Stellungnahmen/Gutachten
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20 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KKG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (20)
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Die BPtK wirbt dafür, dass Psychotherapeut*innen als eigene Berufsgruppe berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 09.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzung § 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG). Damit einhergehend..., ... (Ergänzung § 6 Absatz 3 KKG). Die konkreten Änderungsvorschläge..., ... § 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG wird wie folgt ergänzt:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen bei der Weiterentwicklung der Strukturen des Kinderschutzes und der ärztl. Qualifikation
Schaffung einer Überbrückungsfinanzierung für die Medizinische Kinderschutzhotline für das Jahr 2025; Klarstellung, dass sich die von den überörtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu entwickelnden Grundsätze und Maßstäbe ausschließlich auf das „berechtige Interesse“ beschränken; Verzicht auf die veraltete Bezeichnung „Entbindungspfleger“; Änderungen bei der erforderlichen Qualifikation der beratenden Ärztinnen und Ärzte und der Facharztbezeichnungen, insbesondere Verzicht auf die Regelung nach der die Tätigkeit als beratende Fachkraft an den Erwerb eines Zertifikates einer Fachgesellschaft gebunden ist.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...3 (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG-E) ......................., ... Artikel 3 (§ 6 Absatz 3 KKG-E) ......................., ...Information im Kinderschutz (KKG) eine zentrale und dann..., ...Regelung des § 5 Absatz 2 KKG verhält, der bereits Beispiele..., ...3 (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG-E) A) Beabsichtigte Neuregelung..., ... (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG-E). B) Stellungnahme der..., ... Artikel 3 (§ 6 Absatz 3 KKG-E) A) Beabsichtigte Neuregelung Gemäß § 6 Absatz 3 KKG-E soll die Beratung von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für systemübergreifender Strukturen für die beteiligten Akteur*innen
Die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Artikel 1 (Gemeinsam-gegenKindesmissbrauch-Gesetz UBSKMG), des Artikel 2 (Änderungen des SGB VIII) und des Artikel 3 (Änderungen im KKG) müssen aus systemischer Sicht dahingehend geprüft werden, inwieweit tatsächlich Strukturen geschaffen werden, die systemübergreifend eine gelingende Kooperation zwischen Akteur:innen des Gesundheitswesen, der öffentlichen und freien Jugendhilfe und weiterer beteiligter Institutionen zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und Wechsel- und Nebenwirkungen auf verschiedenen Ebenen angemessen berücksichtigen. Des Weiteren ist eine Berücksichtigung von Beteiligungsrechten der Betroffenen zu prüfen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 3 (Änderungen im KKG) müssen aus systemischer..., ...Artikel 3 „Änderungen des KKG“ - § 6 „Beratung im medizinischen..., ...Bundeskinderschutzgesetz in § 8a und § 4 KKG vorgesehenen bundeseinheitlichen..., ...Schwachstellen birgt der neue § 6 KKG in der Fassung des Referent...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie zur weiteren Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sollen Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gestärkt werden; eine forschungsbasierten Berichtspflicht eingeführt werden; Interessen von Menschen, die in Kindheit und Jugend von sexueller Gewalt und Ausbeutung betroffen sind oder waren, stärker verfolgt werden; Aufarbeitungsprozesse in Deutschland fortentwickelt werden; Unterstützungsleistungen zur individuellen Aufarbeitung sichergestellt werden; Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz weiter gestärkt werden. Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen soll gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Information im Kinderschutz (KKG) - Die EKD und Diakonie..., ...Frage, wie sich der neue § 6 KKG zu § 8b SGB VIII verhält..., ... entspräche eher der vom KKG ohnedies intendierten Stärkung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt das Vorhaben des BMFSFJ, die Struktur und Auftrag der UBSKM und die Rechter Betroffener von sexualisierter Gewalt weiter gesetzlich zu stärken. Besonders die Regelung zur Ausweitung der Verpflichtung der Vorhaltung von Kinderschutzkonzepten in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe wird begrüßt. Zu einzelnen Regelungen gibt es aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes jedoch Verbesserung anzumerken. So sind die Fragen zu den Aufbewahrungsfristen von Fallakten anders zu bewerten bzw. die vorgesehene Rolle der BZgA zur Beratung und Begleitung der Erstellung von Kinderschutzkonzepten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14784
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/13183 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BT-Drs. 20/14784
