Stellungnahmen/Gutachten
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39 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (39)
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Elektronische Patientenakte (ePA): Stärkung der Nutzung und Anpassung an den praktischen Behandlungsalltag. Telematikinfrastruktur (TI): Gezielte Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung des technischen Betriebs. Elektronische Überweisung: Einführung neuer digitaler Versorgungselemente zur Vereinfachung von Abläufen in Arztpraxen. Datennutzung & Forschung: Erweitere Befugnisse für Krankenkassen und das Forschungsdatenzentrum Gesundheit für eine datenschutzkonforme Sekundärnutzung
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Unterstützung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, der Stärkung der elektronischen Patientenakte (ePA), der Interoperabilität sowie der Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Forderung nach praxistauglichen Umsetzungsfristen, einer angemessenen Finanzierung von IT-Investitionen und Schulungsaufwand, rechtssicheren Rahmenbedingungen für Anwender sowie klaren Notfallregelungen für den Zugriff auf Gesundheitsdaten. Zudem wird eine konsequente Entbürokratisierung und die frühzeitige Einbindung medizinischer Fachgesellschaften in Digitalisierungsprozesse angeregt
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. am 27.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Viele Regelungen sind bislang noch nicht ausreichend an den tatsächlichen Versorgungs- und Abrechnungsprozessen der Pflege ausgerichtet. Besonders kritisch sieht der bpa die fehlende Einbindung der Sozialhilfeträger in digitale Gesamtprozesse und die Telematikinfrastruktur (TI) sowie die sehr fragmentierte Betrachtung von Gesamtprozessen und die Verschiebung verschiedener Fristen, z.B. die der elektronischen Verordnung häuslicher Krankenpflege (eVO HKP). Der bpa fordert eine sektorübergreifende Interoperabilität für IT-Systeme, die auch für das SGB XI gelten muss. Mit einigen vom bpa geforderten Anpassungen rund um die digitale Identität könnte bspw. der bislang aufwendige Prozess rund um das quartalsweise Einlesen der Versichertenkarten in den Arztpraxen endlich entfallen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerb und Wahlfreiheit im digitalen Gesundheitswesen sichern (GeDIG)
Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) so angepasst wird, dass private Drittanbieter gleichberechtigten Marktzugang behalten. Angestrebt wird, § 345a so auszugestalten, dass der digitale Versorgungseinstieg über die ePA als offene, modulare Infrastruktur mit diskriminierungsfreien, standardisierten Schnittstellen konzipiert wird und die Wahlfreiheit von Versicherten und Leistungserbringern erhalten bleibt. Zudem wird die ersatzlose Streichung des § 370c gefordert, um eine Überregulierung digitaler Terminbuchungsplattformen und institutionelle Selbstbevorzugung öffentlich-rechtlicher Akteure zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs zum GeDIG hinsichtlich: verbindlicher Beteiligung wissenschaftlich‑medizinischer Fachgesellschaften an medizinisch‑fachlichen Festlegungen; Anpassung der Regelung zu Reallaboren der Krankenkassen (§ 284a) durch zusätzliche Schutz‑ und Qualitätsanforderungen; Sicherstellung ärztlicher Steuerungskompetenz bei digitaler Versorgungssteuerung und Risikoerkennung; forschungsfreundlicher Ausgestaltung der Gesundheitsdatennutzung; sowie praxistauglicher Umsetzung der Interoperabilitäts‑ und Digitalisierungspflichten einschließlich angemessener Übergangsfristen und Finanzierung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 17.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der AKEK hat seine Stellungnahme auf Art. 7, Ziff. 10: Einfügung eines neuen § 26 GDNG fokussiert. Der AKEK hat gegen den vorgeschlagenen § 26 GDNG erhebliche Bedenken und stellt die Gründe in der Stellungnahme dar.
- Bereitgestellt von: Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) am 12.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von gesetzlichen Regelungen im Rahmen der elektronischen Heilmittelverordnung
Die digitalen Möglichkeiten müssen genutzt werden, um elektronische Heilmittelverordnungen zukünftig automatisch und vor Übermittlung an den Leistungserbringer zu prüfen. Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass nur korrekt ausgestellte Verordnungen den Heilmittelerbringer erreichen dürfen und können. Bis dahin benötigt es bereits heute eine gesetzliche Regelung, die den Prüf- und Korrekturaufwand bis zur Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung deutlich reduziert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
digitale Versorgungsformen dürfen nicht benachteiligt werden
Versandapotheken müssen bei E-Rezept, ePA und Medikationsprozessen vollständig gleichwertig eingebunden werden, Digitale Identität und Versichertenstammdaten praxistauglich ausgestalten, Elektronische Verordnungen und digitale Abrechnung konsequent ausweiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Satz 7 in § 64e Absatz 3 SGB V soll in seiner jetzigen Fassung beibehalten werden und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnahme der Leistungserbringer nicht ohne Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft formulieren dürfen. Absatz 3 in § 345a SGB V soll aus dem Entwurf gestrichen werden und Krankenkassen keinen erweiterten Zugriff auf Patientendaten erhalten, weil dies sowohl den Schutz der Patientendaten als auch die Zuständigkeit der Leistungserbringer für die Patientensteuerung untergräbt.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) am 01.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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Zu Regelungsvorhaben: