Stellungnahmen/Gutachten
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90 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GewStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (90)
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 3 Nr. 20 GewStG sieht eine Gewerbesteuerfreiheit für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime u.a. vor. Einrichtungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Menschen mit Behinderung erbringen, finden keine ausdrückliche Erwähnung. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 1. Januar 2020 gibt es jedoch grundsätzlich keine stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bundesrecht mehr. In der Folge kommt es vermehrt dazu, dass Finanzämter für private Anbieter der Eingliederungshilfe eine Gewerbesteuerpflicht konstatieren. Um die in den Bundesländern unterschiedlichen Auslegungen und Handhabungen von Finanzämtern zu vereinheitlichen und regulatorische regulatorische Klarheit herzustellen, ist eine Anpassung des § 3 Nr. 20 GewStG erforderlich.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Behinderung § 3 Nr. 20 GewStG sieht unter bestimmten..., ...eine Auslegung des § 3 GewStG, nach der stationäre Einrichtungen..., ...Anpassung des § 3 Nr. 20 GewStG erforderlich. Diese Einschätzung..., ...Lösungsvorschlag ein. § 3 Nr. 20 GewStG wird wie folgt gefasst...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 7 Nummer 1 (§ 7 S. 8 GewStG-E) 1. § 7 S. 8 GewStG-E..., ... Regelung des § 7 S. 8 GewStG-E soll klarstellend geregelt..., ...Darüber hinaus wird § 7 S. 9 GewStG gestrichen und insgesamt..., ...verwiesen. 3. § 7 S. 8 GewStG verweist in der aktuell..., ...vorgeschlagenen Fassung des § 7 S. 8 GewStG-E in unterschiedlichem..., ...wird angeregt § 7 S. 8 GewStG-E bzw. § 7 S. 7-9 GewStG..., ...Einführung des § 7 S. 8 GewStG-E einhergehende Klarstellung, dass § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG ebenfalls für den Motivtest in § 7 S. 9 GewStG (in der heutigen Fassung..., ... Wortlaut des § 7 S. 8 GewStG-E „[…] und nach den §§...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des deutschen Steuerrechts an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs sowie Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen an vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbesteuergesetzes (GewStG-E) Zu Nr. 1 – § 7 S. 8 GewStG-E § 7 S. 8 GewStG-E ist..., ...Wir regen an, § 7 S. 8 GewStG-E bzw. § 7 S. 7-9 GewStG..., ... Regelung des § 7 S. 8 GewStG-E soll klarstellend geregelt..., ... hinaus wird § 7 S. 9 GewStG gestrichen und insgesamt..., ...Einführung von § 7 S. 8 GewStG-E einhergehende Klarstellung, dass § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG ebenfalls für den Motivtest in § 7 S. 9 GewStG (in der heutigen Fassung..., ...GewStGE bzw. § 7 S. 7-9 GewStG (in der aktuell gültigen..., ...gefolgt wird. § 7 S. 8 GewStG verweist sowohl in der..., ... Fassung von § 7 S. 8 GewStG-E in unterschiedlichem..., ... Wortlaut des § 7 S. 8 GewStG-E „[…] und nach den §§...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI strebt eine lohnsteuerliche Regelung zu Mobilitätsbudgets an, der diesbezügliche Regelungsvorschlag im JStG ist verbesserungsbedürftig. Zudem macht der BDI Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im JStG im Bereich der Unternehmensteuern und der Umsatzsteuer. VDA und BDI hatten zudem im Vorfeld eine Regelung zur Vereinfachung des Auslagenersatzes bei E-Firmenwagen angeregt (möglich ist alternativ auch eine untergesetzliche Regelung).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...7 Nummer 1 (§ 7 Satz 8 GewStG-E) a) Abschaffung der..., ...Hinzurechnungsbe-träge § 7 Satz 8 GewStG-E ist aus steuersystematischer..., ... Petitum: § 7 Satz 8 GewStG-E bzw. § 7 Satz 7 bis 9 GewStG in der aktuell gültigen..., ...Regelung des § 7 Satz 8 GewStG-E soll klarstellend geregelt..., ... Zudem wird § 7 Satz 9 GewStG ge-strichen und insgesamt..., ...Einführung des § 7 Satz 8 GewStG-E einhergehende Klarstel-lung..., ... dass § 9 Nr. 2 Satz 2 GewStG ebenfalls für den Mo-tivtest in § 7 Satz 9 GewStG (in der heutigen Fassung..., ...Einheitlicher Wortlaut § 7 Satz 8 GewStG verweist in der aktuell..., ...Fassung des § 7 Satz 8 GewStG-E in unterschiedlichem..., ...Wortlaut des § 7 Satz 8 GewStG-E „[…] und nach den §§...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 enthält verschiedene steuerliche Maßnahmen. Für die Immobilienbranche von Bedeutung ist u. a. insbesondere die Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG, da durch diese gesetzliche Regelung der Grundstückszurechnung Rechtssicherheit für die Praxis geschaffen wird. Der ZIA unterstützt diese Regelung grundsätzlich.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Summe des Gewinns..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positiv hervorheben möchten wir insbesondere die Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG-E. Anpassungsbedarf besteht nach Auffassung des ZIA Art. 6 Nr. 8 Buchstabe e) des Gesetzentwurfs eines Jahressteuergesetzes 2024. Bei der Vielzahl an verbesserungswürdigen Regelungen verweisen wir auf unsere Stellungnahme. Jedenfalls geht es dabei um: § 34 Abs. 14 Satz 2 KStG-E § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG-E § 17 InvStG
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Summe des Gewinns..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und klarer Gesetzgebung. Diesem Ziel sollen auch die im Koalitionsvertrag adressierten Maßnahmen zur Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts dienen. Zu dem konkret vorgesehenen Vorhaben, die Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften mit Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 € abzuschaffen, ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Die geplante Abschaffung der Sphärenaufteilung führt aus unserer Sicht nur in Teilen zur gewünschten Vereinfachung und kann aufgrund der Wechselwirkungen mit den umsatzsteuerlichen Regelungen, den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und der Spendenhaftung neue Rechtsunsicherheiten erzeugen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
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Adressatenkreis:
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19.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 9 KStG und § 3 Nr. 6 GewStG) ebenfalls nicht der Körperschaft..., ... § 9 Nr. 5 Satz 14 ff. GewStG) Haftungstatbestände für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau für Vehicle-to-Grid
E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...muss. 2. Gewerbesteuer (GewStG): Erweiterung von § 3 Nr. 33 GewStG um Vehicle-to-Grid, analog...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuererleichterungen für das Ehrenamt
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 10.07.2024
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...hieraus gemäß § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer ..., ...Befreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GewStG benannt sind. Forderung: § 3 Nr. 6 GewStG ist wie folgt, um folgenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Jahressteuergesetz 2024
Das IDW hat zum Referentenentwurf (RefE) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) Stellung genommen. Ziel des RefE ist es in erster Linie notwendige Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts an das EU-Recht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) umzusetzen. Das IDW begrüßt diese Zielsetzung, weist aber darauf hin, dass insbesondere im UmwStG weiterer dringend gebotener gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 7 – § 7 Satz 8 GewStG-E – präventive Erfassung..., ...Neufassung des § 7 Satz 8 GewStG-E soll klarstellen, dass..., ...Einführung des § 7 Satz 8 GewStG-E in den Fällen gibt, ...
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Zu Regelungsvorhaben: