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16 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EmoG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (16)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht des VDIK ist es weiterhin entscheidend, die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität gezielt zu stärken und regulatorische Vorgaben an die tatsächlichen Entwicklungen im Markt anzupassen. Außerdem besteht aus Sicht des VDIK bei einzelnen Punkten weiterer Klarstellungsbedarf.

    • Bereitgestellt von: VDIK e.V. am 08.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf zur Änderung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ausdrücklich. Der Entwurf..., ...bisherige Beschränkung des EmoG wurde dieser Entwicklung..., ...weitere Modernisierung des EmoG dar. Die vorgesehenen Anpassungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) vom 10.04.2026 — 1. ..., ...Elektromobilitätsgesetz (EmoG) über den 31.12.2026 hinaus..., ...Fazit Die Novellierung des EmoG ist ein wichtiger Schritt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrzeug-Zulassungsverordnung) i.V.m dem EmoG (Elektromobilitätsgesetz..., ...i.V.m §§ 2 Nr. 1 und Nr. 1 EmoG nur M1-Fahrzeuge und N1..., ...Anwendungsbereich in § 1 EmoG um die Fahrzeugkategorien...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Elektromobilitätsgesetz gewährt die Möglichkeit, Elektrofahrzeugen straßenverkehrsrechtliche Bevorrechtigungen zu gewähren. Der Referentenentwurf sieht einen Befristung bis 2035 vor. Um den Hochlauf der Elektromobilität weiter unterstützen zu können, sollte das Gesetz über 2035 hinaus verlängert werden. Daher schlagen wir das Jahr 2045 als Frist der Teilentfristung vor. Das schafft langfristig Planungsmöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität vor Ort. Der VDA begrüßt, die im Referentenentwurf enthaltene, Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Fahrzeugklassen N.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 09.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) Stellung zu nehmen. Die Fortschreibung des EmoG und seine Bevorrechtigungen..., ...Erweiterung der Regelungen des EmoG ebenso wie die Folgeänderungen..., ...eindeutige Behandlung im EmoG erfahren und nicht durch..., ... die Fortschreibung des EmoG, weisen jedoch darauf hin..., ...weitere Überprüfung des EmoG kann evtl. der Zeitpunkt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Fortschreibung des Masterplans Ladeinfrastruktur wird begrüßt. Hierdurch entsteht ein Orientierungsrahmen für den weiteren Ausbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Kritisch ist anzumerken, dass viele im Masterplan enthaltene Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stehen, sodass sie nicht verbindlich wirken und dadurch Planbarkeit und Investitionsbereitschaft des Logistiksektors eingeschränkt bleiben.

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Elektromobilitätsgesetzes (EMoG) ist zu begrüßen. Bis-lang..., ...Fahrzeuge der Klasse N1 im EMoG berücksichtigt, die Aufnahme...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Elektromobilitätsgesetz (EmoG), das es Kommunen ermöglicht..., ...Anwendungsbe- reich des EmoG auf weitere Fahrzeugklas..., ...anstehende Novelle des EmoG aufnehmen und schafft damit..., ...anstehenden Novelle des EmoG die rechtlichen Grundlagen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Elektromobilitätsgesetz (EmoG) durch eine blaue Plakette...
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