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19 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/1493"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19)
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Ziel ist die konkrete Ausgestaltung der bundesweit einheitlichen Regelungen zur 18‑monatigen Pflegefachassistenzausbildung ab 2027, insbesondere der Vorgaben zur Struktur, Organisation und Durchführung der generalistischen und kompetenzorientierten Ausbildung sowie der näheren Bestimmungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und zur Umsetzung der Umlagefinanzierung.
- Bereitgestellt von: GeBEGS - Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rehakliniken als Träger der praktischen Pflegeausbildung zulassen
Reha-Einrichtungen sollen als Träger der praktischen Pflege(fachassistenz)ausbildung zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V. am 08.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung das Qualifizierungsangebot für eine weitere Zielgruppe vorantreibt. Das Ziel der Stellungnahme ist eine zu- kunftsfähige, finanzierbare und praxisnahe Qualifikation zur Pflegefachassistenz zu etablieren: Dafür braucht es Refinanzierung von Schulsozialarbeit an Pflegeschulen in freier Trägerschaft.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 05.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Verband der katholischen Altenhilfe (VKAD) und Katholischer Krankenhausverband Deutschland haben sich seit vielen Jahren für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung eingesetzt, die das Berufsbild attraktiver macht und zur Ausbildung zur Pflegefachperson anschlussfähig ist. In der Stellungnahme werden Nachbesserungsbedarf zu folgenden Punkten gesehen: Ausbildungsziel/ Rehabilitationseinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung/ Pflegepädagogen-Schlüssel/ Anrechnung von Ausbildungen/ Fehlzeiten bei Mutterschutz/ Höhe der Ausbildungsvergütung/ Finanzierung/ Anerkennung ausländischer Qualifikationen/ Verankerung der Schulsozialarbeit bei den zu refinanzierenden Personalkosten der Pflegeschulen/ Umlagebetrag für die Tagespflege
- Bereitgestellt von: Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. am 01.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegefachassistenzausbildungsgesetz
Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assisstenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der Pflegeversicherung dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 18.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegefachassistenzausbildungsgesetz
Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assisstenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben: