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107 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GEIG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (107)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von Bestandsgebäuden im GEIG einführen (2027: 15 %,..., ...bestehenden Nichtwohngebäuden im GEIG verbessern (2030: 15 % ..., ...Arbeitsplatz durch eine Reform des GEIG über die EPBD hinaus sicherstellen..., ...Vorverkabelung sowohl im GEIG als auch in der novellierten..., ...Handlungsempfehlungen zur Reform des GEIG: Wohngebäude Nichtwohngebäude..., ...Ladepunkte: Änderung des GEIG (bis spätestens Mai 2026..., ...entwickeln: Vorgaben im GEIG zur Nachrüstung bestehender...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hat die Vorgängerregierung..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG novelliert werden, um die..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD kommt es auf Seiten..., ...eine zügige Novelle des GEIG adressiert und behoben ..., ... Umsetzungszeitraum des GEIG mit der EPBD synchronisieren..., ...aktuell gültige Fassung des GEIG eine Umsetzungspflicht ..., ...Nichteinhaltung nach dem GEIG sanktioniert werden, wodurch..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Tabelle: Gegenüberstellung GEIG und EPBD hinsichtlich des..., ... von Ladeinfrastruktur GEIG EPBD Neubau ab 6 Stellplätzen..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde der rechtliche Rahmen..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG novelliert werden, um die..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD sowie der abweichenden..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG: Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nationalen Umsetzung ins GEIG zu wählen. Diesen Ansatz..., ...darauf hingewiesen, dass das GEIG in seiner jetzigen Fassung...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes („GEIG“) erfolgen. Artikel 14..., ...möglich eins-zu-eins in das GEIG überführt werden. Soweit..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) vom 18. März 2021 (BGBl..., ... Die Vorschrift des § 2 GEIG wird um die zur Umsetzung..., ...Nummer 3 (Neufassung des § 7 GEIG) Mit dem neu gefassten..., ... 4 (Neufassung des § 10 GEIG) Die neu gefasste Vorschrift..., ...Anfügung der §§ 14 und 14a GEIG. Zu Nummer 6 (Neufassung des § 14 GEIG) Absatz 1 dient der Umsetzung..., ... 7 (Einfügung von § 14a GEIG) Zu Absatz 1 Das Erfüllungssurrogat...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Härtefallregelung des § 14c GEIG-E ........................, ...2024; im Folgenden auch „GEIG-E“)4 . Der GEIG-E sieht..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vor. Während das GEIG ..., ...nach der Begründung des GEIG-E folgende Zielsetzung:..., ...1. 4 S. oben Fn. 2. 5 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 4 (Art..., ...des Gesetzentwurfs). 6 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 1 f...., ...wird. […]“ § 14a Abs. 2 GEIG-E wiederum konkretisiert..., ...und dies bei einer kon7 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9 f. 8 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9. 9 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 14. ..., ... So auch hier: Mit dem GEIG-E legt der Gesetzgeber ..., ... 12 Abs. 1 Rn. 174. 32 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 19. ..., ... Abs. 3 GEIG-E vorgesehenen Flexibilitätsregelungen..., ... des § 14c GEIG-E führt zu keiner anderen..., ...nach § 14a Abs. 1 S. 1 GEIG-E geschuldeten Pflicht...., ...53 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22, ..., ...§§ 14a Abs. 1 S. 1, 14b GEIG-E vorgesehenen Inhalts..., ...74061929-1 28/32 GEIG-E an.60 Nach dieser ist..., ...61 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22. ..., ... erfüllen und nach dem GEIG-E zur Errichtung neuer ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 27.6.2024 Der ADAC e.V..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 2/3 27.6.2024 Markteingriff..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 3/3 27.6.2024 Kommunen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. 2. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. 2. Verkehre...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre...
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