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Information im Kinderschutz (KKG) wirft aus Sicht des Paritätischen..., ... somit der Intention des KKG, welche nicht explizit ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt das Vorhaben des BMFSFJ, die Struktur und Auftrag der UBSKM und die Rechter Betroffener von sexualisierter Gewalt weiter gesetzlich zu stärken. Besonders die Regelung zur Ausweitung der Verpflichtung der Vorhaltung von Kinderschutzkonzepten in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe wird begrüßt. Zu einzelnen Regelungen gibt es aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes jedoch Verbesserung anzumerken. So sind die Fragen zu den Aufbewahrungsfristen von Fallakten anders zu bewerten bzw. die vorgesehene Rolle der BZgA zur Beratung und Begleitung der Erstellung von Kinderschutzkonzepten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14784
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/13183 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BT-Drs. 20/14784
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Information im Kinderschutz (KKG) wirft aus Sicht des Paritätischen..., ... somit der Intention des KKG, welche nicht explizit ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Regelung von Suizidprävention und Suizidhilfe
Gefordert werden ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz und eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Im Referentenentwurf zur Suizidprävention fehlen wesentliche Themenfelder, insbesondere eine klare Zuordnung, wie bereits vorhandene und gut funktionierende Strukturen der Suizidpräventionsangebote und deren Fortbestand finanziell gesichert werden sollen, nicht zuletzt auch um Doppelstrukturen zu vermeiden. Eine Stärkung der Suizidprävention ist Voraussetzung für eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Bei der Regelung der Suizidhilfe ist das vom BVerfG genannte Schutzkonzept entscheidend, erforderlich sind ausreichende Beratungs- und Hilfsangebote. Die Mitwirkung bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
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Adressatenkreis:
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05.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungssystematik aus § 4 KKG nicht ohne Weiteres über-zeugt..., ...Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 4 KKG. Offen bleibt letztlich..., ...Soweit die Vorschrift an § 4 KKG anknüpft, ist auch nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG ist das InEK beauftragt, den in der Anlage 1 zum SGB V genannten Leistungsgruppen die vom Krankenhaus erbrachten Behandlungsfälle zuzuordnen. Im KHVVG ist zudem vorgesehen, dass auf Grundlage der zugewiesenen Leistungsgruppen die Vorhaltevergütung des jeweiligen Krankenhauses ermittelt wird. Die Leistungsgruppenzuweisung ist daneben auch für die Vergütung der Krankenhausleistungen nach DRG-Fallpauschalen relevant. Da eine eindeutige Fallzuordnung zur Leistungsgruppe Geriatrie mit den heutigen Ordnungskriterien nicht sachgerecht möglich ist, wird vorgeschlagen, den neuen OPS-Kode 1-772 „Umfassendes geriatrisches Assessment (CGA)“ zu integrieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Prozeduren in den OPS des KKG, da er für ökonomische ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Einführung einer Meldepflicht von Verdachtsfällen durch u.a. Ärzte/innen
Angehörigen von Gesundheitsberufen u.a. soll eine Meldung von Verdachtsfällen für sexuellen Kindesmissbrauch oder Ausbeutung wie bisher möglich sein. Sie sollen jedoch nicht hierzu verpflichtet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 09.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 145/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Neufassung)
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BR-Drs. 145/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.07.2024
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... insbesondere § 4 Abs. 3 KKG). Sie sollen unverzüglich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der gesetzlichen Pflicht zur Eintragung von Abrechnungsdaten der Krankenkassen in die ePA
Die Bundesärztekammer befürchtet starke Beeinträchtigung der vertrauensvollen Patienten-Arzt-Beziehung durch die Verpflichtung der Krankenkassen zum Einstellen der Abrechnungsdaten in die ePA ihrer Versicherten. Sie regt daher, eine andere Vorgehensweise an. Aus Sicht der Bundesärztekekammer sollten die Abrechnungsdaten zunächst nur für Patienten selbst in ihrer ePA sichtbar sein und nicht per se für alle an der Behandlung Beteiligten. Patienten sollten dann explizit erst in einem zweiten Schritt diese Daten für Weitere sichtbar machen können.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.11.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...4 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 KKG). Das gilt auch, um die...
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Zu Regelungsvorhaben: