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1.250 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnWG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.250)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Umsetzung der europäischen GasRL im EnWG setzt sich E.ON für Rechtssicherheit bei der Transformation der Gasverteilernetze ein. Unverhältnismäßig lange Informations- und Kündigungsfristen sind nicht zielführend; Informationen müssen zentral über Internetplattformen bereitgestellt werden. Die Duldungspflicht für dauerhaft ungenutzte Gasleitungen ist zu begrüßen und rechtssicher auszugestalten. Die Bewertung von Netzanschlussbegehren von Biogasanlagen nach volkswirtschaftlicher Effizienz ist ein wichtiger Schritt. Die gesetzliche Privilegierung bei Netzanschlusskosten ist zu beenden. Verbleibende Mehrkosten der Biomethaneinspeisung sind solidarisch auf alle Netzbetreiber zu verteilen – über 2028 hinaus.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 02.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Heimspeichern durch § 118 EnWG vermeiden Die Befreiung..., ... im Sinne der §§16b ff. EnWG-E vor. Mit einem Informa..., ...Die in den §§ 16b ff. EnWG-E geregelten Vorgaben sollten..., ... EnWG S. 7 6. Neuregelungen ..., ...der § 17k Abs. 1 Nr. 5 EnWG-E angepasst werden. 2...., ...sinnvoll. Zu § 48b Abs. 1 EnWG-E: Nicht sachgerecht ist..., ... nach den §§ 16b bis e EnWGE dauerhaft nicht genutzt..., ... ab Inkrafttreten der EnWG-Neuregelung gelten. Da ..., ...bestehen. § 48b Abs. 1 EnWG-E ist wie folgt anzupassen..., ... werden. § 48b Abs. 2 EnWG-E ist wie folgt anzupassen..., ...4 EnWG-E vorgesehene Haftungsfreistellung..., ...kann. 5/8 § 48b Abs. 4 EnWG-E ist wie folgt anzupassen..., ...lierung des § 48b Abs. 6 EnWG-E lässt zu, dass bis zum..., ...aufgehoben. § 48b Abs. 6 EnWG-E ist entweder gänzlich..., ... in § 17 Abs. 2c Satz 2 EnWG vorgesehene Regelung die..., ...fristgerecht nach § 17k EnWG-E über die zukünftige..., ...im Referentenentwurf zur EnWG-Novelle vorgeschlagenen..., ...mit der konsultierten EnWG-Novelle. 5. Korrektur § 23b EnWG Netzbetreiber stehen im..., ...die Änderung des § 118 EnWG zur pauschalen Netzentgelt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und A. Nr. 23 [zu § 5c EnWG]). § 28 BSIG – Doppelregulierung..., ...Die Regelun-gen nach dem EnWG sind hierbei detaillierter..., ...wird die Regulierung des EnWG genauer in einem IT-Sicherheitskatalog..., ...Energieanlage), nach dem EnWG unter Aufsicht der Bundesnetzagentur..., ... wäre wiederum nach dem EnWG zu regulieren. Das hätte..., ...allgemeine IT als nach dem EnWG, also insgesamt als Energieunternehmen..., ...erzeugt, wäre wiederum nach EnWG reguliert. Hier ist es ..., ...eine Regulierung nach dem EnWG entfällt und diese Anlagen..., ...der Regulierung nach dem EnWG ausneh-men. § 28 Abs. 5..., ...eine Regulierung nach dem EnWG entfällt und weiterhin ..., ...nach dem BSIG ist. § 5c EnWG – Überregulierung von Energieunternehmen..., ...auch die Regelungen des EnWG an sich und zwar unabhängig..., ...festgelegt (5c Abs. 2 – 4 EnWG). Wie genau die Regeln ..., ...reguliert werden. Auch im EnWG muss klar geregelt werden..., ...6 / 7 § 5c Abs. 3 S. 3 EnWG wäre damit wie folgt zu...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verabschiedung des § 118 Abs. 3 EnWG ist eilbedürftig und muss..., ...enthaltenen Maßnahmen im EnWG-Entwurf sind von hoher ..., ...Gasnetze. Die aktuell im EnWG-E vorgesehene Regelung ..., ...gibt es Neuregelungen im EnWG-E, die keinen Aufschub ..., ...Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber im EnWG liegen die Bedingungen ..., ...ausgeschlos-sen, bis das EnWG eine solche Zertifizierungsmöglichkeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vereinfachung des Energy Sharings - § 42c RefE EnWG für GdWE; Klarstellung, dass GdWE von den Ausnahmeregelungen des § 42c Abs. 7 RefE erfasst sind; Einführung einer Beschlusskompetenz für GdWE zur Gestaltung des Energy Sharings; Einführung einer klarstellenden Regelungen bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zur Berücksichtigung des Nachzügleranspruchs gem. § 21 Abs. 4 WEG; Einführung von Regelbeispielen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Versorgungssperren

    • Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 18.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§§ 41f, 41g, 42c RefE-EnWG. Ziel der Einfügung des..., ...Ziel der §§ 41f und 41g EnWG ist die Übernahme der..., ...Strom als auch Gas in das EnWG aus der StromGVV und der..., ...Streichung § 41b. Abs. 2 EnWG, Einfügung §§ 41f, 41g RefE-EnWG) Die Regelungen zu Versorgungssperren im EnWG zu bündeln, wird grundsätzlich..., ...§ 41g RefE. Mit § 41b EnWG gibt es bereits eine Regelung..., ...vorzunehmen. Durch § 118b EnWG wurden diese Möglichkeiten..., ... des § 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG besteht ein Kontrahierungszwang..., ...64 (Einfügung § 42c RefE-EnWG) Die Möglichkeiten der bisher in § 42b EnWG geregelten gemeinschaftlichen..., ...Regelung erweitert. § 42b EnWG ist gebäudebezogen – er..., ...Gebäudestromanlage gemäß § 42b EnWG zu betreiben, um mehrere..., ... den Pflichten des § 5 EnWG aus, damit auch von der..., ...umfangreichen Pflichten des § 5 EnWG und der §§ 40-42 EnWG..., ... – ebenso wie bei § 42b EnWG – gerade keine Vollversorgung..., ...Gebäudestromanlage gem. § 42b EnWG sowohl durch einen Vertrag..., ...Regelungsinhalts des § 42b Abs. 6 EnWG in § 42c RefE an. Dazu ..., ...Änderungsbedarf bei § 42b EnWG Ungeachtet dessen nimmt..., ...Gebäudeversorgung gemäß § 42b EnWG im Fall von GdWE noch nicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG).

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 06.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... FNB Gas: Stellungnahme EnWG-Novelle (u.a. zu § 49c EnWG) - follow-up zum Telefonat..., ...Artikel 1 Nummer 54 (§ 49c EnWG) Der Bundesrat stellt fest, dass § 49c EnWG-E landesrechtlich geregelte..., ... Satz 1, § 49b Absatz 1 EnWG-E. In § 49c Absatz 4 EnWG-E..., ...Artikel 1 Nummer 54 (§ 49c EnWG)) Die Bundesregierung stimmt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bisherige Logikdes § 11 EnWG nicht geändert werden soll..., ... neuen Normen des § 5c EnWG werden jedoch teilweise..., ...So schreibt § 5c Abs. 1 EnWG (allen) Betreibern von ..., ...BSIG zu § 5c Abs. 1 – 3 EnWG steht. Es wird deshalb..., ...Energieanlagen von § 5c EnWG erfasst werden. Seite ..., ...müssen nach § 5c Abs. 1 EnWG (letzter Satz) und § 5c..., ...Energieanlagen von § 5c EnWG erfasst werden. Auch im..., ...die Ausführungen zu § 5c EnWG verwiesen. Die zu § 28 ..., ...§ 11 Abs. 1g S. 1 Nr. 2 EnWG (zukünftig § 5c Abs. 9 Nr. 2 EnWG) konsultiert und erarbeitet..., ... Regelungen des EnWG bekanntgemacht. Auffällig..., ...die alte Logik des § 11 EnWG weitgehend „gerettet“ ..., ... immer. a. § 5c Abs. 2 EnWG – Anforderungen an die ..., ...§ 5c Abs. 1 und Abs. 2 EnWG auch auf die wichtigen ..., ..., warum der § 5c Abs. 2 EnWG auf die Betreiber von ..., .... 3 S. 3 Nr. 10 EnWG). Es sollte eine einheitliche..., ... § 5c Abs. 5 EnWG kann die BNetzA im Einzelfall..., ...des VKU ist § 5c Abs. 5 EnWG somit überflüssig und ..., ... 2 EnWG) führt aber häufig zu ..., ...§ 95 Abs. 2a EnWG regelt die Einzelheiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BNetzA hat am 16.1.2026 im Rahmen des AgNes Verfahrens (Allgemeines Netzentgeltsystematik Strom) Orientierungspunkte für künftige Speichernetzentgelte vorgelegt. Grundlage sind § 29 Abs.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die §§ 21 und 21a EnWG. Die BNetzA plant, ihre Abweichungskompetenz zu nutzen, um § 118 Abs. 6 EnWG vorzeitig zu beenden. Im Zentrum steht dabei die geplante Neuregelung für elektrische Speicher, insbesondere Batteriespeicher. Zudem beabsichtigt die BNetzA in diesem Zusammenhang die bisherige Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure vorzeitig zu beenden, die ebenfalls im § 118 Abs. 6 EnWG geregelt ist. Eigentliches Fristende wäre der 31.12.2028, ein vorzeitiges Ende von Seiten der BNetzA ist für den 31.12.2026 vorgesehen.

    • Bereitgestellt von: MB Energy Holding GmbH & Co.KG am 14.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG) 1. Ausgangslage Die..., ...Abweichungskompetenz nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 21, 21a EnWG ..., ...nutzen, um § 118 Abs. 6 EnWG bereits zum 31.12.2026 ..., ...Abweichungskompetenz der BNetzA nach § 29 EnWG auf. 2. Auswirkungen..., ...Beendigung des § 118 Abs. 6 EnWG für Elektrolyseure o Der..., ...Anwendungsbereichs von § 118 Abs. 6 EnWG für Elektrolyseure bzw....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine nachhaltige und planbare Verankerung einer der Kundenanlagenregelung äquivalenten Regulierungserleichterung für industrielle Netzbetreiber. Ergänzung einer de-minimis Regelung von der Absicherungspflicht für Stromlieferanten. Einstufung eines überragenden öffentlichen Interesses für Energiespeicher. Industrienetzbetreiber sollten von der verpflichtenden Einführung einer gemeinsamen Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs ausgenommen werden. Einführung einer Verlängerung der Möglichkeit zur Erbringung industrieller Flexibilität. Regulatorische Einbindung von Wasserstoff in das EnWG erfordert phasenweise und investitionsfördernde Umsetzung. Gesetzliche Verankerung der Abschaffung der Gasspeicherumlage.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den Ziffern 24a und 24b EnWG in die neuen Nummern 59..., ...Umsetzung des § 20 (1d) EnWG realisiert. Es besteht ..., ...Einführung eines neuen § 110a EnWG sein, der die Regulierungsanforderungen..., ...Letztverbrauchern gemäß §3 Nr. 55 (neu) EnWG auch gewerbliche Letztverbraucher..., ...Ergänzung des §5 Abs.4a EnWG durch eine de-minimis ..., ...Energiespeicher Der neue §11 Abs. c EnWG konkretisiert das Kriterium..., ...ausgenommen werden Der im EnWG neu eingeführte §20 b „..., ... wie in §20 Abs. 1a S.4 EnWG angestrebt, einfache, umsetzbare..., ...Ausnahmenkatalog des §110 EnWG aufzunehmen, sowie diese..., ...Voraussetzungen des §110 Abs. 2 EnWG erfüllen, einzuführen. ..., ...Grundlage in §118(46a) EnWG, die derzeit bis 31.12.2025..., ... von Wasserstoff in das EnWG erfordert phasenweise ..., ...vorliegenden Referentenentwurf zur EnWG-Novelle wird ein eigenständiger..., ...Begriffsdefinitionen in § 3 EnWG auf Wasserstoff ausgeweitet..., ...Bundeshaushalt sollte im EnWG verankert werden, um Planungssicherheit..., ...erfolgen. Dazu wäre §35e EnWG zu diesem Zeitpunkt aufzuheben...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch die Regelungen des EnWG. Dort muss klar gere-gelt..., ...die Ausführungen zu § 5c EnWG unter Nr. 10.a). • Es..., ...hauptsächlich durch das EnWG reguliert sein, sobald ..., ... Regulierung bereits im EnWG festzuschreiben (siehe ..., ... 2 BSIG und § 5c Abs. 4 EnWG unterscheiden sich. In § 5c EnWG werden zusätzliche Mindestvoraussetzungen..., ...eine Regulierung nach dem EnWG unverhältnismäßig wäre...., ... Da die Regelungen des EnWG über die Anforderungen ..., ...einen § 5c Abs. 9 S. 1, 2 EnWG die Registrierung von (..., ...Zwar verweist § 5c Abs. 8 EnWG teilweise auf den § 33..., ...§ 11 Abs. 1g S. 1 Nr. 2 EnWG (zukünftig § 5c Abs. 13 Nr. 2 EnWG) hat die BNetzA die kritischen..., ... Gemäß § 5c Abs. 3 S. 3 EnWG sollen auch für digitale..., ... werden in § 5c Abs. 12 EnWG. Seite 22 von 25 Auch in § 59 EnWG und in § 95 EnWG fehlen..., ... Nachweisführung. 10. EnWG a. § 5c Abs. 4 EnWG – ..., ...§ 5c Abs. 4 S. 3 Nr. 11 EnWG nahelegt. Vielmehr kann..., ... § 5c Abs. 5 S. 1 EnWG sollen zukünftig nicht ..., ...keine Bußgelder nach dem EnWG verhängt werden dürfen ..., ... nur entweder nach dem EnWG oder nach dem BSIG mit ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 14.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 07.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wasserstoffnetze in das EnWG auf- genommen.5 Die in Abschnitt 3b des EnWG enthaltenen Vor- schriften..., .... 2 S.1 EnWG normierte Effizienzkriterium..., ... bis 28p EnWG Regelungen, die mit „Regulierung..., ...§ 28k bis 28o EnWG unterfällt. Nach § 15d Abs. 3 S.1 EnWG soll die Regulierungsbehörde..., ... sind (§ 15 Abs. 3 S. 7 EnWG). § 1 Abs.1 EnWG als ..., ...ist das EnWG nur anzuwenden, sofern..., ...nach § 15d Abs. 3 EnWG vorliegt. Eine Anwendung..., ...Abs.1 S.1 EnWG ist § 21 EnWG nach Maßgabe..., ... nach § 29 Abs.1 EnWG Regelungen zu allen in ..., ... EnWG ebenfalls verweist. Die..., ...nach § 23a EnWG nicht anzuwenden ist, ..., .... 3 S. 1 EnWG bestätigt wurden. 24 Siehe..., ...28r Abs.1 S.1 EnWG auch für Errichtung und..., ...§ 28j Abs.1 EnWG).41 Dies bedeutet, dass..., ...Allgemeine Regelungen im EnWG • Nach § 21 Abs. 1 EnWG..., ... EnWG gilt das Prinzip eines ..., ...§ 28o Abs.1 S. 3 EnWG jährlich anhand der zu ..., ... EnWG auch für Betreiber von...
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