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1.196 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.196)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 im Rahmen der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Bank unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und auch Gebührenänderungen fingierten, wenn er auf entsprechende Information schwieg. Der Sparda-Verband hält nach wie vor eine praxistaugliche Lösung im Massengeschäft, die nicht eine explizite Zustimmung des Kunden für jede AGB-Änderung erfordert, für geboten und setzt sich für eine sog. Widerspruchslösung ein.

    • Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 im Rahmen der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Bank unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und auch Gebührenänderungen fingierten, wenn er auf entsprechende Information schwieg. Der Sparda-Verband hält nach wie vor eine praxistaugliche Lösung im Massengeschäft, die nicht eine explizite Zustimmung des Kunden für jede AGB-Änderung erfordert, für geboten und setzt sich für eine sog. Widerspruchslösung ein.

    • Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit des AGB-Änderungsmechanismus lässt weitgehend nur noch den Weg der ausdrücklichen Zustimmung zu. Kreditinstitute sind jedoch bei Dauerver- trägen wiederkehrend veranlasst, ihre AGB den sich ändernden Marktfaktoren auch bezogen auf innovative und preisliche Aspekte anzupassen. Wenn sie dabei auf eine ausdrückliche Kundenzustimmung angewiesen sind und diese mangels Reaktion der Kunden ausbleibt, kann die Geschäftsbeziehung letztlich nicht auf einer belastbaren Grundlage fortgesetzt werden. Die Interessenvertretung zielt auf eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer AGB-Anpassung für auf Dauer angelegte Bankverträge. Bereits eine Ergänzung von § 675g BGB würde der aktuellen Misere bei bankrechtl. Dauerschuldverhältnissen Abhilfe leisten.

    • Bereitgestellt von: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) am 25.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.

    • Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 21.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...startupverband.de Vorstand i.S.v. § 26 BGB: Verena Pausder | Nicole...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...beinhaltet, der in § 121 Absatz 1 BGB als „ohne schuldhaftes ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom plädiert dafür, die Nutzung der Textform (§ 126b BGB) im Nachweisgesetz zuzulassen. Diese würde den Umsetzungsanforderungen der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie unter Voraussetzung eines Übermittlungs- oder Empfangsnachweises genügen und den Anforderungen einer modernen, digitalen, bewerberfreundlichen und auf Ressourcenschonung bedachten Arbeitswelt erfüllen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...AGG. [44] § 611a Abs. 1 BGB. [45] Unter den unionsrechtlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Sinne von § 1666 Abs. 1 BGB bzw. § 8a SGB VIII vor ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      [Älterer Eintrag; einzelne Gesetze in folgenden Punkten separat aufgelistet] Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 71a bis p GEG: - Mieterschutzregeln, technologieoffene Ausgestaltung Wärmeplanungsgesetz (WPG): - Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln Gebot der Kostenneutralität, § 556c BGB, §§ 8-10 WärmelieferVO: - Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes Energiewirtschaftsgesetz: - Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil AVBFernwärmeV: - grundlegender Aufbau der AVBF, Verzahnung mit GEG, WPG und EnEfG

    • Bereitgestellt von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
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