Stellungnahmen/Gutachten
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197 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ZPO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (197)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV befürwortet bei der Verstrickungsproblematik die gestufte Aussetzungslösung. Er setzt beim Umgang mit privilegierten Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO auf die Verpflichtung des Gläubigers, zum Erhalt der Pfändung dem Drittschuldner einen Tabellenauszug mit der eingetragenen Forderung vorzulegen. Der DAV macht Vorschläge zum Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren: Das Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO soll nur auf Antrag des Schuldners und nicht nach freier Ermessensentscheidung des Gerichts durchgeführt werden Schaffung einer 3-Monats-Ausschlussfrist für Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Möglichkeit der Vorlage der nachträglichen Forderungsanmeldungen mit dem Schlussbericht Versand der Forderungsanmeldungen an das Gericht nur auf Aufforderung
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
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BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen kann, wenn sich ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen im Falle des Todes eines Mieters weiterentwickeln
Aus Sicht von Haus & Grund Ziel einer Reform sein, die Abwicklung von Mietverhältnissen nach dem sollte Tod eines Mieters deutlich zu beschleunigen, Rechtssicherheit für Vermieter zu schaffen und zu vermeiden, dass Wohnungen über längere Zeit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Gleichzeitig sollten die wirtschaftlichen Risiken für Vermieter reduziert werden, ohne die berechtigten Interessen der Erben zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berliner Räumungsmodell (§ 885a ZPO) orientieren. Danach würden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Leitlinie und Prozessempfehlung : Einfaches Bauen, Gebäudetyp E
Der „Gebäudetyp-E“ hat das Ziel, dass Planen und Bauen zu erleichtern. In den letzten Jahrzehnten ist eine hohe Anzahl an DIN-Normen, aber auch VDI-Richtlinien entstanden, die das schnelle, einfache und auch innovative Bauen nicht befördern. Danach soll das Bauen einfacher, schneller und günstiger werden. Das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.“
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
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Adressatenkreis:
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20.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vermutung i. S. v. § 292 ZPO besteht, eine aRdT zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wenn auch nicht vom Staat beauftragt, so werden auch im Rahmen von Zivilsachen regelmäßig Dolmetscher und Übersetzer beauftragt. Damit ein Onlinezivilverfahren auch dann noch effizient funktioniert und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen stimmen, müssen die Interessen von Übersetzern, Gebärden- und Lautsprachendolmetscher berücksichtigt werden. Dafür setzen wir uns ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Zivilprozessordnung (ZPO) sogenannte Reallabore ..., ...nach § 130a Abs. 3 und 4 ZPO oder unter Verzicht auf..., ...nach § 1130 Abs. 1 und 2 ZPO-E befürwortet werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche steuerliche Regelungen aus unterschiedlichen Verordnungen, bei denen sich fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben hat. Für den DFV sind die Normierung einer rechtssicheren und einheitlichen Vorgehensweise bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück sowie die Ergänzung der Kriterien für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Relevanz. Ziel ist es, bürokratische Lasten für Ferienimmobilienbesitzer zu minimieren und zu gewährleisten, dass diese qualifizierte Gutachten erhalten können, um ihre Rechtsansprüche durchsetzen zu können, indem der Kreis qualifizierter Gutachter ausgeweitet und die Vorortbegutachtung durch qualifizierte Dritte ermöglicht wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 29.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zieht dazu § 407a Abs. 3 ZPO zur Begründung einer ausschließlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
- Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO geregelt werden, dass ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art. 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO. Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Verlängerung der besonderen kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Energieversorger
Die Laufzeit des als Übergangsvorschrift gedachten § 29 GWB sollte nicht nochmals verlängert werden. §§ 19, 20 GWB sind ausreichend, um die kartellrechtlichen Probleme der Energiemärkte zu adressieren. Das zeigt auch die Praxis der Kartellbehörden. Des Weiteren ist nicht interessensgerecht, die Zustellung von Auskunftsverlangen der Kartellbehörden an allgemeine Unternehmens-E-Mail-Adressen zu ermöglichen. Auch die Überlegungen zu einer verschuldensabhängigen Erlösabschöpfung sollten nicht weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Voraussetzungen des § 173 ZPO erfüllt sein. 4 / 7 Zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Ausgestaltung des Data Act Durchführungsgesetz
Bitkom fordert, dass das Data Act Durchführungsgesetz stärker auf Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und die Vermeidung von Gold-Plating ausgerichtet wird. Insbesondere verlangen wir eine klare Begrenzung der Eingriffsbefugnisse der Bundesnetzagentur, da die vorgesehene Generalklausel zu weitgehend und zu unbestimmt ist und im Data Act keine Grundlage hat. Zudem fordert Bitkom eine deutliche Reduzierung und Fokussierung des Bußgeldkatalogs auf schwerwiegende, vorsätzliche Verstöße, da viele Pflichten zivilrechtlicher Natur sind. Schließlich spricht sich Bitkom für effiziente, koordinierte Aufsichtsverfahren zwischen Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsicht aus, um unnötige Komplexität und Verzögerungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
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Adressatenkreis:
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09.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...auf § 383 Abs. 1 Nr. 1–3 ZPO und lässt Nr. 4–6 unberücksichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben: