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20 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"KKG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (20)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ergänzung § 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG). Damit einhergehend..., ... (Ergänzung § 6 Absatz 3 KKG). Die konkreten Änderungsvorschläge..., ... § 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG wird wie folgt ergänzt:...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung einer Überbrückungsfinanzierung für die Medizinische Kinderschutzhotline für das Jahr 2025; Klarstellung, dass sich die von den überörtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu entwickelnden Grundsätze und Maßstäbe ausschließlich auf das „berechtige Interesse“ beschränken; Verzicht auf die veraltete Bezeichnung „Entbindungspfleger“; Änderungen bei der erforderlichen Qualifikation der beratenden Ärztinnen und Ärzte und der Facharztbezeichnungen, insbesondere Verzicht auf die Regelung nach der die Tätigkeit als beratende Fachkraft an den Erwerb eines Zertifikates einer Fachgesellschaft gebunden ist.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Adressatenkreis:
      • 22.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...3 (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG-E) ......................., ... Artikel 3 (§ 6 Absatz 3 KKG-E) ......................., ...Information im Kinderschutz (KKG) eine zentrale und dann..., ...Regelung des § 5 Absatz 2 KKG verhält, der bereits Beispiele..., ...3 (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG-E) A) Beabsichtigte Neuregelung..., ... (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 KKG-E). B) Stellungnahme der..., ... Artikel 3 (§ 6 Absatz 3 KKG-E) A) Beabsichtigte Neuregelung Gemäß § 6 Absatz 3 KKG-E soll die Beratung von...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Artikel 1 (Gemeinsam-gegenKindesmissbrauch-Gesetz UBSKMG), des Artikel 2 (Änderungen des SGB VIII) und des Artikel 3 (Änderungen im KKG) müssen aus systemischer Sicht dahingehend geprüft werden, inwieweit tatsächlich Strukturen geschaffen werden, die systemübergreifend eine gelingende Kooperation zwischen Akteur:innen des Gesundheitswesen, der öffentlichen und freien Jugendhilfe und weiterer beteiligter Institutionen zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und Wechsel- und Nebenwirkungen auf verschiedenen Ebenen angemessen berücksichtigen. Des Weiteren ist eine Berücksichtigung von Beteiligungsrechten der Betroffenen zu prüfen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) am 20.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Adressatenkreis:
      • 22.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel 3 (Änderungen im KKG) müssen aus systemischer..., ...Artikel 3 „Änderungen des KKG“ - § 6 „Beratung im medizinischen..., ...Bundeskinderschutzgesetz in § 8a und § 4 KKG vorgesehenen bundeseinheitlichen..., ...Schwachstellen birgt der neue § 6 KKG in der Fassung des Referent...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie zur weiteren Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sollen Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gestärkt werden; eine forschungsbasierten Berichtspflicht eingeführt werden; Interessen von Menschen, die in Kindheit und Jugend von sexueller Gewalt und Ausbeutung betroffen sind oder waren, stärker verfolgt werden; Aufarbeitungsprozesse in Deutschland fortentwickelt werden; Unterstützungsleistungen zur individuellen Aufarbeitung sichergestellt werden; Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz weiter gestärkt werden. Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen soll gesetzlich verankert werden.

    • Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Adressatenkreis:
      • 29.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Information im Kinderschutz (KKG) - Die EKD und Diakonie..., ...Frage, wie sich der neue § 6 KKG zu § 8b SGB VIII verhält..., ... entspräche eher der vom KKG ohnedies intendierten Stärkung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Paritätische Gesamtverband begrüßt das Vorhaben des BMFSFJ, die Struktur und Auftrag der UBSKM und die Rechter Betroffener von sexualisierter Gewalt weiter gesetzlich zu stärken. Besonders die Regelung zur Ausweitung der Verpflichtung der Vorhaltung von Kinderschutzkonzepten in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe wird begrüßt. Zu einzelnen Regelungen gibt es aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes jedoch Verbesserung anzumerken. So sind die Fragen zu den Aufbewahrungsfristen von Fallakten anders zu bewerten bzw. die vorgesehene Rolle der BZgA zur Beratung und Begleitung der Erstellung von Kinderschutzkonzepten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14784 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/13183 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Adressatenkreis:
      • 22.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Information im Kinderschutz (KKG) wirft aus Sicht des Paritätischen..., ... somit der Intention des KKG, welche nicht explizit ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Paritätische Gesamtverband begrüßt das Vorhaben des BMFSFJ, die Struktur und Auftrag der UBSKM und die Rechter Betroffener von sexualisierter Gewalt weiter gesetzlich zu stärken. Besonders die Regelung zur Ausweitung der Verpflichtung der Vorhaltung von Kinderschutzkonzepten in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe wird begrüßt. Zu einzelnen Regelungen gibt es aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes jedoch Verbesserung anzumerken. So sind die Fragen zu den Aufbewahrungsfristen von Fallakten anders zu bewerten bzw. die vorgesehene Rolle der BZgA zur Beratung und Begleitung der Erstellung von Kinderschutzkonzepten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14784 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/13183 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Adressatenkreis:
      • 22.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Information im Kinderschutz (KKG) wirft aus Sicht des Paritätischen..., ... somit der Intention des KKG, welche nicht explizit ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gefordert werden ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz und eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Im Referentenentwurf zur Suizidprävention fehlen wesentliche Themenfelder, insbesondere eine klare Zuordnung, wie bereits vorhandene und gut funktionierende Strukturen der Suizidpräventionsangebote und deren Fortbestand finanziell gesichert werden sollen, nicht zuletzt auch um Doppelstrukturen zu vermeiden. Eine Stärkung der Suizidprävention ist Voraussetzung für eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Bei der Regelung der Suizidhilfe ist das vom BVerfG genannte Schutzkonzept entscheidend, erforderlich sind ausreichende Beratungs- und Hilfsangebote. Die Mitwirkung bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
    • Adressatenkreis:
      • 05.12.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungssystematik aus § 4 KKG nicht ohne Weiteres über-zeugt..., ...Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 4 KKG. Offen bleibt letztlich..., ...Soweit die Vorschrift an § 4 KKG anknüpft, ist auch nicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG ist das InEK beauftragt, den in der Anlage 1 zum SGB V genannten Leistungsgruppen die vom Krankenhaus erbrachten Behandlungsfälle zuzuordnen. Im KHVVG ist zudem vorgesehen, dass auf Grundlage der zugewiesenen Leistungsgruppen die Vorhaltevergütung des jeweiligen Krankenhauses ermittelt wird. Die Leistungsgruppenzuweisung ist daneben auch für die Vergütung der Krankenhausleistungen nach DRG-Fallpauschalen relevant. Da eine eindeutige Fallzuordnung zur Leistungsgruppe Geriatrie mit den heutigen Ordnungskriterien nicht sachgerecht möglich ist, wird vorgeschlagen, den neuen OPS-Kode 1-772 „Umfassendes geriatrisches Assessment (CGA)“ zu integrieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Adressatenkreis:
      • 11.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Prozeduren in den OPS des KKG, da er für ökonomische ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... insbesondere § 4 Abs. 3 KKG). Sie sollen unverzüglich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...4 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 KKG). Das gilt auch, um die...
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