezogen..., ...herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG). Um Missverständnisse..., ...Ansprechperson bleiben (§ 4 PflFAssG). Insgesamt stellt das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Artikel 1 § 6 Abs. 4 PflFAssG 26 2.3.5. Artikel 1 § 7 Abs. 3 PflFAssG 27 2.3.6. Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 2 PflFAssG 28 2.3.7. Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 1 PflFAssG 29 2.3.8. Artikel 1 § 10 Abs. 1 PflFAssG 29 2.3.9. Artikel 1 § 10 Abs. 2 PflFAssG 30 2.3.10. Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 PflFAssG 31 2.3.11. Artikel 1 § 11 Abs. 2 PflFAssG 31 2.3.12. Artikel 1 § 11 Abs. 3 PflFAssG 32 2.3.13. Artikel 1 § 13 Abs. 1 PflFAssG 34 2.3.14. Artikel 1 § 24 PflFAssG 35 2.3.15. Artikel 1 §§ 25 ff. PflFAssG 36 2.3.16. Artikel 1 §§ 44 PflFAssG 38 2.3.17. Artikel 1..., ...2.3.18. Artikel 1 § 53 PflFAssG 39 2.2.19. Artikel 1 § 54 Abs. 1 PflFAssG 40 2.3.20. Artikel ..., ... Artikel 1 § 5 Abs. 1 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ... Artikel 1 § 6 Abs. 2 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ... Artikel 1 § 7 Abs. 3 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ...Artikel 1 § 10 Abs. 2 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ...Artikel 1 § 11 Abs. 2 PflfAssG a) Beabsichtigte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Referentenentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachassistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 04.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Artikel 1 § 6 Abs. 4 PflFAssG 26 2.3.5. Artikel 1 § 7 Abs. 3 PflFAssG 27 2.3.6. Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 2 PflFAssG 28 2.3.7. Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 1 PflFAssG 29 2.3.8. Artikel 1 § 10 Abs. 1 PflFAssG 29 2.3.9. Artikel 1 § 10 Abs. 2 PflFAssG 30 2.3.10. Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 PflFAssG 31 2.3.11. Artikel 1 § 11 Abs. 2 PflFAssG 31 2.3.12. Artikel 1 § 11 Abs. 3 PflFAssG 32 2.3.13. Artikel 1 § 13 Abs. 1 PflFAssG 34 2.3.14. Artikel 1 § 24 PflFAssG 35 2.3.15. Artikel 1 §§ 25 ff. PflFAssG 36 2.3.16. Artikel 1 §§ 44 PflFAssG 38 2.3.17. Artikel 1..., ...2.3.18. Artikel 1 § 53 PflFAssG 39 2.2.19. Artikel 1 § 54 Abs. 1 PflFAssG 40 2.3.20. Artikel ..., ... Artikel 1 § 5 Abs. 1 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ... Artikel 1 § 6 Abs. 2 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ... Artikel 1 § 7 Abs. 3 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ...Artikel 1 § 10 Abs. 2 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ...Artikel 1 § 11 Abs. 2 PflfAssG a) Beabsichtigte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der Pflegeversicherung dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 07.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1 Nr. 6, § 42 Abs. 1 PflFAssG. Zu Art. 2, Nr. 4 b)..., ... werden. Gemäß § 24 PflFAssG werden die Kosten der..., ...vorgeschlagene Regelung des § 24 PflFAssG und die entsprechenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der Pflegeversicherung dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 18.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1 Nr. 6, § 42 Abs. 1 PflFAssG. Zu Art. 2, Nr. 4 ..., ...werden. Gemäß § 24 PflFAssG werden die Kosten der..., ...vorgeschlagene Regelung des § 24 PflFAssG und die entsprechenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf sieht die Regelung einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung vor. Der Paritätische befürwortet eine bundesweit einheitliche und eigenständige Ausbildung für die Pflegefachassistenz. Er schlägt ein verpflichtendes Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten vor, so dass die Pflegefachassistenzperson den hochkomplexen Kompetenzen und Aufgabenfeldern gerecht werden kann, um perspektivisch als Bindeglied zwischen Pflegefachperson und Pflegebedürftigen zu fungieren. Damit die Ziele erreicht werden, braucht es eine ausreichende Finanzierung, flexible Umsetzung, realistische Personal- und Strukturvorgaben sowie digitale Lernformen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnungsermächtigung in § 47 Absatz 1 PflFAssG die Mindestanforderungen..., ...Fachkommission nach § 44 PflFAssG und den Aufgaben des ..., ...Berufsbildung nach § 45 PflFAssG. Zudem enthält sie Regelungen..., ...Basierend auf dem in § 4 PflFAssG definierten Ausbildungsziel..., .... Gemäß § 19 Absatz 2 PflFAssG kann das Ausbildungsverhältnis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Entwicklung eines bundeseinheitlichen, rechtlich verankerten Berufsbilds für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegeassistenz zur Sicherung von Qualität, Vergleichbarkeit und beruflicher Anschlussfähigkeit sowie die Abschaffung von Schulgeld und Ausbildungskosten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 06.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sollte § 47 Absatz 1 des PflFAssG-E entsprechend erweitert..., ...Erweiterung des § 6 Abs. 1 PflFAssG Die praktische Ausbildung..., ...§ 64 ff. BBiG auch im PflFAssG Regelungen für die Ausbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-Pflegefachassistenzausbildung
bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist sinnvoll, es wäre wünschenswert, wenn dieses nun abgeschlossene Gesetz, welches ein bundesweit einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen hat, übertragen würde auf die Heilerzeihungspflegessistenz und die Heilerzeihungspflege. Die Ausbildungen sind auch hier landesrechtlich so unterschiedlich, dass die Tätigkeitsfleder von Bundeland zu Bundesland voneinander abweichen. Hier wäre eine bundeseinheitliche Ausrichtung wünschenswert. Was in der Pflege möglich ist, ist auch in der Heilerziehungspflege möglich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 31.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sollte § 47 Absatz 1 des PflFAssG-E entsprechend erweitert..., ...Erweiterung des § 6 Abs. 1 PflFAssG Die praktische Ausbildung..., ...§ 64 ff. BBiG auch im PflFAssG Regelungen für die Ausbildung...
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Zu Regelungsvorhaben: