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43 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AWG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (43)
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Zu Regelungsvorhaben:
AWG: Entwurf Gesetz zur Anpassung Straftatbestände (Sanktionsstrafrecht)
Streichung des Regelungsvorschlag § 18 Absatz 6a Ziffer 1 AWG-Neu
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...neue § 18 Abs. 6a Ziffer 1 AWG enthält Tatbestandsmerkmale..., ...durch §18 Abs. 6a Ziff. 1 AWG rechtspolitisch unangemessen..., ...Auch § 18 Abs. 6a Ziff.2 AWG ist rechtspolitisch zweifelhaft..., ... neue Artikel 18 Abs. 6a AWG hat keinen Bezug zur EU-Richtlinie..., ...Einführung von § 18 Abs. 6a AWG wird im Referenten-entwurf..., ...Notwendigkeit für § 18 Abs. 6a AWG erkennen. Hand-lungen zur..., ...Bundesregierung auf, § 18 Abs. 6a AWG aus dem Änderungsgesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Schonfrist“ in § 18 Abs. 11 AWG sehr kritisch. Wir haben..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ... des neuen § 13 Abs. 7 AWG einzahlen, der den Behörden..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...1226 zu § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG? Es stellt sich nun die..., ... in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist begangen..., ...Wegfall des § 18 Abs. 11 AWG „unberührt“ blieben.8 Mit..., ... Kontext von § 34 Abs. 4 AWG a. F., der dem heutigen § 18 Abs. 1 AWG strukturell stark ähnelt..., ...werden kann. 3. § 18 Abs.11 AWG als spezielle Regelung ..., ...führt. Wenn § 18 Abs. 11 AWG gestrichen würde, hieße..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht) für die Zeit ..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht. Insbesondere..., .... Würde man § 18 Abs. 11 AWG streichen, Merkmal...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) aus dem Gesetz zu streichen. Nach § 18 Abs. 11 AWG werden Verstöße gegen außenpolitische..., ...stellt § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG Sanktionsverstöße straffrei..., ...1226 zu § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG? Es stellt sich nun die..., ...verpflichtet ist, § 18 Abs. 11 AWG aus dem deutschen Recht..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist begangen..., ...Wegfall des § 18 Abs. 11 AWG „unberührt“ blieben.8 Mit..., ...Blankett-Ausfüllungs-Norm im AWG herrschend als Verbotsirrtum..., ...Streichung von § 18 Abs. 11 AWG fordert, eigentlich verboten..., ... Kontext von § 34 Abs. 4 AWG a. F., der dem heutigen § 18 Abs. 1 AWG strukturell stark ähnelt..., ...werden kann. 3. § 18 Abs. 11 AWG als spezielle Regelung ..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist automatisch..., ...führt. Wenn § 18 Abs. 11 AWG gestrichen würde, hieße..., ...Straflosigkeit i. S. v. § 18 AWG führt, hängt von der schon..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht) für die Zeit ..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht. Insbesondere..., ...Vielmehr betrifft § 18 Abs. 11 AWG den Umgang mit Fällen, ..., .... Würde man § 18 Abs. 11 AWG streichen, Merkmal der..., ...sie heute in § 18 Abs. 11 AWG ist. Für die Effektivität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) aus dem Gesetz zu streichen. Nach § 18 Abs. 11 AWG werden Verstöße gegen außenpolitische..., ...stellt § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG Sanktionsverstöße straffrei..., ...1226 zu § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG? Es stellt sich nun die..., ...verpflichtet ist, § 18 Abs. 11 AWG aus dem deutschen Recht..., ... in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist begangen..., ...Wegfall des § 18 Abs. 11 AWG „unberührt“ blieben.8 Mit..., ...Blankett-Ausfüllungs-Norm im AWG herrschend als Verbotsirrtum..., ...Streichung von § 18 Abs. 11 AWG fordert, eigentlich verboten..., ... Kontext von § 34 Abs. 4 AWG a. F., der dem heutigen § 18 Abs. 1 AWG strukturell stark ähnelt..., ... 4. Aufl. (2023), § 18 AWG Rn. 172. 4 ..., ... kann. 3. § 18 Abs. 11 AWG als spezielle Regelung ..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist automatisch..., ...führt. Wenn § 18 Abs. 11 AWG gestrichen würde, hieße..., ...Straflosigkeit i. S. v. § 18 AWG führt, hängt von der schon..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht) für die Zeit ..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht. Insbesondere..., ...Vielmehr betrifft § 18 Abs. 11 AWG den Umgang mit Fällen, ..., ...sie heute in § 18 Abs. 11 AWG ist. Für die Effektivität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) aus dem Gesetz zu streichen. Nach § 18 Abs. 11 AWG werden Verstöße gegen außenpolitische..., ...stellt § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG Sanktionsverstöße straffrei..., ...1226 zu § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG? Es stellt sich nun die..., ...verpflichtet ist, § 18 Abs. 11 AWG aus dem deutschen Recht..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist begangen..., ...Wegfall des § 18 Abs. 11 AWG „unberührt“ blieben.8 Mit..., ...Blankett-Ausfüllungs-Norm im AWG herrschend als Verbotsirrtum..., ...Streichung von § 18 Abs. 11 AWG fordert, eigentlich verboten..., ... Kontext von § 34 Abs. 4 AWG a. F., der dem heutigen § 18 Abs. 1 AWG strukturell stark ähnelt..., ...werden kann. 3. § 18 Abs. 11 AWG als spezielle Regelung ..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist automatisch..., ...führt. Wenn § 18 Abs. 11 AWG gestrichen würde, hieße..., ...Straflosigkeit i. S. v. § 18 AWG führt, hängt von der schon..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht) für die Zeit ..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht. Insbesondere..., ...Vielmehr betrifft § 18 Abs. 11 AWG den Umgang mit Fällen, ..., .... Würde man § 18 Abs. 11 AWG streichen, Merkmal der..., ...sie heute in § 18 Abs. 11 AWG ist. Für die Effektivität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Schonfrist“ in § 18 Abs. 11 AWG sehr kritisch. Wir haben..., ...des aktuellen § 18 Abs. 13 AWG. Zwar gelten EU-Sanktionsverordnungen..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Strafbefreiungsregelung gemäß § 18 Abs. 11 AWG Von besonderer und kritischer..., ...die bisher in § 18 Abs. 11 AWG enthaltene Strafbefreiungsregelung..., ...Vorschrift des § 18 Abs. 11 AWG ist ein persönlicher Strafausschließungsgrund..., ...Rechtsfragen treffen. § 18 Abs. 11 AWG kann folglich in Umsetzung..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...aufhebenden Teils des § 18 Abs. 11 AWG-E mit der umzusetzenden..., ...Strafbefreiungsregelung im AWG beizubehalten. Nur so kann..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...abzuschaffenden – § 18 Abs. 13 AWG hinaus. Wir plädieren daher..., ...Umsetzungsfrist gem. § 18 Abs. 11 AWG liegende Sachverhalte und..., ...Streichung des § 18 Abs. 13 AWG. Ein solches Modell wäre..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Regelungszweck des neuen § 13 Abs. 7 AWG einzahlen, der den Behörden..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) aus dem Gesetz zu streichen. Nach § 18 Abs. 11 AWG werden Verstöße gegen außenpolitische..., ...stellt § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG Sanktionsverstöße straffrei..., ...1226 zu § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG? Es stellt sich nun die..., ...verpflichtet ist, § 18 Abs. 11 AWG aus dem deutschen Recht..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist begangen..., ...Wegfall des § 18 Abs. 11 AWG „unberührt“ blieben.8 Mit..., ...Blankett-Ausfüllungs-Norm im AWG herrschend als Verbotsirrtum..., ...Streichung von § 18 Abs. 11 AWG fordert, eigentlich verboten..., ... Kontext von § 34 Abs. 4 AWG a. F., der dem heutigen § 18 Abs. 1 AWG strukturell stark ähnelt..., ...werden kann. 3. § 18 Abs. 11 AWG als spezielle Regelung ..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist automatisch..., ...führt. Wenn § 18 Abs. 11 AWG gestrichen würde, hieße..., ...Straflosigkeit i. S. v. § 18 AWG führt, hängt von der schon..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht) für die Zeit ..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht. Insbesondere..., ...Vielmehr betrifft § 18 Abs. 11 AWG den Umgang mit Fällen, ..., .... Würde man § 18 Abs. 11 AWG streichen, Merkmal der..., ...sie heute in § 18 Abs. 11 AWG ist. Für die Effektivität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) aus dem Gesetz zu streichen. Nach § 18 Abs. 11 AWG werden Verstöße gegen außenpolitische..., ...stellt § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG Sanktionsverstöße straffrei..., ...1226 zu § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG? Es stellt sich nun die..., ...verpflichtet ist, § 18 Abs. 11 AWG aus dem deutschen Recht..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist begangen..., ...Wegfall des § 18 Abs. 11 AWG „unberührt“ blieben.8 Mit..., ...Blankett-Ausfüllungs-Norm im AWG herrschend als Verbotsirrtum..., ...Streichung von § 18 Abs. 11 AWG fordert, eigentlich verboten..., ... Kontext von § 34 Abs. 4 AWG a. F., der dem heutigen § 18 Abs. 1 AWG strukturell stark ähnelt..., ...werden kann. 3. § 18 Abs. 11 AWG als spezielle Regelung ..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist automatisch..., ...führt. Wenn § 18 Abs. 11 AWG gestrichen würde, hieße..., ...Straflosigkeit i. S. v. § 18 AWG führt, hängt von der schon..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht) für die Zeit ..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht. Insbesondere..., ...Vielmehr betrifft § 18 Abs. 11 AWG den Umgang mit Fällen, ..., .... Würde man § 18 Abs. 11 AWG streichen, Merkmal der..., ...sie heute in § 18 Abs. 11 AWG ist. Für die Effektivität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Schonfrist“ in § 18 Abs. 11 AWG sehr kritisch. Wir haben..., ...des aktuellen § 18 Abs. 13 AWG. Zwar gelten EU-Sanktionsverordnungen..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Strafbefreiungsregelung gemäß § 18 Abs. 11 AWG Von besonderer und kritischer..., ...die bisher in § 18 Abs. 11 AWG enthaltene Strafbefreiungsregelung..., ...Vorschrift des § 18 Abs. 11 AWG ist ein persönlicher Strafausschließungsgrund..., ...Rechtsfragen treffen. § 18 Abs. 11 AWG kann folglich in Umsetzung..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...aufhebenden Teils des § 18 Abs. 11 AWG-E mit der umzusetzenden..., ...Strafbefreiungsregelung im AWG beizubehalten. Nur so kann..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...abzuschaffenden – § 18 Abs. 13 AWG hinaus. Wir plädieren daher..., ...Umsetzungsfrist gem. § 18 Abs. 11 AWG liegende Sachverhalte und..., ...Streichung des § 18 Abs. 13 AWG. Ein solches Modell wäre..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Regelungszweck des neuen § 13 Abs. 7 AWG einzahlen, der den Behörden..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Schonfrist“ in § 18 Abs. 11 AWG sehr kritisch. Wir haben..., ...des aktuellen § 18 Abs. 13 AWG. Zwar gelten EU-Sanktionsverordnungen..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Strafbefreiungsregelung gemäß § 18 Abs. 11 AWG Von besonderer..., ...die bisher in § 18 Abs. 11 AWG enthaltene Strafbefreiungsregelung..., ...Vorschrift des § 18 Abs. 11 AWG ist ein persönlicher Strafausschließungsgrund..., ...Rechtsfragen treffen. § 18 Abs. 11 AWG kann folglich in Umsetzung..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...aufhebenden Teils des § 18 Abs. 11 AWG-E mit der umzusetzenden..., ...Strafbefreiungsregelung im AWG beizubehalten. Nur so kann..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...abzuschaffenden – § 18 Abs. 13 AWG hinaus. Wir plädieren daher..., ...Umsetzungsfrist gem. § 18 Abs. 11 AWG liegende Sachverhalte..., ...Streichung des § 18 Abs. 13 AWG. Ein solches ..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ... des neuen § 13 Abs. 7 AWG einzahlen, der den Behörden..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025...
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Zu Regelungsvorhaben: