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16 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ÄArbVtrG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (16)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) Psychologische Perspektiven..., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Der Entwurf verfolgt..., ...vorgesehenen Änderungen des ÄArbVtrG. Diese stellen einen ..., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Die geplanten Regelungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG), die die Vereinbarkeit..., ...vereinbaren. 2 Änderungen des ÄArbVtrG tragen zur Vereinbarkeit..., ... (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie den Einbezug einer..., ...Ergänzung in § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG). Befristete Arbeits-verträge..., ...psychotherapeutischem Personal nach dem ÄArbVtrG sind damit auch an Hochschulen..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...Befristung nach § 1 Absatz 3 ÄArbVtrG um maxi-mal zwei Jahre..., ...Änderungsbedarf in § 1 Absatz 6 neu ÄArbVtrG Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ÄArbVtrG auf Psychotherapeut*innen..., ...Facharzt“ in § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG genutzt. Bei Psycho-therapeut..., ...dagegen in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG auf die Bezeichnung „..., ...die Anwendbarkeit des ÄArbVtrG auch auf Psychotherapeut..., ...Psychotherapeut*innen im ÄArbVtrG und vermeidet Missver-ständnisse...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anstellungsverträgen gemäß ÄArbVtrG macht es dem wissenschaftlichen..., ...Ergänzung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU erforderlich. Denn..., ...in der Weiterbil-dung (ÄArbVtrG), die die Vereinbarkeit..., ... (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie den Einbezug einer..., ...Ergänzung in Absatz 1 ÄArbVtrG) werden befristete Arbeitsverträge..., ...psychotherapeutischem Personal nach dem ÄArbVtrG damit auch an Hochschulen..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...Befristung nach § 1 Absatz 4 ÄArbVtrG um maxi-mal zwei Jahre..., ...eingefügten Absatz 4a ÄArbVtrG macht es dem wissen-schaftlichen..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) kommentieren zu können..., ...vorgesehenen Änderungen des ÄArbVtrG uneingeschränkt positiv..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...des WissZeitVG vor dem ÄArbVtrG §1 (6), die Psychothera-peutinnen..., ...Jahren, die sich nach dem ÄArbVtrG auf regelhaft acht plus..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg sehr begrüßen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Nummer 3 (§ 1 Abs. 4a ÄArbVtrG) ......................., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) vor. Die Bundesärztekammer..., ...WissZeitVG gegenüber dem ÄArbVtrG, da dies für die ärztliche..., ...Härtefallregelung in § 1 Absatz 4a ÄArbVtrG, die eine Verlängerung..., ...Nummer 3 (§ 1 Abs. 4a ÄArbVtrG) A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Regelung in § 1 Absatz 4a ÄArbVtrG ermöglicht unter bestimmten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... § 1 Absatz 1 Satz 2 ÄArbVtrG stellte künftig klar,..., ...Arbeitsvertrages nach dem ÄArbVtrG zum Zwecke der Weiterbildung..., ...des Wiss-ZeitVG vor dem ÄArbVtrG. Damit würde gewährleistet..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...ärztlichem Personal nach dem ÄArbVtrG wären da-mit auch an ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... § 1 Absatz 1 Satz 2 ÄArbVtrG stellte künftig klar,..., ...Arbeitsvertrages nach dem ÄArbVtrG zum Zwecke der Weiterbildung..., ... Wiss ZeitVG vor dem ÄArbVtrG. Damit würde gewährleistet..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...ärztlichem Personal nach dem ÄArbVtrG wären da mit auch an...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen. (Siehe auch aktuelle Stellungnahme)

    • Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 29.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
      2. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, jedoch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) aufgegriffen wurde..., ...ausreichend, § 1 Abs. 6 ÄArbVtrG aufzuheben und § 1 Abs. 1 und 1a ÄArbVtrG sowie § 2 Abs. 4 S. 1..., ...jetzt noch § 1 Abs. 6 ÄArbVtrG für das WissZeitVG zwingend..., ...vorgibt, muss nun für das ÄArbVtrG normiert werden. ..., ...Arbeitsvertrages nach dem ÄArbVtrG zum Zwecke der Weiterbildung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 16.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
      2. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, ...
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