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16 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KHTFV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16)
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhaustransformationsfonds
Die Diakonie setzt sich dafür ein, dass auch Maßnahmen zur Stärkung der Barrierefreiheit von Krankenhäusern aus dem Transformationsfonds zu fördern sind.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung - KHTFV)
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BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zur Weiterentwicklung der Sektorenübergreifenden Versorgung
Ausgestaltung von Versorgungseinheiten um medizinische und pflegerische Versorgung regional zu sichern ohne dass dies wie bisher vorgesehen ausschließlich von Krankenhäusern umgesetzt werden kann.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BÄK analysiert in ihrem Papier die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung auf die ärztliche Weiterbildung und identifiziert Gebiete, bei denen die Wahrscheinlichkeit, alle Inhalt der Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte zu erwerben, deutlich sinken wird. In diesem Zusammenhang betont die das zunehmende Erfordernis von Weiterbildungsverbünden und schlägt Kriterien vor, die die Ärztekammer in diesem Zusammenhang definieren könnten. Darüber hinaus fordert die BÄK eine stärkere Berücksichtigung der Weiterbildung in der Krankenhausplanung, die rechtliche und organisatorische Stärkung von Weiterbildungsverbünden, die Refinanzierung der Organisation von Weiterbildungsverbünden, arbeitsrechtliche Klarstellungen für Rotationen u. die Berücksichtigung der Weiterbildung bei der Vergütung
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
23.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BÄK analysiert in ihrem Papier die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung auf die ärztliche Weiterbildung und identifiziert Gebiete, bei denen die Wahrscheinlichkeit, alle Inhalt der Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte zu erwerben, deutlich sinken wird. In diesem Zusammenhang betont die das zunehmende Erfordernis von Weiterbildungsverbünden und schlägt Kriterien vor, die die Ärztekammer in diesem Zusammenhang definieren könnten. Darüber hinaus fordert die BÄK eine stärkere Berücksichtigung der Weiterbildung in der Krankenhausplanung, die rechtliche und organisatorische Stärkung von Weiterbildungsverbünden, die Refinanzierung der Organisation von Weiterbildungsverbünden, arbeitsrechtliche Klarstellungen für Rotationen u. die Berücksichtigung der Weiterbildung bei der Vergütung
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
23.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformapassung zielgerichteter ausgestalten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ziel der Einflussnahme ist die Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Transformationsfonds, zu Regelungen für Leistungsgruppen, Ausnahmetatbeständen und Mindestvorhalteanforderungen sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Krankenhausbereich. Dabei sollen konkrete Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Versorgungsstruktur und die Finanzierung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 17.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformapassung zielgerichteter ausgestalten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ziel der Einflussnahme ist die Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Transformationsfonds, zu Regelungen für Leistungsgruppen, Ausnahmetatbeständen und Mindestvorhalteanforderungen sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Krankenhausbereich. Dabei sollen konkrete Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Versorgungsstruktur und die Finanzierung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformapassung zielgerichteter ausgestalten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ziel der Einflussnahme ist die Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Transformationsfonds, zu Regelungen für Leistungsgruppen, Ausnahmetatbeständen und Mindestvorhalteanforderungen sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Krankenhausbereich. Dabei sollen konkrete Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Versorgungsstruktur und die Finanzierung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG
Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
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Zu Regelungsvorhaben: