Stellungnahmen/Gutachten
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88 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FamFG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (88)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die gesetzlichen Regelungen für Sorge-, Umgangs- und sonstige familiengerichtliche Verfahren sollen so geändert werden, dass häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen auf Kinder und betreuende Eltern angemessen berücksichtigt werden. Der Schutz gewaltbetroffener Personen soll insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen, bei der Verfahrensgestaltung, bei persönlichen Anhörungen sowie bei der Anordnung und Durchführung von Umgangskontakten verbessert werden. Zugleich sollen eine sorgfältige Einzelfallprüfung und die Wahrung der Verfahrensrechte aller Beteiligten sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrecht: Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren
Ziel ist ein familiengerichtliches Verfahren, das Opfer häuslicher Gewalt und betroffene Kinder wirksam schützt. Familienrichter:innen sollen Kenntnisse im Gewaltschutzrecht und zu Dynamiken häuslicher Gewalt zwingend nachweisen müssen, abgesichert durch Fortbildungspflicht und -anspruch sowie angepasste Pensenschlüssel. Die Amtsermittlungspflicht bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll durch einen offenen Katalog typischer Ermittlungsmaßnahmen konkretisiert werden. Bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt sollen die Beteiligten getrennt und zu unterschiedlichen Terminen angehört werden. Wahlgerichtsstände für gewaltbetroffene Elternteile sollen auch in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen gelten.
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für eine Erweiterung der Sachverständigentätigkeit von Psychotherapeut*innen auf Unterbringungsverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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16.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrüßung Reform des Versorgungsausgleichsrechts
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts wichtige Reformansätze, fordert aber auch Nachbesserung. Insbesondere müssen Nachteile, die vor allem Frauen treffen, wirksamer ausgeglichen und der Rechtsschutz verbessert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
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BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrecht: Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren
Ziel ist ein familiengerichtliches Verfahren, das Opfer häuslicher Gewalt und betroffene Kinder wirksam schützt. Familienrichter:innen sollen Kenntnisse im Gewaltschutzrecht und zu Dynamiken häuslicher Gewalt zwingend nachweisen müssen, abgesichert durch Fortbildungspflicht und -anspruch sowie angepasste Pensenschlüssel. Die Amtsermittlungspflicht bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll durch einen offenen Katalog typischer Ermittlungsmaßnahmen konkretisiert werden. Bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt sollen die Beteiligten getrennt und zu unterschiedlichen Terminen angehört werden. Wahlgerichtsstände für gewaltbetroffene Elternteile sollen auch in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen gelten.
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenerstattung von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Verfahrensbeteiligte einführen
Wenn für Minderjährige Verfahrensbeteiligte bestellt werden, die keine gemeinsame Sprache mit den Minderjährigen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten oder andere Personen haben, benötigen sie zur Kommunikation Dolmetscher für Laut- bzw. Gebärdensprache. Die Kosten dafür müssen die Verfahrensbeistände tragen, die pauschal vergütet werden. Daher werden Nichtdeutschsprachige oft benachteiligt, auch dadurch, dass nicht qualifizierte dolmetschen sollen, weil sie eben nichts kosten. Wir fordern die Erstattung der Kosten für qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer für die Verfahrensbeteiligten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 12.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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13.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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20.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Familienverfahrensrecht
Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 26.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: